Guten Tag!
Ich habe folgende Fragen zum Aufhebungsvertrag:
1) Wenn ich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag eines befristeten Arbeitsvertrages (TVÖD) gebeten habe (wegen einer neuen Stelle, die bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht bzw. erst später angetreten werden kann): Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirksam kündigen? Wenn ja: Ist es dann ggf. sinnvoller eine Kündigung unter dem Hinweis zu schreiben: Sollte anstelle meiner Kündigung eine Einigung über einen Aufhebungsvertrag zum Termin X zustandekommen, so wird diese bevorzugt?
2)Welche Einflussmöglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer auf die Formulierungen eines Aufhebungsvertrages? Kann ich z.B. darum bitten, dass ich ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Benotung "stets zur vollsten Zufriedenheit" und der Schlussformulierung "Frau X verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch, um eine neue Stelle anzutreten" erhalte? Oder muss ich mich mit dem Muster des Arbeitgebers zufrieden geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirk
23. Oktober 2006
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Frage vom 23. Oktober 2006 | 23:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirk
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2006 | 23:55
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirksam kündigen?
Warum sollte er? Das ergibt doch keinen Sinn.
quote:
Kann ich z.B. darum bitten, dass ich ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Benotung stets zur vollsten Zufriedenheit und der Schlussformulierung Frau X verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch, um eine neue Stelle anzutreten erhalte?
Bitten kannst du natürlich gern darum, aber der AG muss nicht darauf eingehen. Du willst was vom AG (dass er dich früher aus dem Vertrag lässt) und nicht er von dir. Insofern befindet sich der AG momentan in der stärkeren Position.
Aber wenn deine Arbeitsleistung so gut ist/war, dann dürfte sich dein Wunsch auch als überflüssig erweisen und wenn der AG Grund zur Unzufriedenheit hatte, dann wird er sich eh nicht dazu bewegen lassen ein unzutreffendes Zeugnis zu schreiben.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2006 | 18:53
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Es besteht der Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis.
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