Kann er den Urlaub jetzt wieder streichen?

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann er den Urlaub jetzt wieder streichen?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Freund war jetzt 7 Wochen krankgeschrieben. Quasi direkt im Anschluss wären wir in den Urlaub gefahren, ist doof aber der Urlaub war vorher schon gebucht. Der AG bat darum, den Urlaub bitte in den Juni zu verschieben, da so viel zu tun wäre. Haben wir auch gemacht.

Mein Freund geht jetzt auch wieder arbeiten. Das Verhalten der Chefs ist mehr als komisch ihm gegenüber. Er arbeitet jetzt seit mehr als 23 Jahren dort und man hat sich z.B. nicht einmal erkundigt, wie es ihm jetzt geht oder so. Er hat jetzt auch erfahren, dass zum 01.06. jemand neu eingestellt wird. Da es ein sehr kleiner Betrieb ist (5 MA) rechnen wir damit, dass mein Freund gekündigt wird.

Jetzt haben wir Urlaub eingereicht ab dem 08.06..Vom Chef hieß es nur, da müssen wir noch drüber reden.

Kann er den Urlaub jetzt wieder streichen?

Für Antworten wäre ich dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Hier kommt es auf Ihren Arbeitsvertrag an.Sollte, da Sie ein Kleinbetrieb sind, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart worden sein, würde diese Regellung gelten.Ansonsten hätten Sie eine Kündigungsfrist von 7 Monaten!
Vielleicht hat Ihr Chef nur viel Arbeit und kann auf Ihren Mann nicht verzichten.
Wenn Sie etwas gebucht haben und dies nachweisen können, wird es schwierig für Ihren AG, denn dann müßte er für eventuelle Stornierungen aufkommen müssen.So traurig es auch ist, aber die meisten AG interresieren sich nicht für Ihre AN, wenn Sie krank sind.Da ist Ihr AG wohl ein wenig sauer.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Leider kann er alles. In Kleinbetrieben kann jederzeit auch grundlos gekündigt werden. Insofern steht Ihr Freund mit dem Rücken an der Wand.
Wurde der Urlaub allerdings schon genehmigt, und dann zurück genommen,
muß der Arbeitgeber die Rücktrittskosten ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

:crazy: Danke für Eure Antworten.

Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Also gilt die längere gesetzliche Kündigungsfrist. Das ist schon mal gut.

Wenn viel Arbeit da wäre, wäre das ja auch gar kein Thema. Als wir das erste Mal den Urlaub auf Wunsch des AG storniert haben, hieß es ja auch es wäre soooo viel zu tun. An dem war aber nicht so. Und beide Chefs haben gesagt, Urlaub im Juni ist kein Problem. Dürfte eigentlich auch keins sein, da sie im Juni einen Mitarbeiter mehr haben und vor den Sommerferien erfahrungsgemäß nicht mehr soviel Arbeit anfällt.

Gebucht haben wir, nachdem der Chef gesagt wir sollten doch gucken, ob wir den Urlaub nicht verschieben können. Habe vorher auch extra noch mal nachgefragt.

Ja ich finde das schon traurig, wie die AG heute mit Ihren MA umspringen. Solange sie funktionieren ...schön, aber wehe wenn nicht. Und sollte die Firma den Urlaub jetzt nicht genehmigen, dann haben sie aber nen Jeck am Hals ;-) na ja...er mag zwar am längeren Hebel sitzen, aber die Stornogebühren zahlt er mir.

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