Kammertermin Arbeitsgericht - Angst

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
stylomarkus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kammertermin Arbeitsgericht - Angst

Hallo, ich habe morgen meinen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht wegen einer Kündigungsschutzklage. Nun habe ich ziemlich Panik vor morgen und wollte nach ein paar Erfahrungen fragen bzw. Fragen stellen.
1. Ich habe einen Anwalt, der mich natürlich begleiten wird. Wird hauptsächlich der Anwalt sprechen oder muss auch ich in den "Zeugenstand"?
2. Wie ist der genau Ablauf einer solchen Verhandlung und wie lange dauert das ganze ca.?
3. Wird das Urteil immer erst nach der Verhandlung gesprochen?

LG
Markus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Kein Grund zur Panik. So eine Verhandlung läuft routinehaft cool ab.
Wenn du dir schon einen Anwalt leistest - lass ihn sprechen. Antrag, Gegenantrag, Rede und Gegenrede, vielleicht ein paar Nachfragen. Der gegnerische Anwalt - wenn es denn einen gibt - könnte versuchen, dich zu verwirren. Halte dich an deinen Anwalt.
Wenn du aufgefordert wirst zu reden: hör' genau auf die Frage, antworte präzise. Kein Geschwafel, keine langen Ausführungen.
Wenn der Kammertermin anberaumt ist, hast du die Güteverhandlung ja schon hinter dir - also hast du schon einen Vorgeschmack bekommen, wie es läuft und was zu verhandeln ist. Wenn du gut zugehört hast, könnte auch schon Hinweise gegeben haben, wie das Gericht deinen Fall sieht. Dauer eher kurz als lang.
Ein Urteil, das bereits vor der Verhandlung verkündet wird, wäre freilich höchst seltsam.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ein Urteil, das bereits vor der Verhandlung verkündet wird, wäre freilich höchst seltsam. Er meint wohl, IN der Verhandlung - m. W. fällt das Urteil üblicherweise später und geht einem per Post zu. Und der TE wollte wissen, ob er vielleicht gleich morgen ein Urteil vernimmt: Ist möglich, aber unwahrscheinlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Und noch eine Anmerkung: Auch in der morgigen Verhandlung wird der Richter versuchen zu einem Kompromiss zu kommen und das Verfahren mittels Vergleich zu beenden, allderweil das für den Richter den geringstmöglichen Aufwand erzeugt. Urteile und deren Begründung machen echt Arbeit, während ein Vergleich noch in der Verhandlung diktiert wird und das Verfahren beendet.

Also nicht wundern wenn der Richter nachhaltig auf einen Konsens dringt. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen