[colorIn unserem Betrieb wird die Kurzarbeit angestrebt. Nun bin ich mir gar nicht sicher, ob das auch für uns Angestellte gilt, denn es gibt immer wieder widersprüchliche Aussagen.
Ich bin Teil einer eh kleinen Bürobelegschaft und habe den Bereich Export als mein Sachgebiet.
Meine Frage ist: Kann ich einfach auf Kurzarbeit gesetzt werden und vor allem, darf ich dann etwas mit einem Nebenjob dazu verdienen, um das Geld zu haben, das ich sonst durch die verringerte Zahlung (60% von der Agentur für Arbeit) verliere! Ich bin "Brotverdiener" in unserem Haushalt, mein Mann Frührentner mit Minirente!=green][/color]
Kann ich einfach auf Kurzarbeit gesetzt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Also,
erstmal kriegste keine 60% von der Argentur für Arbeit sondern:
Du bekommst z.B.2000€ Brutto, davon erhälst Du jeh nach dem wieviel Kurzarbeit Ihr macht 1 / 2 / 3 Tage / Woche entsprechend weniger Brutto, so gehen wir davon aus das nur 1 Tag Kurz gearbeitet wird dann wären das 30%. Also erhälst Du 30 % weniger Brutto. Darauf hin zahlt dir dann
die Argentur für Arbeit 60 bzw 67% (mit Kinder), der differenz zwischen deinem
Nettogehalt mit Kurzarbeit und Nettogehalt ohne Kurzarbeit.
Sagen wir Du hättest mit den 2000€ Brutto, 1200€ Netto.
Durch die Kurzarbeit haste aber nur 1200€ Brutto (dadurch zahlste ja auch weniger Steuer u.a). So, jetzt bekommste statt den 1200€ Netto nur 850€ raus.
Jetzt zahlt dir die Argentur für Arbeit 60% der differenz (1200-850 = 350) also
210 € dazu nun ergibt sich 850 + 210 = 1060€ statt 1200€.
Summasumarum 140€ weniger als normal.
Je nach dem wieviel KUG Tage du hast erhöht sich der Betrag den die Argentur für Arbeit zahlen muss bis zu 100% was ein wenig mehr als ALG 1 wäre.
Gruß
Abdul
PS: Mithin ist eine Zustimmung zur Kurzarbeit erforderlich, anderenfalls droht eine Kündigung oder Änderungskündigung. Allerdings können auch Abteilungen von der Kurzarbeit ausgenommen werden.
-- Editiert am 14.03.2009 13:18
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