Ich habe schon verschiedene Meinungen zu diesem Thema gehört:
Bin in meinem Hauptberuf vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Beziehe mittlerweile Krankengeld und werde meinen Beruf wohl auch noch länger wegen meiner Krankheit nicht machen können. Kann/Darf ich während dieser Zeit einen 400-Euro-Job machen, den ich auch mit meiner Krankheit fähig wäre auszuüben, weil ich mit der Höhe meines Krankengeldes nicht auskomme und leider keine Krankentagesgeldversicherung habe, die den Unterschied zwischen Lohn und Krankengeld ausgleicht?
Kann ich bei Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf einen 400-E-Job annehmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
siehe (u.a. - bitte selber googlen):
http://agpkanzlei.de/Newsletter_Nr._2,_2007_c47_.html#3
aus dem Urteil:
Zwar kann der Arbeitgeber einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitsunfähigkeit eine Nebentätigkeit ausübt, grundsätzlich kündigen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer nur vermeintlich arbeitsunfähig ist oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert. Handelt es sich bei der Nebentätigkeit dagegen ...
>>> deine frage ist also so einfach nicht zu beantworten - du setzt dich jedenfalls auf einen schleuderstuhl. und die nebentätigkeit wird dein ag genehmigen müssen.
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