Hallo,
ein Arbeitsverhältnis läuft aus und der AN hat noch viel Resturlaub, den er unbedingt nehmen möchte, der Vertrag wird nicht verlängert. Der AG sagt aber, aufgrund von Krankheitsausfällen und sehr viel Arbeit könne der Urlaub nicht gewährt werden, der Urlaub würde dann eben ausgezahlt.
Der AN möchte keine Auszahlung mit der letzten Lohnzahlung, denn aufgrund der Steuerprogression würde deutlich weniger ausgezahlt. Im Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zur Urlaubsgewährung.
Kann der AG den Resturlaub tatsächlich verweigern? Wer erstattet den Verlust von mehreren hundert Euro durch die Steuerprogression?
MfG
Mark
Kann AG den Resturlaub verweigern? AN will keine Auszahlung wegen Steuerprogression.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, das darf er sagen und sogar tun, also sein Direktionsrecht ausüben, d.h. den Urlaub abgelten.ZitatDer AG sagt aber, aufgrund von Krankheitsausfällen und sehr viel Arbeit könne der Urlaub nicht gewährt werden, der Urlaub würde dann eben ausgezahlt. :
Die gibt es ganz sicher. Vielleicht steht nur nichts explizit zur Urlaubsabgeltung drin?ZitatIm Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zur Urlaubsgewährung. :
Er genehmigt ihn nicht. Das ist dem AG erlaubt und das ist rechtens.ZitatKann der AG den Resturlaub tatsächlich verweigern? :
Keiner.ZitatWer erstattet den Verlust von mehreren hundert Euro durch die Steuerprogression? :
Du hast einen befristeten Vertrag und konntest den vertraglich zugesicherten Urlaub über die Beschäftigungszeit verteilt beantragen und nehmen. Es soll Erholungsurlaub genommen werden.
Oder gab es jedes Mal betriebliche Gründe, die das verhinderten?
Hallo,
stimmt es, dass der Resturlaub aktiv beantragt werden muss, damit er nicht verfällt?
MfG
Mark
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Jein, wenn sie ihn noch nehmen wollen, müssen sie ihn natürlich beantragen, machen sie das nicht oder können Sie ihn nicht nehmen, wandelt sich mit Ende des Vertrages in einen Auszahlungsanspruch um. Sie bekommen den Gegenwert dann ausgezahlt.
ZitatKann der AG den Resturlaub tatsächlich verweigern? :
Komische Frage – man macht es doch schon, da ist die Frage ob man es kann doch überflüssig?
ZitatWer erstattet den Verlust von mehreren hundert Euro durch die Steuerprogression? :
Entweder der Arbeitgeber oder niemand.
ZitatDie gibt es ganz sicher. :
Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend …
Zitataufgrund von Krankheitsausfällen und sehr viel Arbeit könne der Urlaub nicht gewährt werden :
Wenn das Gerichtsfest vorliegt, könnte man überlegen, diese Begründung gerichtlich überprüfen zu lassen.
.... abgesehen davon, dass 'Resturlaub' auch nur Urlaub ist wie jeder andere auch, also zu beantragen und nach einschlägigen Kriterien genehmigt oder auch abgelehnt werden kann: Dir entsteht durch die Steuer nicht wirklich ein Nachteil. Denn das FA kennt nur eine Jahres-Steuerschuld - wenn ein Monat da Mal herausragt, wird das durch Ausgleich am Jahresende oder auf Antrag ausgeglichen.
So ist es.
Für Resturlaub gelten die gleichen Kriterien wie für normalen Urlaub auch.
Nur weil das Arbeitsverhältnis endet, hat man nicht mehr (aber auch nicht weniger) Rechte auf Urlaub zu den "Wunschzeiten" als andere Arbeitnehmer.
Wenn andere Mitarbeiter in dem Betrieb derzeit auch ihre Urlaubswünsche nicht erfüllt bekommen (aufgrund von Krankheitsausfällen und sehr viel Arbeit ), dann sieht es schlecht aus.
Zitatdenn aufgrund der Steuerprogression würde deutlich weniger ausgezahlt. :
Deutlich weniger als was?
Der AN bekommt natürlich in dem Monat der Auszahlung deutlich mehr ausgezahlt als das übliche Gehalt.
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