Kann ich fristlos kündigen??

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)
Kann ich fristlos kündigen??

Hallo, habe vor drei Wochen ein 4-tägiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei begonnen, da die Frau recht zufrieden mit mir war hat sie mich erstmal auf 2 Monate als ungelernte Büroaushilfe in Vollzeit eingestellt (bei Bewährung bekomme ich einen Ausbildungsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich merke aber, das ich mit meiner Chefin überhaupt nicht klar komme. Sie ist nur am schimpfen und beleidigen und man kann ihr nichts recht machen... Meine Kollegin (Azubi) wird regelrecht fertig gemacht und sie wurde auch schon mal ins gesicht geschlagen. das hat mir meine 2. Kollegin erzählt, sie hat ihre ausbildung im August begonnen und bricht deswegen ihre Ausbildung dort auch ab... Naja, da ich fürchterliche Angst vor meiner Chefin habe möchte ich so schnell wies geht aus diesem Ausbildungsvertrag herauskommen. Doch in meinem Vertrag steht weder was von einer Kündigungsfrist, noch was von Probezeit drin... Habe heut nach einem heftigen Streit mit meiner Chefin darüber geredet und sie meinte ich könne nicht einfach so kündigen weil bei einer geringfügigen Beschäftigung ist eine Kündigungsfrist von 4 wochen gesetzlich festgelegt, ohne das das im Vertrag drin stehen muss?? kann ich da nichts machen?? LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
heut nach einem heftigen Streit


Kommt drauf an, wie heftig der Streit war ... und ob es dir zumutbar ist, dass du unter den Umständen eine Kündigungsfrist einhalten musst. Das können wir von außen nicht beurteilen.

So ein mieses Klima kann auch krank machen. *mirdemZaunpfahlwink*

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#2
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Also Streit ist immer... nur heute war halt dieser richtig heftige Streit zwischen anderen Streitigkeiten...

es ist auch weil ich als ungelernte Kraft vieles bzw alles allein machen muss wenn meine andere Kollegin in der Berufsschule ist. Und ich kenne mich nach zwei Wochen noch nicht so besonders aus und weiß dann nie wie ich was machen soll.. und wenn ich meine Chefin frage, weiß ich eh schon das es wieder Ärger gibt weil ich das nicht alles alleine kann.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn nichts vereinbart wurde, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Genauso wie der AG dem AN fristlos bei bestimmten Verfehlungen kündigen kann, geht das im Prinzip auch umgekehrt. Dazu muss der Vorfall aber so sein, dass das Weiterarbeiten unzumutbar ist. In den meisten Fällen müsste der AN den AG vorher abmahnen (keinWitz!), genauso wie es umgekehrt auch ist.

Die Bedingungen für eine fristlose Kündigung durch den AN sind vergleichbar mit dem umgekehrten Fall. Diebstahl, Unterschlagung oder auch körperliche Gewalt wären wohl eine Grund für eine fristlose Kündigung. Ein heftiger Streit ist typischerweise kein Grund für eine fristlose Kündigung.

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#4
 Von 
guest-12321.11.2010 09:25:35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

ok, dann denk ich, das ich wohl oder übel noch bis 15. März dort arbeiten muss wenn ich bis 15. Februar dort kündige? Wie sieht es dann mit Überstunden aus, bzw. Urlaub? Habe noch 4 Tage Urlaub und es kommen noch Überstunden auf mich zu, bzw hab bis jetzt schon 9 Überstunden. Ich darf die aber nicht mehr im Februar ausgleichen da meine Kollegin in der Berufsschule ist und Anfang März hat sie auch wieder Blockunterricht?! Da darf ich auch keinen Urlaub nehmen...

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, dann ist er lt. Gesetz auszuzahlen.

Würde ich direkt mit in die Kündigung reinschreiben, dass der Urlaub entweder gewährt oder ausbezahlt werden soll.
Den Zugang der Kündigung würde ich beweisbar machen, z.B. gegen Quittierung des Erhalts des Schreibens. Aber nicht zu knapp werden lassen, falls die Frau rumzickt. Lieber 2, 3 Tage früher.
Sonst Einschreiben.

"Hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.3.2009.
Für den Resturlaub und die angefallenen Überstunden bitte ich um eine schriftliche Auskunft ob diese Tage und Stunden genommen oder ausbezahlt werden.
"

Wenn Du früher wegmöchtest, obwohl es hier noch genug andere praktische Tips gab":
Desweiteren bin ich an einer sofortigen einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses unter Auszahlung des Resturlaubs und der Überstunden interessiert.


Beim Urlaub gibts kein Vertun vor Gericht. Mit Überstunden ist das so eine Sache.

Bei Eigenkündigung wird es aber normalerweise für eine Zeit kein Arbeitslosengeld geben.

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