Kann man deswegen gekündigt werden? (verbreitung rechtsradikale satire fotos per whatsapp)

10. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.06.2022 14:56:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man deswegen gekündigt werden? (verbreitung rechtsradikale satire fotos per whatsapp)

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

von mir wurden 2 Bilder zur Fotomontage benutzt, eines zeigt mich neben Hitler und eines wie ich eine Herde von schwarz pigmentierten Antreibe. Der Arbeitskollege hat sich einen kleinen Scherz erlaubt und die Bilder per whatsapp an die Kollegen geschickt und auch an mich. Musste schmunzeln, haben bisschen gelacht und es hab es als Satire abgefunden. Hab halt auch blöderweise scherzhafterweise dem Kollegen im privaten Chat geschrieben "legende, muss man in leinwand veröffentlichen" (aber ohne rechtsradikale äußerungen).

Jetzt haben die bilder nur die falschen zu gesicht bekommen und dem verursacher droht eine kündigung.
Es ist alles nur privat über whatsapp verbreitet worden ohne dienstlichen hintergrund. Ich fühle mich nicht angegriffen und wir beide haben keine rechtsradikale gesinnung.

Wie sieht es für den Kollegen aus? kann er dafür gekündigt werden? kann ich gekündigt werden für meine private scherzhafte äußerung an den verursacher (falls er es rumzeigt)

Wie ist da die sachlage.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ja, das kann in der Tat eine Kündigung drohen. Einer der größeren und offenbar nicht auszurottenden Ideen, dass Privates sich nicht beruflich negativ auswirken könn(t)e. Auch hier steht mit Sicherheit eine Einzalfallprüfung an und es wird nicht unerheblich sein, ob AN vll. schon in ähnlichem Kontext aufgefallen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.06.2022 14:56:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

private whatsapp nachrichten zählen also nicht unter privatsphäre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn man "per whatsapp an die Kollegen geschickt" hat, dann greift es in dienstlichen Bereich.


"Ich bin ja kein Rassiert, aber "ich neben Hitler und eines wie ich eine Herde von schwarz pigmentierten Antreibe." wird man ja wohl mal posten dürfen", oder wie??

Ich finde das in keinster Weise witzig!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb562882-1):
und dem verursacher droht eine kündigung.
Zu Recht.
Zitat (von fb562882-1):
Jetzt haben die bilder nur die falschen zu gesicht bekommen
Wer sind denn die Falschen?

Wenn jemand ganz privat eine Straftat begeht und der Richtige das anzeigt, folgen auch Konsequenzen. Stimmts?
Durchaus auch arbeitsrechtliche...

Wo an deiner Fotomontage (nur) Satire zu erkennen sein sollte, müsstest du nicht mir, aber evtl. einem Gericht erklären.

edit: Warum nennst du das *rechtsradikale Satire*?

-- Editiert von Anami am 10.11.2020 11:58

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb562882-1):
wir beide haben keine rechtsradikale gesinnung.


Wirklich nicht?

Zitat (von fb562882-1):
eines wie ich eine Herde von schwarz pigmentierten Antreibe.


Dann sag ich dazu mal besser nichts, sondern denke mir meinen Teil ob es nun Rassismus oder Dummheit ist.

-- Editiert von spatenklopper am 10.11.2020 11:58

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb562882-1):
private whatsapp nachrichten zählen also nicht unter privatsphäre?

Aber sicher doch.
Nur wenn man die dann halt veröffentlicht ...



Zitat (von fb562882-1):
Wie sieht es für den Kollegen aus?

Ungünstig ...



Zitat (von fb562882-1):
kann er dafür gekündigt werden? kann ich gekündigt werden für meine private scherzhafte äußerung an den verursacher (falls er es rumzeigt)

2 x JA


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Einen ähnlichen Fall gab es vor ein paar jahren sogar schon mal. Die regionale Presse in meiner Region berichtete damals ausführlich.
Der Mitarbeiter wurde tatsächlich gekündigt.
Anschließend gab es Streit um die Kündigung vor dem Arbeitsgericht.
Der Arbeitgeber musste die Kündigung zurücknehmen - allerdings hauptsächlich deshalb, weil der Mitarbeiter vorher 14 jahre ohne Beanstandung im gleichen Betrieb gearbeitet hat.
Der Mitarbeiter hatte sich auch versucht, damit rauszureden, dass es nur Satire gewesen sei - das hat das Gericht aber nicht als Entschuldigung akzeptiert.
Das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass eine Kündigung auch vom Grundsatz her gerechtfertigt war - nur die Tatsache, dass es der erste und einzige Vorfall nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit war, hat dem Mitarbeiter den Job gerettet.
Sogar die Gewerkschaft (die ja auf der Seite der Mitarbeiter steht) hat sich über die Großzügigkeit des Gerichts gewundert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von zonta123):
Es muss ein Bezug zur Arbeit bestehen.
Nicht unbedingt.
Deine Werbung zu einem Buch ändert daran auch nichts. :augenroll:
Schachtelsätze dort abschreiben ist wenig hilfreich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von fb562882-1):
kann er dafür gekündigt werden? kann ich gekündigt werden für meine private scherzhafte äußerung an den verursacher (falls er es rumzeigt)
Ja und Ja. Und hoffentlich!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von zonta123):
Mein Ratgeber: "...". Amazon Bestseller in Arbeitsrecht.

LOL
Amazon Bestseller-Rang: Nr. 337.200

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
LOL
Amazon Bestseller-Rang: Nr. 337.200
Du verstehst das falsch. Je mehr, desto besser ... :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

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