Ich arbeite seit Juli 2016 bei einer Leiharbeiterfirma eingestellt und bin auch seitdem ununterbrochen bei dem ein und selben Unternehmen eingesetzt.
Mein letzter Urlaub war im Oktober 2016.
Eigentlich sollte ich im April 2017 eine Woche Urlaub bekommen. Der wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen.
Normalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen. Jetzt hat der Betrieb mit seinen eigenen Personal wieder Probleme. Kann mein Chef wieder meinen Urlaub streichen? Ich habe 24 Tage Urlaub im Jahr. Habe von den bisher nur zwei davon genommen. Im Januar habe ich für den kompletten beantragten Urlaub genehmigt bekommen.
Kann genehmigter Urlaub schon wieder gestrichen werden?
21. Juni 2017
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Frage vom 21. Juni 2017 | 14:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann genehmigter Urlaub schon wieder gestrichen werden?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 15:06
Von
Status: Gelehrter (11068 Beiträge, 4274x hilfreich)
Ja auch bereits genehmigter Urlaub kann gestrichen werden, aber nicht aus den angegebenen Gründen.
#2
Antwort vom 21. Juni 2017 | 15:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hoffentlich stimmt es. Denn ich muss ja auch planen wie meine Tochter in den Ferien betreut wird. Daswürde alles nur durcheinander bringen
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#3
Antwort vom 21. Juni 2017 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (123938 Beiträge, 40299x hilfreich)
ZitatNormalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen. :
Der wurde genehmigt und das wäre wie genau nachweisbar?
ZitatDer wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen. :
Das wäre kein gerichtsfester Grund den zu streichen.
#4
Antwort vom 21. Juni 2017 | 15:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNormalerweise soll ich ab nächste Woche für zwei Wochen in den Urlaub gehen. :
Der wurde genehmigt und das wäre wie genau nachweisbar?
Habe es schriftlich.
ZitatDer wurde wegen Personalmangel in dem Unternehmen wo ich eingesetzt werde gestrichen. :
Das wäre kein gerichtsfester Grund den zu streichen.
Also soll ich mir einen Anwalt nehmen, wenn mein Chef mich trotzdem einsetzten will?
#5
Antwort vom 21. Juni 2017 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (123938 Beiträge, 40299x hilfreich)
ZitatAlso soll ich mir einen Anwalt nehmen, wenn mein Chef mich trotzdem einsetzten will? :
Das Du den komplett selbst bezahlen darfst ist Dir klar?
Wenn Dein Chef dir einen Plan sendet in dem Du eingesetzt wirst, obwohl man Dir da schriftlich Urlaubgenehmigt hat, dann den Chef nachweislich darüber informieren, das man dann seinen genehmigten Urlaub antritt und deshalb nicht zur Verfügung steht.
Je nach dem wie Dein Chef drauf ist, bekommst Du dann die (fristlose) Kündigung. Da müsste man dann vor Gericht gegen angehen.
#6
Antwort vom 21. Juni 2017 | 16:09
Von
Status: Gelehrter (11068 Beiträge, 4274x hilfreich)
ZitatDa müsste man dann vor Gericht gegen angehen. :
Und auch da braucht man keinen Anwalt.
Die Rechtspfleger am Arbeitsgericht helfen bei der Formulierung der Klage.
#7
Antwort vom 21. Juni 2017 | 16:32
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 621x hilfreich)
Um es grundsätzlich zu formulieren: Die Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nur im Notfall möglich. Personalmangel oder Zeitdruck im Projekt sind kein derartiger Notfall.
Der Wiederaufbau einer Fertigungsanlage nach einem Brand wäre beispielsweise solch ein Notfall.
In jedem Falle sollte die Genehmigung des Urlaubs nachweisbar sein.
-- Editiert von Osmos am 21.06.2017 16:34
#8
Antwort vom 21. Juni 2017 | 16:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUm es grundsätzlich zu formulieren: Die Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nur im Notfall möglich. Personalmangel oder Zeitdruck im Projekt sind kein derartiger Notfall. :
Der Wiederaufbau einer Fertigungsanlage nach einem Brand wäre beispielsweise solch ein Notfall.
In jedem Falle sollte die Genehmigung des Urlaubs nachweisbar sein.
-- Editiert von Osmos am 21.06.2017 16:34
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