Kann ich bei Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf einen 400-E-Job annehmen?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
romelk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich bei Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf einen 400-E-Job annehmen?

Ich habe schon verschiedene Meinungen zu diesem Thema gehört:

Bin in meinem Hauptberuf vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Beziehe mittlerweile Krankengeld und werde meinen Beruf wohl auch noch länger wegen meiner Krankheit nicht machen können. Kann/Darf ich während dieser Zeit einen 400-Euro-Job machen, den ich auch mit meiner Krankheit fähig wäre auszuüben, weil ich mit der Höhe meines Krankengeldes nicht auskomme und leider keine Krankentagesgeldversicherung habe, die den Unterschied zwischen Lohn und Krankengeld ausgleicht?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

siehe (u.a. - bitte selber googlen):

http://agpkanzlei.de/Newsletter_Nr._2,_2007_c47_.html#3
aus dem Urteil:
Zwar kann der Arbeitgeber einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitsunfähigkeit eine Nebentätigkeit ausübt, grundsätzlich kündigen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer nur vermeintlich arbeitsunfähig ist oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert. Handelt es sich bei der Nebentätigkeit dagegen ...

>>> deine frage ist also so einfach nicht zu beantworten - du setzt dich jedenfalls auf einen schleuderstuhl. und die nebentätigkeit wird dein ag genehmigen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen