Kann ich bei meinem neuen Arbeitgeber meine Urlaubstage in Anspruch nehmen?

17. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Piere-dam
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann ich bei meinem neuen Arbeitgeber meine Urlaubstage in Anspruch nehmen?

Hallo, im April beginne ich mit meiner neuen Stelle und möchte wissen, ob ich meine Urlaubstage nehmen muß oder kann ichbei meinem neuen Arbeitgeber meine Urlaubstage in Anspruch nehmen. Gibt es Regelungen?!

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Normalerweise müssen Sie den anteiligen Urlaub (§ 5 Abs. 1 BUrlG ) für die 3 Monate beim jetzigen AG nehmen. Der neue AG wird eher nicht den Urlaub mit übernehmen.
Unter Umständen wird der anteilige Urlaub auch abgegolten, wenn der AG damit einverstanden ist (§ 7 Abs. 4 BUrlG ). Dann könnte man mit dem neuen AG vehandeln, ob nicht einige Tage unbezahlt genommen werden können.

Darüber hinaus sollte man unbedingt bereits vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen AG aushandeln, wenn man im Sommer bereits Urlaub nehmen möchte. Das sieht das BUrlG nämlich nicht vor (§ 4 BUrlG ).

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#2
 Von 
Piere-dam
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Für die 3-Monate hat man 7,5-Tage Anspruch. Wie macht man mit dem halben Tag?!

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

steht (fast) alles im Gesetz:

"(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

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