Ich habe bis zum 14.04.08 bei Unternehmen A gearbeitet. Ab 21.04.08 arbeite ich bei Unternehmen B. Meine Lohnsteuerkarte ist folglich noch bei Unternehmen A, und geht laut deren Aussage Mitte Mai an mich zurück.
Da ich im April nun sowohl von Unternehmen A als auch von Unternehmen B Gehalt beziehen werde frage ich mich, ob es ein Problem ist, wenn ich Unternehmen B die Lohnsteuerkarte noch nicht geben kann. Ich will Unternehmen B nicht unbedingt darüber informieren, dass ich in diesem Monat auch noch Gehalt von einem anderen Unternehmen beziehe (Gründe seien mal dahingestellt). Oder bin ich sogar dazu verpflichtet, Unternehmen B darüber zu informieren?
Zur Info: Falls ich für April bei Unternehmen B in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werden sollte wäre das nicht ganz so tragisch, da ich Werkstudent bin und ohnehin keine Lohnsteuer zahle.
Kann Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel noch nicht vorlegen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn das Unternehmen B nicht davon erfahren soll, dass Du im April vom Unternahmen A noch Gehalt bezogen hast, dann darfst Du dem Unternehmen B die Steuerkarte gar nicht vorlegen.
Schließlich wird der Zeitraum, in dem Gehalt bezogen wird, auf der Steuerkarte eingetragen.
Natürlich steht es Dir frei, bei Unternehmen B für den gesamten beschäftigungszeitraum eine Steuerkarte mit Steuerklasse 6 vorzulegen.
oder eine ersatzkarte i besorgen.
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Dass auf der Lohnsteuerkarte ein Eintrag vorgenommen wird glaube ich nicht, da in Konzernen heutzutage ein elektronischer Ausdruck erfolgt und auf der Lohnsteuerkarte nichts mehr eingetragen wird, oder?
Ersatzkarte: Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Ist das denn zulässig oder muss ich dann Konsequenzen befürchten?
-- Editiert von zanetti am 16.04.2008 15:03:35
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