Kann der Arbeitgeber die Abrechnungen rückwirkend ändern?

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
MeineFrage2020
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann der Arbeitgeber die Abrechnungen rückwirkend ändern?

Hallo
Durch die Corona Krise musste ich im April einige Tage unbezahlten Urlaub nehmen, für die Betreuung meiner kleinen Kinder. Nun gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz einen Lohnausgleich von 67%. Ich sagte dies schon im April meinen Arbeitgeber. Er hat vergessen die Tage zu kürzen, so bekam ich für April den vollen Lohn. Kann er der April rückwirkend korrigieren? Könnte er auch noch ein/zwei Tage für März korrigieren?

Muss man überhaupt für diese 67% vorher unbezahlten Urlaub nehmen? Dort heißt es ja, wenn man Gehaltseinbußen hatte.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von MeineFrage2020):
Kann der Arbeitgeber die Abrechnungen rückwirkend ändern?

Können kann er es auf jeden Fall.
Aber er darf es auch, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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