KÜNDIGUNG- Brauche dringend Eure Hilfe

6. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)
KÜNDIGUNG- Brauche dringend Eure Hilfe

Hallo,

habe heute quasi aus heiterem Himmel einen Aufhebungsvertrag "angeboten" bekommen und habe nun 2 Tage Bedenkzeit, ob ich diesen unterschreibe oder eine "unausweichliche betriebliche Kündigung" erhalte.

Begründet wird dies zum einen mit einer negativen Konjunkturprognose sowie dem Umstand, dass einfach zu wenig Arbeit für 3 Leute (so groß ist unser Team) da ist.

Was mich wundert, ist die Tatsache, dass ich der erste bin, der gehen soll, obwohl ich a) der Älteste bin,
b) ein kleines Kind zu versorgen habe und c) mit die längste Betriebszugehörigkeit innerhalb des Teams habe.
Auf meine Frage zum Thema Sozialauswahl habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.

Meine Frage ist, wie ich mich nun verhalten soll? Bisher verfüge ich nur über einen "Entwurf" des Aufhebungsvertrages, in dem auch vermerkt ist, dass ich ab dem 7.11., also ab morgen freigestellt bin.

Mein Plan ist es, so schnell wie möglich einen Fachanwalt aufzusuchen sowie bei der Arbeitsagentur vorzusprechen.

Im Entwurf steht eine entsprechende Klausel, nach der die Kündigung sonst unumgänglich wäre.

Bekomme ich damit bei der Beantragung von ALG1 Probleme? Habe diesbezüglich viel Gegensätzliches gelesen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG



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38 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was gibt es denn als Gegenleistung in dem Aufhebungsvertrag? Wieviel AN beschäftigt der Betrieb, besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate? Gilb es einen Betriebsrat?

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#2
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Als Gegenleistung: Abfindung von 6000 €, Beschäftigungsende zu Ende Februar statt Dezember bei vollem Lohnausgleich, "gutes" Arbeitszeugnis. Freistellung von der Arbeit.

Ca. 200 bis 250 Mitarbeiter sind dort beschäftigt, es gibt aber keinen Betriebsrat.

Arbeitsverhältnis besteht seit knapp 3 Jahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Entsprechen die 6tsd Euro 3mal 0,5 Monatsgehältern? Sind in den anderen Abteilungen vergleichbare AN beschäftigt oder üben Sie eine Tätigkeit aus, wo wirklich nur zwischen den 3 AN verglichen werden kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Betrag liegt ca. 1/3 über den 3x0,5 Gehältern.

Die anderen Abteilungen sind fast ausnahmslos größer und in sich geschlossen, also nicht wirklich mit meiner Abteilung/Team vergleichbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das heisst, dass man kein gutes Arbeitszeugnis ausstellen würde, wenn man diese Gegenleistung nicht annehmen würde?

quote:
Beschäftigungsende zu Ende Februar statt Dezember bei vollem Lohnausgleich

Alleine das dürfte die Argumentation mit der Konjunkturprognose etc. ins Wanken bringen. Wenn man wirtschaftlich die Chance hat nicht nur einen Aufhebungsvertrag finanziell zu vergüten (6000€) als auch noch bis Ende Februar vollen Lohnausgleich zu zahlen, macht für mich absolut keinerlei Sinn.
Einen Aufhebungsvertrag, bei dem man (selbst wenn man freigestellt ist) länger beschäftigt ist als bei der angekündigten ordentlichen Kündigung ist extrem fragwürdig.

Das klingt für mich eher danach, als wolle man Sie, wissend dass man eigentlich nur schlecht bis gar nicht kündigen kann, ködern.

Ich persönlich würde bei dieser Situation darauf bestehen, dass mir bevor die Frist abläuft, die Grundlagen zur Sozialauswahl nachvollziehbar auf den Tisch gelegt werden. Darüber hinaus eine nachvollziehbare Begründung, warum man nicht betriebsintern auf eine andere Tätigkeit geschult werden kann.

Ich würde mich auch schon heute auf eine neue Stelle umsehen, denn wenn das nicht gut ausgeht, wird man eh etwas neues brauchen. Letzlich ist das Tischtuch irgendwann zerschnitten, selbst wenn man gegen eine Kündigung erfolgreich klagt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ich.höchstpersönlich.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was mich wundert, ist die Tatsache, dass ich der erste bin, der gehen soll, obwohl ich a) der Älteste bin,
b) ein kleines Kind zu versorgen habe und c) mit die längste Betriebszugehörigkeit innerhalb des Teams habe.
Auf meine Frage zum Thema Sozialauswahl habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. <hr size=1 noshade>


Die Sozialauswahl bezieht sich nicht lediglich auf das Team, sondern auf den ganzen Betrieb. Dabei sind aber solche Arbeitnehmer mit besonderen Fähigkeiten oder Kenntnissen nicht zu berücksichtigen, wenn der Betrieb an deren Weiterbeschäftigung ein besonderes Interesse hat. § 1 III KSchG ist eine wichtige Norm für Dich, wenn Du gegen die Kündigung vorgehen willst.

Das Argument der Sozialauswahl hilft Dir aber bei einem Aufhebungsvertrag nichts, weil es sich dabei um einen gegenseitigen Vertrag handelt, mit dem das KSchG umgangen wird.

Und wenn du damit einverstanden bist, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung (und damit auch ohne Kündigungsfrist) zu beenden, dann wird die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld aussetzen oder sperren.

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:

http://arbeits-abc.de/der-aufhebungsvertrag-vor-und-nachteile/

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ich.höchstpersönlich.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

Achso, wenn der Aufhebungsvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar vorsieht, dann dürftest du trotzdem Arbeitslosengeld bekommen.

Ich schließe mich aber der Meinung an, dass man Dir den Aufhebungsvertrag schmackhaft machen möchte, weil man wohl Bedenken hinsichtlich der Kündbarkeit hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

du musst für dich selbst überlegen

- welche Chancen hast du auf dem Arbeitsmarkt, etwas neues zu finden
- welche Chancen bieten sich für dich noch in diesem Betrieb, falls du den Kampf um deinen Arbeitsplatz aufnimmst ?
- willst du dir antun, vielleicht mehrere Monate zu klagen, mit ungewissem Ausgang ?

das Angebot des AG hört sich ziemlich gut an, wenn es für dich kein Problem darstellt, sofort wieder einen Job zu finden................



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Nachdem wie die mit mir umgesprungen sind, kann ich es mir eigentlich nicht vorstellen, mich da nochmal hinzusetzen, zumal ich davon ausgehen kann, dass der AG alles dafür tun wird, dass ich, wenn nicht so, dann aus einem anderen Grund das Haus verlasse. In meiner gestrigen Verwirrtheit habe ich mich auch noch dazu hinreißen lassen, meine Schlüsselkarte abzugeben.

Zu Hause fiel mir dann ein, hey, bis jetzt bin ich doch noch gar nicht gekündigt und verfüge lediglich über einen Entwurf des Aufhebungsvertrages.

Ob ich davon ausgehen kann, dass ich so schnell einen neuen Job finde, ist bei der angekündigten Wirtschaftslage zwar auch eine Sache, aber da ich innerhalb der Firma keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit sehe, wird eine Kündigung wohl aufs Gleiche hinauslaufen.

Wenn die Arbeitsagentur mitmacht, würde ich das Angebot vielleicht sogar annehmen, weil meine Frau (getrennt lebend) noch bis Anfang nächsten Jahres im Mutterschutz ist und ich bislang ihre Miete mitzahle.

Das ist halt auch ein Problem, da es hier nicht nur um mich geht...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
In meiner gestrigen Verwirrtheit habe ich mich auch noch dazu hinreißen lassen, meine Schlüsselkarte abzugeben.

Das ist nichts Schlimmes. Wenn du freigestellt wirst, dann kannst du auch die Schlüsselkarte abgeben.

quote:
Zu Hause fiel mir dann ein, hey, bis jetzt bin ich doch noch gar nicht gekündigt und verfüge lediglich über einen Entwurf des Aufhebungsvertrages.

Korrekt.

quote:
Wenn die Arbeitsagentur mitmacht

Wird schierig und sollte man vorab klären, bevor man sowas annimmt.

quote:
- willst du dir antun, vielleicht mehrere Monate zu klagen, mit ungewissem Ausgang ?

Ich persönlich denke, dass es gute Ansätze gibt für eine Klage. Man sollte allerdings keine Augenwischerei betreiben. Wenn der Autor sagt, er sieht wenig Chancen auf eine alternative Beschäftigung im gleichen Unternehmen und auf einen schnellen neuen Job, sollte sich das Kämpfen lohnen können, denn wie groß ist der Unterschied zwischen einer erfolgreichen Kündigung und diesem Aufhebungsvertrag?
Das einzige Risiko wäre hier nun die Differenz zwischen dem Vergleichsangebot und einer ordentlichen Kündigung + Gerichtskosten (wenn man auf ganzer Linie unterliegt). Sicherlich kann man sich nichts dafür kaufen, ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber die Chancen auf einen Vergleich, gerade wegen dieses Aufhebungsvertrages, halte ich für relativ hoch. Nicht zuletzt muss man auch beachten, dass die extrem unter Druck setzende Frist (2 Tage Bedenkzeit) auch negativ ausgelegt werden könnte.

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-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 08:13

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Worüber ich die ganze Zeit grübele: man stellt jemanden frei, zahlt also für nix, verlängert die Kündigungszeit und bietet einen Aufhebungsvertrag an. Und wählt jemanden aus,der bei einem Sozialplan nicht in Betracht käme.

Was ist der wirkliche Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Worüber ich die ganze Zeit grübele: man stellt jemanden frei, zahlt also für nix, verlängert die Kündigungszeit und bietet einen Aufhebungsvertrag an. Und wählt jemanden aus,der bei einem Sozialplan nicht in Betracht käme.

Was ist der wirkliche Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Worüber ich die ganze Zeit grübele: man stellt jemanden frei, zahlt also für nix, verlängert die Kündigungszeit und bietet einen Aufhebungsvertrag an. Und wählt jemanden aus,der bei einem Sozialplan nicht in Betracht käme.
Was ist der wirkliche Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
wirdwerden

Selbst wenn nicht, muss ein anderer Grund ja benannt werden, spätestens vor Gericht.
Auf jeden Fall bewirkt dieses Vorgehen, wie ich oben schonmal gesagt habe, dass die Kündigung selbst auf wackeligen Füßen steht. Ob wackelig genug, das würde ich nicht prognostizieren wollen.

P.S.: Den Vordruck niemals nicht wieder rausgeben. Auch wenn der Arbeitgeber das verlangt. Den Vordruck, auch wenn man ihn nicht unterschreibt, behalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Selbst wenn nicht, muss ein anderer Grund ja benannt werden, spätestens vor Gericht.
Auf jeden Fall bewirkt dieses Vorgehen, wie ich oben schonmal gesagt habe, dass die Kündigung selbst auf wackeligen Füßen steht. Ob wackelig genug, das würde ich nicht prognostizieren wollen.


Ich vermute auch, dass die Kdg. auf wackligen Füßen steht. Aber m.E. sollte man dies hier nicht zum Thema machen.

Wie schon der TE geschrieben hat, wird ihm dort wohl schon längere Zeit das Leben schwer gemacht.

Die Folgen von Bossing und einem längeren Rechtsstreit können sehr gravierend sein.

Wenn schon jetzt der AN dort gar nicht mehr arbeiten will, ist die Gefahr an Bossing psychisch zu erkranken nicht ganz gering. Zusätzlich zum Bossing käme dann noch der nervernaufreibende Rechtsstreit hinzu. Ich persönlich sehe das daher als kontraproduktiv an.

Die Frage wäre nur die, ob der Auflösungsvertrag ausreichend ist, die ALG I-Sperre zu verhindern. Nur für die Umgehung dieser ALG I-Sperre wäre m.E. im vorliegenden Falll die Klage sinnvoll.

Ich würde mir daher eine längere Frist erbitten mit der Begründung das vorher mit der Arbeitsagentur zu klären. Wenn der AG hierauf nicht eingeht (was ich nicht vermute) muss man eben Klagen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nun ja, betriebsbedingt wird ja oft gesagt, um den Arbeitnehmer nicht die Zukunft zu verbauen. Gerade die Gerichte empfehlen aus diesem Grund ja oft "betriebsbedingt." Auch wenn es andere Gründe gibt. Nur, zur Abschätzung, ob das sinnvoll ist im vorliegenden Fall den vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, da sollte sich der Betroffene mal überlegen, was wirklich dahinter steht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Indirekt hat er das schon, er schreibt, das kam alles völlig unerwartet und aus heiterem Himmel. Wenn da etwas tieferes dahinter steht, wäre das Vorgehen auch etwas irreführend. Dann kann/sollte man auch den tieferen Grund benennen, ggf. zum Hilfsmittel der Abmahnung greifen. Ein tiferer Grund (außer einem "ich mag den einfach nicht") müsste letzlich über kurz oder lang auch zu Abmahnungen und dann letzlich sogar fristlosen Kündigungen führen oder sehe ich das falsch?

Spekulationen helfen hier sicherlich nicht weiter.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Also...Fakt ist, dass es tatsächlich zu wenig Arbeit für 3 Mitarbeiter gibt, zur Zeit.

Möglich wäre auch der Umstand, dass ich meinem AG im letzten Jahr eine chronische Erkrankung mitgeteilt habe, die mich einige Fehltage und viele Arztbesuche gekostet hat. Wir reden hier von einer Größenordnung von ca. 25 Tagen im letzten und etwa 20 in diesem Jahr.

Dem entgegen spricht aber die Tatsache, dass ich noch Anfang diesen Jahres in höchsten Tönen gelobt wurde, welche tolle Arbeit ich doch leisten würde und das ich viel mehr Potenzial hätte.

Dies sehe ich zwar auch so, habe mich aber bis dato in keiner anderen Abteilung/Tätigkeit wiedererkennen können, was das Abrufen des Potenzials nicht wirklich einfacher macht.

Leider kommt dann aber auch noch der sogenannte "Nasenfaktor" hinzu, weil es doch eine sehr deutlich erkennbare Cliquenbildung gibt...


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Na ja, doch so, wie ich vermutet habe. Ganz klar: das muss nicht immer mit der Qualität der Arbeit zu tun haben, die man abgibt. Aber, wenn das Team nicht stimmig arbeitet, gerade, wenn es klein ist, dann noch Fehlzeiten dazu kommen, dann sucht man nach Lösungen.

Du musst jetzt abwägen. Willst Du dorthin zurück, koste es was es wolle? Wie ist Deine Chance auf dem Arbeitsmarkt? Und dann die Entscheidung fällen, die wir Dir hier nicht abnehmen können.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Also...Fakt ist, dass es tatsächlich zu wenig Arbeit für 3 Mitarbeiter gibt, zur Zeit.

Das alleine rechtfertigt keine Kündigung, da kurzfristige Schwankungen zum Betriebsrisiko gehören. Die Frage ist, wie sieht die Gesamtprognose aus, wie sieht es in einem halben Jahr aus usw.

quote:
Möglich wäre auch der Umstand, dass ich meinem AG im letzten Jahr eine chronische Erkrankung mitgeteilt habe, die mich einige Fehltage und viele Arztbesuche gekostet hat. Wir reden hier von einer Größenordnung von ca. 25 Tagen im letzten und etwa 20 in diesem Jahr.

In der Größenordnung in meinen Augen kaum als Kündigungsgrund geeignet. Wenn das der Grund ist, dann ist womöglich auch klar, warum man andere Gründe vorschieben will.

quote:
Dies sehe ich zwar auch so, habe mich aber bis dato in keiner anderen Abteilung/Tätigkeit wiedererkennen können

Das interessiert nicht. Wenn es eine Möglichkeit gibt, sie in einer anderen Abteilung zu beschäftigen, durch Schulungsmaßnahmen, dann ist eine betriebsbedingte Kündigung ohne Weiteres nicht mehr möglich. Ob Sie sich dann wiederfinden, ist nicht die Frage. Sie sollten sich eher die Frage stellen: "Andere Abteilung oder arbeitslos"

quote:
Leider kommt dann aber auch noch der sogenannte "Nasenfaktor" hinzu, weil es doch eine sehr deutlich erkennbare Cliquenbildung gibt...

"Mir passt die Nase nicht" ist halt kein Kündigungsgrund.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

So...habe nun eine Fristverlängerung bis einschl. Dienstag erreicht.
Montag habe ich einen Termin bei einem Anwalt vor Ort.
Dann werden wir mal schauen, was als nächstes passiert...

Verdi hat mir übrigens auch davon abgeraten, den Vertrag zu unterzeichnen...

Hat jemand Erfahrung damit, wie so ein Vergleich aussehen könnte, weil in der Firma beschäftigen werden die mich sicher nicht mehr wollen. Zur Zeit wird übrigens in sämtlichen Abteilungen Nägel mit Köpfen gemacht...und geklagt...

Wie hoch fällt die Abfindung bei einer nicht gerechtfertigten "betrieblich bedingten" Kündigung in der Regel aus? Kann man das einigermaßen pauschal sagen?

Kann u.U. auch vereinbart werden, das das Beschäftigungsverhältnis später endet?

VG



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie hoch fällt die Abfindung bei einer nicht gerechtfertigten "betrieblich bedingten" Kündigung in der Regel aus? Kann man das einigermaßen pauschal sagen?

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/gesetzliche_abfindung_bei_betriebsbedingten_kuendigungen/

quote:
Kann u.U. auch vereinbart werden, das das Beschäftigungsverhältnis später endet?

Vereinbart werden kann sehr viel.

Sie sollten die Beurteilung ansonsten am Montag dem Anwalt überlassen. Ansatzpunkte haben wir ja zur Genüge genannt und ich würde mich stark wundern, wenn der Anwalt Ihnen das genaue Gegenteil empfehlen würde ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Haben Sie denn eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht, die die eigenen RA-Kosten bei einer Kündigungsschutzklage übernimmt?

Nach meinem Kenntnisstand sind die 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr schon die ungefähre Grössenordnung. Wesentlich mehr kann man nur mit geschicktem Verhandeln und in bestimmten Einzelfällen bekommen. Es gibt auch Regionen und Richter, wo eher nur 0,25 oder 0,33 pro Jahr als grobe Richtlinie angegeben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein, eine RS-Versicherung habe ich leider nicht. Aber ich muss nun eben das Risiko abwägen...nehme ich den Vertrag an, stehe ich, wenn ich Pech habe, am Ende ohne ALG1-Anspruch da, im Idealfall habe ich zum 1.3. wieder einen neuen Job, aber mit meinen greisenhaften 40 Jahren ist das ja auch nicht sicher...



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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

hallo fakt ist,wenn du den av unterschreibst bekommst du mit sicherheit eine 3 monatige sperre.lass dich kündigen und sofern du diese in der hand hast zu a.a und dich al.melden

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

es hat sich wieder ein bißchen was getan.
In der Zwischenzeit habe ich einen RA zur Erstberatung aufgesucht.

Dieser riet mir ebenfalls davon ab, den Aufhebungsvertrag anzunehmen (wegen der Sperrzeit).

Dieses teilte ich meinem Arbeitgeber nun mit, worauf es zu einem Telefonat kam.

In diesem wurde mir jetzt vorgeschlagen, dass mir in den nächsten Tagen die Kündigung zugeht.

Ich solle dann Kündigungsschutzklage einreichen und bevor es zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht kommt, würden wir uns dann vorab zu den im Aufhebungsvertrag genannten Konditionen außergerichtlich einigen.

Das würde dann über meinen RA laufen.

Dieser hat mir im darauffolgenden Telefonat aber auch von dieser Vorgehensweise abgeraten, weil sich die Arbeitsagentur auf solch ein Gemauschel auch nicht beeindrucken ließe.

Stehe nun ein wenig auf dem Schlauch, was ich weiter tun soll.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass ich das von ihm geäußerte Angebot, mir kündigen zu lassen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben um dann vor Gütetermin den Aufhebungsvertrag als außergerichtliches Angebot darstellen zu lassen, ebenfalls ablehne.
Mehr nicht.
Sicherheitshalber würde ich nur noch schriftlich kommunizieren. Der Arbeitgeber will sie augenscheinlich loswerden. Und alles was er da versucht, kann auch ggf. gegen ihn verwendet werden.

Vor Gericht kann sich der Arbeitgeber dann erklären, wie er dazu kommt, so sehr auf dem Aufhebungsvertrag zu beharren, wenn er doch wirtschaftlich in Bedrängnis ist bzw. wirtschaftlich gravierende Probleme auf sich zukommen sieht.

Vor Gericht bei einer Güteverhandlung kann man immer noch sehen worauf es hinausläuft und wie der Arbeitgeber das sieht.

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-- Editiert mepeisen am 14.11.2012 14:22

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine vergleichbare Situation durch. Der Aufhebungsvertrag führt nicht unbedingt zur Sperre.

Und zwar dann nicht, wenn der Aufhebungsvertrag nicht vor der eigentlichen Kündigungsfrist greift.

Wenn also eine Kündigung zum 01.02 greifen würde, der AN aber bis zu dem Zeitpunkt noch beschäftigt ist und das Arbeitsverhältnis dann zum 01.02 durch Aufhebungsvertrag beendet wird, gibt es keine Sperre.

Ich habe den Aufhebungsvertrag damals so angenommen, allerdings betrug meine Abfindung das 10fache.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Oliver


VORSICHT !!!!!!!
Wenn Du das über Deinen Anwalt laufen lässt, dann bekommst Du eine dicke Rechnung hinterher !!!!!

Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Sache laufen.
Betriebsbedingte Kündigung, Kündigungsschutzklage über ANwalt, bei Güteverhandlung wurde sich auf annahme der Kündigung (KEIN AUFHEBUNGSVERTRAG) geeinigt, Abfindung 6.000 EUR (gerade mal 1 Jahr dabei) und die Option, sollte ich während der Kündigungsfrist (3 Monate) was finden würde, pro Monat was ich früher aufhöre nochmal 1/2 Gehalt oben drauf.

Kosten für Anwalt und Gericht 3.500 EUR, was in erster Instanz jeder selber zu tragen hat !!!

Soweit ich weis ist es definitiv so, dass bei einem Aufhebungsvertrag IMMER eine Sperrfrist verhängt wird, nicht aber, wenn Du die ausgesprochene, fristgerechte Kündigung akzeptierst.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

@Michael32

Ja, die Anwaltskosten werden in der Tat von jeder Partei selber getragen. Gerichtskosten kommen meines Wissens bis dahin noch nicht zustande.

Zudem werde ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und hoffe, das ich damit zumindest das finanzielle Risiko mindern kann.

Wenn ich nicht klage, werde ich bei meiner Ausgangssituation (die Kündigung ist so eigentlich nicht rechtens) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperrfrist bekommen.

Die Kosten für eine KüSchu-Klage wurden mir mit ca. 2000 € beziffert.

Aktuell steht mein Entschluss, die Klage einzureichen und dann auf das Beste zu hoffen...vor allem auf eine möglichst schnelle Anschlußbeschäftigung...

VG



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