Kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?

25. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?

Hi,

kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?

Also wenn der Betriebsarzt bspw. bei einem befristeten Vertrag sagt, die Genesung innerhalb dieser Zeit ist unwahrscheinlich?


Und muss man zum Betriebsarzt gehen?

LG

-- Editiert von Nutzer3723 am 25.04.2021 10:00

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn du aufgefordert wirst, zum Betriebsarzt zu gehen, musst du auch hin. Ob man dir kündigen kann, wenn der Betriebsart eine ungünstige Prognose stellt, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Du solltest nachlesen, was im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?
Grundsätzlich ja.
Falls es um dich bzw. die hier bereits dargestellten Sachverhalte geht:

Da du seit dem 1.Tag deiner Übernahme nach Ausbildung in den Betrieb --AU-- bist, wird der AG vielleicht einen Aufhebungsvertrag anbieten. Eben evtl. aus gesundh. Gründen.
Wenn allerdings die Sache mit dem *Gewerbe* noch auf dem *Zettel* steht, kann es auch eine Kündigung werden.

Der Betriebsarzt soll feststellen, ob du die Tätigkeiten gem. Arbeitsvertrag ausführen kannst.
Der kann uU auch auf Fachärzte verweisen.
Der könnte dir uU damit helfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Das ist grundsätzlich so nicht richtig.
Ja. natürlich. AN kann sich weigern. Muss dann aber auch mit den Folgen leben, denn es gibt ebenso grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, die Arbeitsfähigkeit einschätzen zu lassen. Und dafür ist eben ein Arbeitsmediziner da.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von unstreitig):
In einem Kündigungsschutzverfahren
Vielleicht bitte mal beim TE nachlesen, dass es noch lange nicht um eine Kündigung, geschweige denn ein KS-Verfahren geht.

Es geht nur um die Angst des Nutzers... vorm Elfmeter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat:
kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?


Warum nicht?
Der AG sollte dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten und wenn das eben nicht möglich ist kommt eine Kündigung in Betracht.
Das nennt sich dann Fürsorgepflicht dem AN gegenüber.
Da hilft dir auch keine Schwerbehinderung und auch nicht das Integrationsamt weiter welches allerdings auch nur bei anerkannter Schwerbehinderten tätig wird.

-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:27

Ich empfehle dir mal das SGB9 durch zul esen.

-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:38

-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Der AG sollte dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten
Der @Nutzer ist >6 Wochen arbeitsunfähig, hat die Ausbildung zuvor bei diesem Arbeitgeber gemacht, hat dort einen befristeten Arbeitsvertrag, unter diesem noch keinen Tag gearbeitet.

https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f585521.html

Warum sollte ein AG diesem AN einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten?
Bis sämtliche behördlichen Wege erkundet und involviert und gegangen sind, endet der AV vermutlich fristgemäß.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen