Hallo,
ich habe in den letzten Monaten etwa 140 Überstunden angehäft, die ich aber aufgrund von Elternzeit nicht abbummeln konnte. Ein Agreement sollte so aussehen, dass die Firma mir eine Fortbildung zahlen wollte, die in etwa den "Gegenwert" der Überstunden entspricht.
Nun habe ich allerdings eine noch vielversprechendere Fortbildung für mich ausmachen können und habe darum gebeten, das Modell auf diesen Bereich zu übertragen, woraufhin mein Chef lediglich seine Zustimmung zur Übernahme der Fortbildung zurücknimmt.
Nun die Frage: Kann er anordnen, dass die von mir geleisteten Überstunden (u.a. wegen kurzfristiger Urlaubs- und Krankheitsvertratung während meiner Elternzeit) ausgezahlt werden?
Danke für eine Info dazu...
Viele Grüße,
Rainer
Kann Auszahlung von Überstunden angeordnet werden?
22. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2008 | 17:30
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 22x hilfreich)
Kann Auszahlung von Überstunden angeordnet werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. September 2008 | 18:13
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, das kommt drauf an, was bei dir vertraglich zu Überstunden vereinbart ist.
MfG
Und jetzt?
Schon
268.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten