Guten Tag!
Ich habe folgende Fragen zum Aufhebungsvertrag:
1) Wenn ich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag eines befristeten Arbeitsvertrages (TVÖD) gebeten habe (wegen einer neuen Stelle, die bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht bzw. erst später angetreten werden kann): Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirksam kündigen? Wenn ja: Ist es dann ggf. sinnvoller eine Kündigung unter dem Hinweis zu schreiben: Sollte anstelle meiner Kündigung eine Einigung über einen Aufhebungsvertrag zum Termin X zustandekommen, so wird diese bevorzugt?
2)Welche Einflussmöglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer auf die Formulierungen eines Aufhebungsvertrages? Kann ich z.B. darum bitten, dass ich ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Benotung "stets zur vollsten Zufriedenheit" und der Schlussformulierung "Frau X verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch, um eine neue Stelle anzutreten" erhalte? Oder muss ich mich mit dem Muster des Arbeitgebers zufrieden geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!