Kann Arbeitgeber Kündigung zurück ziehen?

11. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)
Kann Arbeitgeber Kündigung zurück ziehen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

Und zwar bin ich seit 2,5 Jahren in einer Firma beschäftigt *Zeitarbeit* hatte zwei Jahresverträge und jetzt vor 6 Monaten hat man mir einen Festvertrag geben. Plöztlich hat man angefangen mich zu mobben und vor ein paar Tagen hatte ich plötzlich die Kündigung im Briefkasten.

Eine Ordentliche Kündigung fristgerecht.

Mein Arbeitgeber hatte mich telefonisch gebeten sie nicht ernst zu nehmen, dass er sich bemühenwürde mir einen neuen Arbeitsplatz zu besorgen und die Kündigung zurück ziehen würde, sagte mir aber im gleichen Atemzug, dass ich bitte die nächsten Wochen nicht krank feiern soll.

Die haben mir was angeboten, was ich aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen kann, aber da ich sowieso von der Firma nichts als nur weg will, ist meine Frage:
Wenn ich deren Job ablehne, könne die Firma dem Arbeitsamt das melden?? Oder kann mir mit der Kündigung die jetzt rechtskräftig ist, nichts passieren wenn ich ablehne.

Beste Grüße Bernd




-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

" Die Kündigung nicht ernst nehmen" ist ein wirklich witziger Ratschlag. Die drei Wochen, in denen man Kündigungsschutzklage einreichen kann, sind so ganz schnell vorbei - und die Versprechungen nicht als heiße Luft. Auf jeden Fall musst du dich umgehend, wenn du es nicht schon getan hast, bei der AA arbeitssuchend melden.
Eine Arbeit, die deiner Gesundheit schadet, musst du meines Erachtens nicht annehmen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo Blaubär,

ich habe mich schon beim Amt gemeldet. Alles schon erledigt.

Ich will gar nicht klagen, denn ich will einfach da weg und da können die doch nichts mehr machen oder?

Besten Gruß

Bernd

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Mein Arbeitgeber hatte mich telefonisch gebeten sie nicht ernst zu nehmen, dass er sich bemühenwürde mir einen neuen Arbeitsplatz zu besorgen und die Kündigung zurück ziehen würde, sagte mir aber im gleichen Atemzug, dass ich bitte die nächsten Wochen nicht krank feiern soll.


Nette Taktik. :devil: Erst den formalen Kram rechtssicher erledigen und dann den potentiellen Noch-Arbeitnehmer hinhalten.
Könnte ja sein, dass der sich nochmal rentiert.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie keinen Job mehr annehmen, vor Ablauf wäre es sicher fair, dass der neue Arbeitgeber auf Zeit erfährt, wann Sie sowieso weg sind. Kostet ja auch seine Zeit und sein Geld.

quote:
Oder kann mir mit der Kündigung die jetzt rechtskräftig ist, nichts passieren wenn ich ablehne.


Nach einer rechtskräftigen Kündigung muß man Einsatzmöglichkeiten des ehemaligen Arbeitgebers nicht annehmen.
Oder wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo Altona,

nein, also es wurde mir kein neuer Arbeitsvertrag angeboten. Wenn dann können die mir ja auch nur einen unbefristeten anbieten und das glaube ich weniger.

Die sagten was von, Kündigung zurück nehmen und ich sollte geduldig sein. die hätten was für mich.

Ich will aber nur weg von da.

Also kann ich meinem Arbeitgeber jetzt vor Ablauf der Kündigungsfrist sagen, dass ich keine Interesse mehr habe? Und es kann mir da nichts passieren, bezüglich Arbeitsamt?


Besten Gruß

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

P.S ich habe noch keinen neuen Arbeitgeber.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Solange Ihnen gekündigt wurde und kein neuer konkreter Arbeitsvertrag (von wann bis wann etc.) angeboten wurde, dürfen Sie ablehnen.

Sie dürfen ein mündliches Hinhalte-Angebot ablehnen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Also kann ich denen klip und klar sagen, dass ich keine interesse mehr habe in deren Unternehmen zu arbeiten und ich die Kündigung so jetzt annehme?


Beste Grüße

Bernd


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kündigungen müssen nicht angenommen werden, um wirksam zu sein. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die wirksam wird, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Dann gilt sie und kann auch nicht mehr einseitig vom Arbeitgeber zurückgenommen werden.

Sprich im vorliegenden Fall ist das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist läuft das ARbeitsverhältnis aber ganz normal weiter. Sprich für diesen Zeitraum muss der AN einer Zeitarbeitsfirma natürlich noch vertragsgemäße Arbeitseinsätze bei Entleihbetrieben durchführen. Geht dies gesundheitlich nicht, dann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheindigung her.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Viele Zeitarbeitsfirmen haben finanzielle Schwierigkeiten weil der Wettbewerb knüppelhart und viele Mitarbeiter chronisch unzuverlässig sind.

Diese großzügigen Angebote können auch folgende zwei Gründe haben.
1) AG hat derzeit zu wenig Aufträge um AN weiter verleihen zu können. Will das unternehmerische Risiko als erst einmal loswerden. Hat in der Vergangenheit sicherlich häufiger geklappt. Der AN kann sich freilich ein neues Vertragsangebot geben lassen, dann aber zu eher zu besseren Konditionen.

2) Hinhalten kann auch der Versuch sein die dreiwöchige Frist zu überbrücken in der ein gekündigter AN die Möglichkeit hat die Kündigung vor Gericht anzugreifen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen