Kann Auszahlung von Überstunden angeordnet werden?

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rainer_Nordsee
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)
Kann Auszahlung von Überstunden angeordnet werden?

Hallo,
ich habe in den letzten Monaten etwa 140 Überstunden angehäft, die ich aber aufgrund von Elternzeit nicht abbummeln konnte. Ein Agreement sollte so aussehen, dass die Firma mir eine Fortbildung zahlen wollte, die in etwa den "Gegenwert" der Überstunden entspricht.
Nun habe ich allerdings eine noch vielversprechendere Fortbildung für mich ausmachen können und habe darum gebeten, das Modell auf diesen Bereich zu übertragen, woraufhin mein Chef lediglich seine Zustimmung zur Übernahme der Fortbildung zurücknimmt.
Nun die Frage: Kann er anordnen, dass die von mir geleisteten Überstunden (u.a. wegen kurzfristiger Urlaubs- und Krankheitsvertratung während meiner Elternzeit) ausgezahlt werden?
Danke für eine Info dazu...
Viele Grüße,
Rainer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das kommt drauf an, was bei dir vertraglich zu Überstunden vereinbart ist.

MfG

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