Kann der AG meinen Vertrag auslaufen lassen?

29. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann der AG meinen Vertrag auslaufen lassen?

Hallo, ich habe zum 1.8.22 eine neue Stelle angefangen, befristet zum 31.7.23.

Vor 2 Monaten gab es die mündliche Zusage, dass der Vertrag verlängert wird um ein Jahr (allerdings auch befristet zum 31.7.24) mit einer Arbeitszeit von X Stunden.
Jetzt hat der AG / Chef mir aber vor seinem / meinem Urlaub mitgeteilt und über meinem Kopf entschieden, dass ich für einen bestimmten Zeitraum 5h / Woche mehr arbeiten muss pro Woche was ich aber gar nicht kann / möchte.

Montag sind wir beide wieder auf der Baustelle und es besteht Handlungsbedarf.
Status heute habe ich noch keine schriftliche Vertragsverlängerung.

Meine Frage ist, kommt es jetzt hart auf hart
Kann der AG zum Stichtag 31.7 meinen "alten" befristeten Vertrag einfach auslaufen lassen oder ist durch die mündliche Mitteilung schon ein neuer Vertrag mit einer Kündigungsfrist entstanden?

Danke und viele Grüße

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23 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat (von Sgsuser):
Vor 2 Monaten gab es die mündliche Zusage,

Da ist dann die Frage, wie verbindlich so eine Zusage rechtlich ist - was du als klare Zusage aufgefasst hat, mag vom AG als wohlwollende Erwägung gemeint gewesen sein. Mündlich halt ....

Zitat (von Sgsuser):
Kann der AG zum Stichtag 31.7 meinen "alten" befristeten Vertrag einfach auslaufen lassen oder ist durch die mündliche Mitteilung schon ein neuer Vertrag mit einer Kündigungsfrist entstanden?

Der AG kann den AV einfach auslaufen lassen - du übrigens auch. Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist.

Um den bestehenden befristeten AV zu verlängern, müsste der Vertrag schriftlich geschlossen sein, bevor der alte ausläuft, also vor 31/07/23, also bis Montag. Damit es als Verlängerung des bestehenden AV durchgeht: zu gleichen Bedingungen - also ohne Stundenerhöhung. Sonst entsteht einer neuer AV, dessen Befristung anzufechten wäre, weil Befristungen der Zeit nach dann nicht mehr möglich sind beim selben AG.

Abgesehen davon, dass du nicht einverstanden bist, mehr Wochenstunden zu arbeiten: Du könntest des AV unterschreiben und die Befristung ggf. angreifen, wenn der AG 2024 davon Gebrauch machen wollte.

Wenn dir die Verlängerung des bestehenden AV - ohne Änderungen - erst im August vorgelegt werden sollte, könntest du auch locker unterschreiben - tatsächlich hättest du dann einen unbefristeten AV, was dir allerdings nicht helfen würde, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, für den du arbeitest.
Wenn du ab dem 01/08/23 einfach weiter arbeitest und dein Chef es so akzeptiert, derselbe Effekt: du hast einen unbefristeten AV.

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#2
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir und andere Kollegen wurden mitgeteilt, dass die Verträge verlängert werden und das keiner gehen muss. Also ich würde das schon als verbindlich einstufen.
Die Stundenzahl würde sich ab dem 1.8 ein wenig verringern, sodass es nicht die gleichen Bedingungen sind.

-- Editiert von User am 30. Juli 2023 08:49

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

... na, dann warte mal ab, was passiert - viel Zeit iss' ja nicht mehr bis zum 1. Aug.

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#4
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
so ich habe mich jetzt mit meinem Chef geeinigt. Ich muss jetzt nur 4 Wochen ein wenig Mehrarbeit leisten ab dahin dann die vereinbarte Arbeitszeit
Jedoch habe ich jetzt immer noch kein Schriftl. Arbeitsvertrag xD

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

... schön für dich - ab jetzt also unbefristet.
(Musst du ihm aber nicht auf Butterbrot schmieren:)

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#6
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch wenn sich die Arbeitszeiten vom 1. Befristeten Vertrag unterscheiden?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
....
....
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; ..... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Nochmals:
- eine neuerliche Befristung ohne Sachgrund geht gar nicht, mit Sachgrund sehr wohl.
- eine Verlängerung des befristeten AV wäre möglich gewesen, wenn sie rechtzeitig erfolgt wäre, also vor dem 1. August; Verlängerung bedeutet: Fortsetzung des AV ohne Änderungen (wobei eine Änderung der Wochenstunden für begrenzte Zeit zu machen wäre, aber außerhalb der Verlängerung an sich).

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#8
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe jetzt nochmal im Wortlaut des Vertrages geschaut, da steht zudem nur befristet bis zum 31.07.2023 je fokgendes:
(1) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages über zwei Jahre hinaus ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von vier Jahren zulässig, sofern die Stelle über öffentliche Mittel oder Drittmittel anteilig oder voll69 finanziert wird und die Finanzierungszusage jeweils nur zeitlich befristet erfolgt; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Soll der Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 Buchst. a geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen.

Wie gesagt, einen schriftl. Vertrag habe ich bis heute nicht gesehen

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34222 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von Sgsuser):
da steht zudem nur befristet bis zum 31.07.2023
Dein AG wusste voriges Jahr nicht, was ab 1.8.23 sein wird.
Zitat (von Sgsuser):
einen schriftl. Vertrag habe ich bis heute nicht gesehen
Na und? Du arbeitest doch ab 1.8., oder ?
Zitat (von Sgsuser):
Auch wenn sich die Arbeitszeiten vom 1. Befristeten Vertrag unterscheiden?
Wie haben sich die Arbeitszeiten seit 1.8. gegenüber vorher nun tatsächlich geändert?

am 31.7.23 hast du geschrieben:
Zitat (von Sgsuser):
Ich muss jetzt nur 4 Wochen ein wenig Mehrarbeit leisten ab dahin dann die vereinbarte Arbeitszeit

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat (von Sgsuser):
Wie gesagt, einen schriftl. Vertrag habe ich bis heute nicht gesehen

... und das bedeutet: Du hast einen unbefristeten AV.

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#11
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gab noch mehrere Gespräche, sodass ich mittlerweile wie vereinbart meine Stunden arbeite. es sind 3h weniger als im "eigentlichen" befristeten Vertrag vereinbart.

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#12
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 55x hilfreich)

Und?

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Und? Deine letzten Äußerungen stehen so nutzlos im Raum, wie einige Bauten in der Landschaft.

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#14
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Das waren nur antworten auf die Frage von Anami. Aber ich denke die Sachlage ist klar und ich werde einfach abwarten was passiert. Wahrscheinlich wird der AG einfach das Datum im Vertrag zurückdatieren

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Das solltest du nicht akzeptieren.
Du könntest auch unterschreiben und hinzufügen: vorgelegt und unterschrieben am .... o.ä.

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#16
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe nun meinen Vertrag bekommen.
Scheint als wäre es ein neuer befristeter Vertrag, wieder mit 6 Monate Probezeit der zum 1.8 begonnen hat. Auch unterschrieben ist er vom AG zum 1.8.
Nur die Stundenanzahl hat sich geändert.

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat (von Sgsuser):
Scheint

Du sagst es: scheint. Aber der Schein trügt hier. Du hast de facto einen unbefristeten AV.

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#18
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 346x hilfreich)

Falls du unterschreiben magst: auf jedem Fall mit aktuellem Datum und nicht rückdatiert.

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#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Wenn der Vertrag unterschrieben wird, dann gilt er.

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#20
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18058 Beiträge, 6635x hilfreich)

@hh
So einfach ist es nicht. Der AV, wie er jetzt vorliegt, beinhaltet unerlaubt Befristung. Die wird auch nicht durch Unterschrift ausgehebelt.

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#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2411 Beiträge, 372x hilfreich)

Wenn man es jetzt schon ausfechten will (was taktisch unklug und nicht notwendig ist), könnte man ganz einfach dem Chef ein eigenes Vertragsexemplar zuschicken auf dem die tatsächlichen Umstände seit dem 1.8.2023 stehen berücksichtigung finden (nämlich vor allem unbefristet) und das mit der Mitteillung garnieren, dass es wohl beim Entwurf des des schriftliichen Vertrags einen Irrtum gegeben haben müsse, weil am 1.8.2023 durch Annahme der Arbeitsleistung ja wohl selbstverständlich ein unbefristeter Vertrag entstanden ist.

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#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17399 Beiträge, 5951x hilfreich)

Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Bei <10 wäre ich sehr vorsichtig mit dem was ich gegenüber dem Chef äußern würde.
Jedenfalls mit aktuellem Datum unterschreiben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#23
 Von 
Sgsuser
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Sind mehr als 10 Mitarbeiter. Vertrag ist unterschrieben mit tagesaktuellen Datum.

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