Hallo,
ich arbeite im Moment für 2 Monate bei einem Betrieb. Mein Chef meinte, ich soll wegen dem Gehalt Rechnungen stellen. Jetzt habe ich aber von meinen Arbeitskollegen erfahren, dass man um Rechnungen stellen zu können ein Gewerbe anmelden muss.
Ich würde mir aber gern den ganzen Stress mit dem Finanzamt sparen und wollte deshalb fragen ob es eine andere Möglichkeit gibt meine Gehaltsabrechnung zu stellen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Danke im Voraus
Kann ich Gehaltsabrechnung stellen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Hallo Jebus,
was habt Ihr denn bei Arbeitsaufnahme vereinbart? Sollte es ursprünglich ein Angestelltenverhältnis werden und der Chef hat sichs jetzt anders überlegt? Wie bist Du denn zur Zeit krankenversichert, wenn Dein Chef Dich nicht als Angestellten angemeldet hat? Möchtest Du überhaupt "selbständig" arbeiten?
Roberta1 - hat viele Fragen
hab mit meinem chef kein arbeitsverhältnis, krankenversichert bin ich mit meiner mutter. kollege meinte würde sich auch nichts dran ändern wenn man ein gewerbe anmeldet. ich würds dann ja auch nach den 2 monaten abmelden.
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Liegt Dein Einkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit über 345 Euro p.m., dann kannst Du nicht mehr über Deine Mutter familienversichert sein (falls Ihr privat versichert seid, könnte es anders sein - weiß ich nicht). Falls es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, beträgt die Einkommensgrenze 400 Euro p.m. Die Krankenkasse wird sich Deine Beiträge nicht entgehen lassen wollen. Falls Du ein Gewerbe anmeldest, erfolgt meines Wissens automatisch eine Meldung an die Krankenkasse. Außerdem müssen wohl jährlich oder halbjährlich Fragebögen zur Familienversicherung für die KV ausgefüllt werden, dann könnte es passieren, daß Du Dich rückwirkend selbst versichern mußt.
Geht es während dieser 2 Monate um Einkommen in dieser Größenordnung bzw. darüber? Falls Dein Chef sich darauf einläßt, könntest Du (was nicht den Tatsachen entspricht und bei Bekanntwerden rechtliche Konsequenzen haben kann) z.B. über ein Jahr verteilt kleinere Beträge als "Honorar" abrechnen.
Nächste Frage: Um welche Art von Arbeiten handelt es sich? Darf jeder solche Dinge selbständig ausführen (z.B. kein Meisterzwang oder bestimmte Prüfung vorgeschrieben?
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