Hallo, im April beginne ich mit meiner neuen Stelle und möchte wissen, ob ich meine Urlaubstage nehmen muß oder kann ichbei meinem neuen Arbeitgeber meine Urlaubstage in Anspruch nehmen. Gibt es Regelungen?!
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Kann ich bei meinem neuen Arbeitgeber meine Urlaubstage in Anspruch nehmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Normalerweise müssen Sie den anteiligen Urlaub (§ 5 Abs. 1 BUrlG
) für die 3 Monate beim jetzigen AG nehmen. Der neue AG wird eher nicht den Urlaub mit übernehmen.
Unter Umständen wird der anteilige Urlaub auch abgegolten, wenn der AG damit einverstanden ist (§ 7 Abs. 4 BUrlG
). Dann könnte man mit dem neuen AG vehandeln, ob nicht einige Tage unbezahlt genommen werden können.
Darüber hinaus sollte man unbedingt bereits vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen AG aushandeln, wenn man im Sommer bereits Urlaub nehmen möchte. Das sieht das BUrlG nämlich nicht vor (§ 4 BUrlG
).
Für die 3-Monate hat man 7,5-Tage Anspruch. Wie macht man mit dem halben Tag?!
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steht (fast) alles im Gesetz:
"(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
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