Guten Morgen,
das neue Jahr hat für mich gleich gut begonnen: in unserer Firma ist ein Beamer verschwunden und ich soll mich nun um Ersatz kümmern ...
Eigentlich bin ich für das Lager zuständig und lasse mir normalerweise jede Entnahme gegenzeichnen. Der Beamer geht aber so oft von einem Mitarbeiter zum anderen, daß ich da nicht immer weiß, wer ihn gerade hat.
Nun ist das Gerät nicht mehr aufzufinden und keiner weiß, wer ihn zuletzt gesehen hat oder wo der nun ist ...
Also macht die Geschäftsführung mich dafür verantwortlich.
Meine Frage nun: Können die von mir verlangen, das Gerät zu ersetzen??? Oder muß es für sowas vielleicht ne Versicherung geben?
Danke schon im voraus für jeden Hinweis!!!!!!!!!!!!
Kann Arbeitgeber verlangen, daß ich für den Schaden aufkomme?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Versicherung für verschlampte Dinge gibt es definitiv nicht.
Ein Mitarbeiter muss grundsätzlich dann damit rechnen, haften zu müssen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Ob das der Fall war, hängt davon ab, wie der Beamer verschwunden ist und was für das Handling mit dem Gerät geregelt ist.
quote:
Können die von mir verlangen, das Gerät zu ersetzen?
Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast (und es war ja wohl deine Aufgabe den Verbleib zu dokumentieren. Oder?), dann kommt zumindest eine kostenmäßige Beteiligung in Frage.
quote:
Oder muß es für sowas vielleicht ne Versicherung geben?
Nö, muss es nicht. Und das würde den AN auch nicht von einer Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit befreien.
Was kostet denn so ein Teil?
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Maximal aber für den Zeitwert.
ISt es den schrfitlich festgehalten, wie eine Dokumentation zu erfolgen hat und wer dafür verantwortlich ist?
... ich würde die haftung ablehnen.
zwar bin ich als lagerverwalter für den ein- und ausgang zuständig. aber wenn es praxis in der firma ist, dass das gerät intern weitergereicht wird, ohne dokumentation etc. - und ich nicht die macht und die möglichkeit habe, das zu unterbinden - dann bin ich aus der haftung raus. ich kann doch allenfalls feststellen, wer als erster das gerät von mir erhalten hat. es hängt also ziemlich von den umständen ab, insbesondere davon, ob ich tatsächlich herr des verfahrens bin.
Hallo!
Wer das Gerät zuerst geliehen hat ist der
Verantwortliche,da er ohne Meldung an Sie
nicht weiter verleihen darf.Sie müssen
allerdings beweisen können wer den Baemer
geliehen hat!!
Gruss Sammy1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
"...dann kommt zumindest eine kostenmäßige Beteiligung in Frage..."
In welcher Höhe denn? Damaliger Anschaffungs-, Neu- oder Zeitwert? Das Gerät war geleast und ist inzwischen mindestens 2,5 Jahre alt.
DANKE!
Hallo Mandy,
soweit ich weiß, muß man nur den Zeitwert ersetzen.
Gruß
Line
Hallo!
Bei uns gab es früher so genannte Werkzeug-
marken.Davon musste man dem Lageristen eins
abgeben wenn man ein Werkzeug geliehen hatte
und das wurde dort hin gelegt oder gehängt
wo das jenige Werkzeug normal lag.Bei
Rückgabe des Werkzeuges hat man dann seine
Marke wieder erhalten.Wenn Du als Lager-
verwalter allerdings so schlampig bist,dann
musst du halt Lehrgeld zahlen.Beim nächsten
mal gibts dann nichts mehr ohne Leihbeleg!!!!Aber den vollen Betrag zahlen,da ja ein neues Gerät gekauft werden
muss.Die Leasingfirma wird dir den Betrag nennen!
Gruss Sammy1
Gruss
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Zunächst mal Danke für die Komplimente!
Es ist ja nicht mal sicher, ob ich das Gerät rausgegeben habe oder meine Vertretung, als ich im Urlaub war!!! Und es gibt zwei Mitarbeiter, die unter Zeugen zugegeben haben, den Beamer gehabt zu haben, die sich aber nun nicht mehr erinnern können, wo sie ihn danach hingelegt oder gegeben haben!
Halli Hallo!
Tatsache ist das ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für das Unternehmerische Risiko (Abhandenkommen von Arbeitsmitteln oder deren Beschädigung) nur dann haftbar machen kann wenn er die Verantwortung schriftlich auf einen Arbeitnehmer abwälzt und diesen auch für das Tragen der Verantwortung separat entlohnt..
So kenne ich das vor allem im Lagerbereich! Allerdings muss dann auch gewährleistet sein, dass der Verantwortliche ALLEINIGES Zugriffsrecht auf das Lager hat! Inkl. NUR 1 Schlüssel für den Zugang etc..
kann hier nur Holland1 zustimmen. Wenn man Ihnen nicht nachweisen kann, dass das Gerät während Ihrer Arbeitszeit abhanden gekommen ist, keine Haftung.
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