Kaffeekasse, wessen Eigentum?

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Digga77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Kaffeekasse, wessen Eigentum?

Hallo,
ich habe da mal eine heikle Frage.

Ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der gleichen Allgemeinarztpraxis.
Haben auch seit der Zeit eine gemeinsame Kaffeekasse unter den Mitarbeiterinnen, die bisher unser Chef nicht nutzte.

Seit ein paar Monaten kommt er auf die Idee, für Fortbildungsmaßnahmen und Geschäftsessen unsere Keffeekasse in betracht zu ziehen.

Und auch seit ein paar Wochen hält er die Patienten darauf an, uns doch für Spritzen 1,- Euro in die "Kaffeekasse" zu tun... Wortlaut: "Der Staat bezahle uns ja keine Injektionen mehr und daher seih doch für die Damen, da sie ja auch die Arbeit mit der Injektion haben!"

Seitdem wir bemerken das die Kaffeekasse evtl. für Spritzen benutzt wird, haben wir das Geld entnommen, was vorher angespart wurde und es in ein gesondertes Gefäß getan und erklären es den Patienten auch, dass diese kasse NUR für Spritzen sein.

Jetzt möchte unser Chef unsere Kaffeekasse haben um davon unsere Fortbildung bezahlen zu können. Was jedoch seit die erste überhaupt ist und seit 01.07.2008 angeblich pflicht sein in unserer Branch.
Wir sollten doch auch unser Geschäftessen, was er wiederum auch steuerlich absetzt davon bezahle.

Nun meine Frage.. ist das alles so rechtens, oder können wir uns dagegen wehren?
Zumahl seit jeher die Kaffeekasse unter den Mitarbeiterinnen zu jedem Urlaub gerecht geteilt wurde

viele liebe Grüße und Danke schon mal für Antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die Frage ist doch, ob der Patient das 'Kaffekassengeld' (oder diverse Geschenke wie Pralinenkästen und son Zeug) den Arzthelferinnen gibt oder der Praxis allgemein. M.E. geben die Patienten diese Sachen meistens, weil sie mit der Praxis zufrieden sind. Es sei denn, der Patient sagt ausdrücklich zur Arzthelferin 'Das ist für Sie , weil sie so freundlich sind.'.

Für Fortbildungen ist sowas jedenfalls nicht gedacht. Was ist das denn für ne Fortbildung? Was von der KV?

Und m.E. kann der Arzt auch nicht einfach verfügen, dass das jetzt für ein Geschäftsessen ist. Denn das Geld ist ja nicht (nur) für ihn. Also hätten alle in der Praxis Mitspracherecht, wofür mans verwendet.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Digga77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Patienten geben UNS das Geld und sagen, das es für UNS sei.. also als kleines Dankeschön...darauf achten wir schon.

Unser Chef bekommt ja seine Geschenke von den Patienten persönlich, also gesondert (z.B. Pralinen oder der dergleichen)

Die Fortbildungen laufen über die KV und kosten pro Person 65,- Euro,.. was ihm anscheinend wehtut!!! Und wir es ja wörtllich: "nicht verdient!" hätten.

Unsere Kasse ist zur Zeit mit 130,- Euro gefüllt und deckt somit genau den Kostenaufwand der Fortbildung.. wir denken auch er sucht am Wochenende in der Praxis die Schubladen durch, wo wir evtl. unsere Kaffeekasse versteht haben könnten, da die besagte Kaffeekasse ab und an mal anderst da liegt und wir sie SO NIE hinlegen würden.. (wäre für uns zu offensichtlich!!)

Komisch ist auch, das er genau weiß, wieviel Geld vorhanden ist, obwohl wir es ihm nie gesagt haben.

Wir sehen nicht ein, das unser "Beibrot" für Zwecke benutz wird, die er eigentlich zu tragen hat.

Vielen Dank für eure Antworten bisher.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Und wir es ja wörtllich: nicht verdient! hätten.


Quatsch mit Soße. Lasst euch das nicht einreden.
Fortbildung der Mitarbeiter (egal welcher Art) bringt ja auch immer der Praxis was (mehr Wissen, mehr Fähigkeiten = gut für Patieneten = zufriedene Patienten und evtl. mehr Patienten).

Was für ne Fortbildung ist es denn nun genau? Die bieten ja recht unterschiedliche Sachen an.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Digga77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Es wäre eine für "Notfälle in der Praxis" und eine für "Hygiene in der Praxis"...

Was wir uns nur fragen...
...wenn wir das Geld einfach unter den Mitarbeiterinnen aufteilen wie immer.. kann es Rechtliche Folgen für uns haben?
Oder kann unser Cehf uns da eigentlich nix wollen..??

Danke Venotis für deine Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ihr solltet mit eurem Chef drüber reden. Ob es wirklich nötig ist, deswegen Ärger zu machen. Ihm beizubringen, dass Trinkgeld weder für Geschäftsessen noch für Fortbildung da ist, wird vermutlich schwieriger, weils keine offizielle Regelung dazu gibt.

Übrigens ist es meines Erachtens dreist, was der Chef da bezüglich Spritzen den Patienten erzählt und das er erwartet, dass die dafür 'bezahlen'. (Wäre als Patient für mich ein Grund, mir nen anderen Arzt zu suchen)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sinnvoll wäre eine Betriebsvereinbarung mit der alle leben können.
Dann ist der Interessenskonflikt erst einmal ausgeräumt.

Im Übrigen wäre die Verwendung für Fortbildung auch Steuerhinterziehung, weil das kein Praxiseinkommen war. Nur Trinkgelder sind steuerfrei. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Maestro ne Betriebsvereinbarung setzt aber einen Betriebsrat voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@venotis:
Dann nenn es offizielle Regelung.

Aber Pssst! Hauptsache der Chef hält sich dran und par ordre de mufti auch die Angestellten, weil der Chef dran glaubt.

Bei den Schinkenwürsten im Discounter-Kühlregal heißt es ja auch : ...nach Art einer Currywurst..


Ein Chef der Steuer- und Strafgesetze nicht kennt , kennt sicherlich auch nicht die Feinheiten des Betriebsverfassungsgesetzes worauf Du gerade hingewiesen hast ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Maestro Ich kanns nicht lassen, das Klugsch..ßen. ;)

Hast schon recht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Oder ganz schlicht und ergreifend - die Kaffeekasse wird abgeschafft.
Und wenn jemand Geld gibt - sofort ausgeben für Milch, Zucker, Kekse oder gerecht unter den Kolleginnen verteilen.
Fragt mal unter Steuerrecht, ich meine nämlich Kaffeekassen sind offiziell gar nicht erlaubt.
Aber die Frage ist doch, wie läuft es wirklich mit dem Chef. Die Helferinnen haben doch einen guten Einblick darauf, ob es wirtschaftlich läuft oder nicht. Und wegen der Fortbildungen - ein Anruf bei der KV, ob diese wirklich Pflicht geworden sind und wer die zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Digga77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja hat sich ja jetzt auch erledigt...

Unser Chef hatte heute Mittag die Bombe platzen lassen und gesagt wird das Geld auf 4 aufgeteilt, da sein Urlaub ja "sooo teuer sei".. und meinte da seine Frau ja "offiziell" bei uns angemeldet sei.. sollten wir den Betrag durch 4 Teilen, was nich nicht vertreten kann, da ich seine Frau NIE wirklich bei uns arbeiten sehe!!!

Aber um ehrlích zu sein.. ich hab überhaupt keine Lust mehr, etwas davon zu sehen.. soll er doch daran ersticken...

Ich meine.. was ist das für´n Chef.. wenn er seinen Angestellten nicht mal die Kaffeekasse gönnt.. oder?
Und das nur weil sein Urlaub angelich sooo teuer sei.. können wir ja nix dran ändern!

Aber danke euch nochmal für die netten Antworten!

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