Hallo,
Mein AG verstörst seit über 2 Monaten gegen das Arbeitsschutz gesetzt.
Mehrfache Gespräche um eine Klärung zu ersuchen, gingen in einem Ohr rein und im anderen Ohr raus.
Ich habe seit dem Nur 8 - max. 9 Stunden Ruhepause zwischen den Schichten.
Nach den Gesprächen mit dem AG wurde immer zugesichert, das die Zeiten wieder angepasst werden.
Auf bitten einer Schriftlichen Bestätigung hieß es nur JA JA.......... (und des Kahm und änderte sich nichts)
Mittlerweile nagt das sehr an meiner Gesundheit, da die 5 Arbeitstage immer zusammenhängen.
Nun habe ich eine neue Stelle in Aussicht, bei der ich zeitnah anfangen kann.
Mein AG weiger sich allerdings einen Aufhebungsvertrag zu machen und besteht auf der Kündigungsfrist.
Kann ich unter diesen Umständen Fristlos Kündigen ?
PS: Die Schichten sind mit einer Mittagspause von 7 - 8 Stunden gesplittet, die Tägliche Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden / 5 Tage.
-- Editiert von Lukasmauer am 03.10.2021 19:21
Kann ich Fristlos Kündigen ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatMittlerweile nagt das sehr an meiner Gesundheit, da die 5 Arbeitstage immer zusammenhängen. :
Wenn man Probleme mit der Gesundheit hat sollte man zum Arzt gehen.
Ansonsten schreibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §5 Ruhezeiten vor die verbindlich einzuhalten sind. Wenn der AG hiergegen wiederholt verstößt könnte man sich auch ans Gewerbeaufsichtsamt, bzw. dem Amt für Arbeitsschutz wenden.
Man könnte sich an den AG wenden und ihm mitteilen das man weitere Verstöße nicht mehr hinnehmen wird, eventuell ist der AG dann auch nicht mehr an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert und akzeptiert die fristlose Kündigung, bzw. einen unmittelbaren Aufhebungsvertrag.
ZitatMein AG verstörst seit über 2 Monaten gegen das Arbeitsschutz gesetzt. :
Zitatund des Kahm und änderte sich nichts :
Wie meinen?
ZitatIch habe seit dem Nur 8 - max. 9 Stunden Ruhepause zwischen den Schichten. :
Das kann erlaubt sein. müsste man also mal prüfen.
ZitatDie Schichten sind mit einer Mittagspause von 7 - 8 Stunden gesplittet, die Tägliche Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden / 5 Tage. :
Und wie genau kommt es zu einer Mittagspause von 7-8 Stunden? Das sit wohle eher keine Mittagspause sondern was anderes?
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/// keine Mittagspause sondern was anderes? (harry)
Geteilter Dienst, möchte ich meinen.
Ansonsten bin ich bei alter sack: auch AN sollten/müssen dazu beitragen und ihr Recht aktiv verteidigen.
Wenn der AG nur ja, ja sagt, dann geh du doch hin und 'korrigiere' Anfangs- oder Endzeiten, wenn z.B. die Ruhepausen nicht möglich sind. Und teilst dem Chef mit: um die Ruhezeiten einzuhalten werden in der kommenden Woche erst um y statt um x Uhr aufschlagen - oder wie auch immer.
Aber zu deiner Frage: solche Missstände reichen nicht als Begründung einer fristlosen Kündigung. Wäre also von Interesse zu erfahren, wie deine Kündigungsfrist ist.
1. Mir ist nicht klar, wie die Arbeitszeiten des TE tatsächlich sind. Eine Mittagspause von 7-8 Stunden? Oder eine Schicht mit 7-8 Stunden gesplittet durch eine Mittagspause? Wie sind die Zeiten während der einzelnen Tage?
2. Die Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 ArbZG kann gem § 7 auch auf neun Stunden verkürzt werden.
Zitat. Die Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 ArbZG kann gem § 7 auch auf neun Stunden verkürzt werden. :
Dies bedürfte aber einer tarifvertraglichen Grundlage und läge mit 8-9 Std. wohl regelmäßig immer noch unter dieser in Gesetz festgelegten Mindestzeit von 9 Std.
Wenn dem so wäre ... der TE sollte mal zur Klarheit beitragen.ZitatDies bedürfte aber einer tarifvertraglichen Grundlage und läge mit 8-9 Std. wohl regelmäßig immer noch unter dieser in Gesetz festgelegten Mindestzeit von 9 Std. :
1. Vermutlich liegt hier kein Grund für eine fristlose Kündigung durch den AN (Sie) vor.
2. Der AG kann aber grundsätzlich kaum etwas gegen unbegründete fristlose Kündigungen seiner AN tun. Er kann lediglich Schadensersatz einfordern (622 BGB), falls denn ein Schaden entstanden ist. Hierfür ist der AG beweispflichtig. I.d.R. kann der AG diesen Beweis nicht erbringen und der Rechtsstreit lohnt sich für den AG meist auch nicht (Anwaltskosten + Gerichtskosten selbst im Falle des Obsiegens gegen die sehr unsichere Aussicht auf meist mageren Schadensersatz. Und Zeit und Nerven kostet das auch noch).
Das müssen Sie aber selbst prüfen. Wenn Sie unersetzbar an einer entscheidenden Position arbeiten und dem AG wirklich ein materieller Schaden entsteht, wenn Sie fristlos kündigen, sollten Sie dies nicht tun, sondern die Kündigungsfrist einhalten. Sind Sie in Ihrer Tätigkeit austauschbar und dem AG entsteht kein Schaden, würde ich einfach gehen. Ein Arbeitszeugnis benötigen Sie ja auch nicht, wenn Sie schon eine neue Stelle haben.
Ausnahme: Der AG hat eine (wirksame) Vertragsstrafe vereinbart.
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