Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage.
Ich bin seit 5 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt.
Ich habe jetzt allerdings ein Angebot für eine wesentlich interessantere Stelle. Allerdings müßte ich diese Stelle bereits nächsten Monat antreten und könnte somit nicht die gesetzliche Kündingungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) einhalten.
Kann ich in einem solchen Fall auch fristlos kündigen?
Kann ich in einem solchen Fall auch fristlos kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nö Kalli, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
MfG
Hmmmm. Auch nicht, wenn die dadurch entstehenden Fahrtkosten (hin und zurück ca. 90km) wegfallen?. Das ist bei den heutigen Spritkosten ja schon eine heftige Belastung. Zudem könnte ich dann auch noch auf den Zweitwagen, mit dem ich momentan zur Arbeit fahre verzichten, da die neue Stelle 5 Minuten von mir entfernt wäre. Weiterhin kommt noch hinzu, daß ich fast jeden Tag durch Überstunden, Fahrtzeit etc. meistens nicht vor 17-18:00 Uhr zuhause bin.
Arbeitsbeginn ist 6:00 Uhr (sprich 4:30 Uhr ist die Nacht vorbei) (Mein Sohn sagt schon Onkel zu mir) )
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Vertrag ist Vertrag.
Was würdest du sagen, wenn dein Arbeitgeber dich einfach fristlos raushaut mit der Begründung 'Ich hab jetzt einen viel jüngeren, leistungsfähigen und billigeren AN für Ihre Stelle gefunden.' und dir die fristlose Kündigung überreicht? In der jetzigen Situation wärs dir sicher recht, aber überleg mal, wenn es anders wäre.
Hast du mal nach einem Aufhebungsvertrag gefragt?
Ja, hast schon recht. Aber momentan geht es mir wirklich nur um eine Verbesserung der Lebensqualität (und ich weiß auch, daß es genügend gibt, die froh wären, wenn Sie überhaupt eine Stelle hätten) Derzeit ist es wirklich nur noch; morgens aufstehen, abends nachhause kommen, essen, Bett gehen.
Die einzige Freizeit die ich noch habe, ist am Wochenende. Und da bin ich dann meistens so platt, daß ich auch nicht mehr viel unternehme.
Ich weiß nicht, was du für ne Tätigkeit machst und welche Branche, aber wenn das nicht was superspezielles ist, sollte es keine Rolle spielen für deinen Arbeitgeber ob er dich bis zum Ende die Kü.frist 'absitzen' lässt. Nur kommt man mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag nicht 1 Woche bevor man ausscheiden möchte. Der AG muss ja Ersatz beschaffen.
Du solltest so schnell als möglich mit dem AG sprechen.
Viel Glück!
OK, vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. An die Sache mit dem "Chefgespräch" hab ich auch schon gedacht. Werd ich dann wohl auch tun, wird aber wohl ein zähes Ringen werden, da wir grad Saison haben.
Vielen Dank und noch einen schönen Abend
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