Kann AG unterschriebenen Arbeitsvertrag wegen Schwangerschaft widerrufen

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
u15487
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann AG unterschriebenen Arbeitsvertrag wegen Schwangerschaft widerrufen

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite in einer Firma seit 1 4/3 Jahren. mit 2 befristeten Arbeitsverträgen nacheinander. Mein Chef hat mir jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten, der aber erst zum 1.1. beginnt. (Jetzt ist September)
Ich habe ihn gebeten schon allein wegen der eigenen Absicherung aber auch, da ich mich sonst 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden muss, den vertrag schon jetzt und nicht erst im Dezember auszustellen. ich warte jetzt also auf meinen Vertrag.
Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin.
Kann mein AG den Vertrag widerufen, wenn ich ihm nach Unterzeichnung mitteile, dass ich schwanger bin, oder ist der AV auf jeden Fall gültig?
Gilt das Mutterschutzgesetz demnach auch schon vor Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses, oder kann der AG Gründe finden, den neuen Vertrag nicht beginnen zu lassen?

Danke für eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sobald ein Arbeitsvertrag geschlossen ist, kann er nicht mehr widerrufen werden. Man könnte einzig an eine Anfechtung denken, aber in der Rechtssprechung ist anerkannt, dass eine verschwiegene Schwangerschaft grundsätzlich kein Anfechtungsgrund ist. Mithin kann man nur durch Kündigung sich von dem Vertrag lösen. Im Hiblick auf eine Kündigung gilt aber bereits der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, auch wenn der Vertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat.

Allerdings wird der AG wahrscheinlich nicht begeistert sein, wenn er erst mit Dir den unbefristeten Vertrag schließt und dann erfährt, dass Du schwanger bist. Das könnte schon für die Zukunft zu atmosphärischen Störungen zwischen Euch führen. Du musst daher selbst einschätzen, ob es vielleicht besser ist, ihm vorher reinen Wein einzuschenken. Ich kenne auch durchaus Beispiele, in denen es tatsächlich so gelaufen ist, dass ein Vertrag verlängert wurde, obwohl die Frau vorher gesagt hat, dass sie schwanger ist. Insoweit kommt es immer darauf an, wie man in dem Betrieb miteinander umzugehen pflegt. Das kannst aber nur Du ganz allein beantworten.

-- Editiert von eidechse am 07.09.2007 11:23:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn du zeugen dafür hast, dass dein ag dir den 'unbefristeten' versprochen hat, wird er sich hart tun, sich daran vorbei zu mogeln. das wäre nämlich diskriminierung wegen des geschlechts und würde dir die möglichkeit einer entschädigungsforderung bieten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen