Bei mir ist die Situation so: ich war monatelang bei einem Entleiher tätig (ich hatte unbefristeten AV bei der ZA-Firma und das war mein eiziger Einsatz). Nach 9 Monaten wollte mir der Entleiher kein Vollgehalt zahlen und die ZA-Firma hatte keinen anderen Kunden für mich. Ich wurde gekündigt. Dennoch hatte der Entleiher Interesse gemeldet, dass er mich übernimmt. Nur einiges (es hatte mit mir nichts zu tun) musste geklärt werden, bevor er mich einstellen konnte.
Es ist jetzt endlich soweit. Ich bekomme den Vertrag. Vor einigen Tagen hat mir mein Chef nach einigen Unterlagen wie zB Zeugnis gefragt. Er hat alles von einem Anwalt überprüfen lassen und sagt die ZA-Firma hat keinen Anspruch an mich oder den Arbeitgeber, weil ich eine Kündigung von Ihnen bekommen habe. Zur Info: ich bin seit einem Monat arbeitslos gemeldet.
Diese Vermittlungsgebühr muss soviel ich verstehe der Arbeitgeber zahlen. Wie gesagt, anscheinend nachdem ich VON denen gekündigt wurde, haben sie keine Ansprüche mehr. So wie ich es verstehe, sollte sich mein künftiger Arbeitgeber seinen damaligen Vertrag mit der ZA-Firma anschauen. Auf meinem damaligen AV steht nichts, was passiert, falls ich übernommen werde oder wie.
Wie gesagt, bald unterschreiben wir den Vertrag. Diese Geschichte mit der Gebühr scheint vorbei zu sein, so mein Chef. Meine Frage ist ob ich mir sorgen machen soll, dass die ZA-Firma trotzdem klagen will. Es würde mir teuer kosten mit Rechtsanwalt und so wenn sie etwas von mir möchten und überlege, ob eine Rechtsversicherung abzuschliessen sinnvoll wäre.
Vielen Dank im voraus, liebe Community
Kann ehemalige Zeitarbeitsfirma Vermittlungsgebühr verlangen nachdem sie AV gekündigt hat
7.5.2021
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Frage vom 7.5.2021 | 18:14
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ehemalige Zeitarbeitsfirma Vermittlungsgebühr verlangen nachdem sie AV gekündigt hat
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#1
Antwort vom 7.5.2021 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (100182 Beiträge, 37039x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist ob ich mir sorgen machen soll, dass die ZA-Firma trotzdem klagen will. :
Das ist keine juristische Frage. Wenn man mag, macht man es halt ...
ZitatEs würde mir teuer kosten mit Rechtsanwalt :
Wieso? Wozu würdest Du einen Rechtsanwalt benötigen? Ist doch das Problem der Firma wenn die verklagt wird.
#2
Antwort vom 7.5.2021 | 19:53
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieso? Wozu würdest Du einen Rechtsanwalt benötigen? Ist doch das Problem der Firma wenn die verklagt wird :
Also, mein Chef hat gemeint, man müsse alles überprüfen, damit wir wissen, dass die ZA-Firma keine Ansprüche an mich oder die Firma hat. Soviel ich gelesen habe, nur der Arbeitgeber muss diese Provision zahlen. So wir er das erklärte, klingt so als könnte die ZA-Firma diese Provision von mir kassieren oder so. Aber das betrifft anscheinend nur den Arbeitgeber. Also, heute hat er mir gesagt, es gibt sowieso kein Risiko, da ich von der ZA-Firma gekúndigt wurde. Wenn das mich nicht betrifft, dann ist es mir egal.
Ich hätte aus Neugier noch eine Folgefrage, und zwar: verlangt jede ZA-Firma so eine Gebühr? Ich wurde ein mal übernommen und das alles ging problemlos zwischen den damaligen Arbeitgebern. Mir schien es so, als hätte der Entleiher nichts gezaht. Ist das nur mein Eindruck oder verlangen diese Firmen üblicherweise diese Provision?
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#3
Antwort vom 7.5.2021 | 20:03
Von
Status: Unbeschreiblich (100182 Beiträge, 37039x hilfreich)
Zitatverlangt jede ZA-Firma so eine Gebühr? :
Nein, aber viele.
#4
Antwort vom 8.5.2021 | 12:50
Von
Status: Weiser (17780 Beiträge, 7994x hilfreich)
In der Regel wird diese Gebühr vom übernehmenden Unternehmen gezahlt. Dazu steht dann auch eine Regelung im Vertrag. Wenn in Ihrem Vertrag keine Regelung dazu steht, die gerade passt, dann dürfte es keine Rechtsgrundlage für die Forderung geben und Sie haben nichts zu befürchten.
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