Hi,
kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?
Also wenn der Betriebsarzt bspw. bei einem befristeten Vertrag sagt, die Genesung innerhalb dieser Zeit ist unwahrscheinlich?
Und muss man zum Betriebsarzt gehen?
LG
-- Editiert von Nutzer3723 am 25.04.2021 10:00
Kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du aufgefordert wirst, zum Betriebsarzt zu gehen, musst du auch hin. Ob man dir kündigen kann, wenn der Betriebsart eine ungünstige Prognose stellt, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Du solltest nachlesen, was im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung geregelt ist.
Grundsätzlich ja.Zitatkann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist? :
Falls es um dich bzw. die hier bereits dargestellten Sachverhalte geht:
Da du seit dem 1.Tag deiner Übernahme nach Ausbildung in den Betrieb --AU-- bist, wird der AG vielleicht einen Aufhebungsvertrag anbieten. Eben evtl. aus gesundh. Gründen.
Wenn allerdings die Sache mit dem *Gewerbe* noch auf dem *Zettel* steht, kann es auch eine Kündigung werden.
Der Betriebsarzt soll feststellen, ob du die Tätigkeiten gem. Arbeitsvertrag ausführen kannst.
Der kann uU auch auf Fachärzte verweisen.
Der könnte dir uU damit helfen.
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/// Das ist grundsätzlich so nicht richtig.
Ja. natürlich. AN kann sich weigern. Muss dann aber auch mit den Folgen leben, denn es gibt ebenso grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, die Arbeitsfähigkeit einschätzen zu lassen. Und dafür ist eben ein Arbeitsmediziner da.
Okay - wieder was gelernt: AN muss nicht den Betriebsarzt akzeptieren, der für den Betrieb arbeitet.
Gefunden habe ich
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12812#:~:text=Grundsätzlich%20hat%20ein%20Arbeitnehmer%2Feine,Arzt%20ihrer%20Wahl%20durchführen%20lassen.
Vielleicht bitte mal beim TE nachlesen, dass es noch lange nicht um eine Kündigung, geschweige denn ein KS-Verfahren geht.ZitatIn einem Kündigungsschutzverfahren :
Es geht nur um die Angst des Nutzers... vorm Elfmeter.
Zitat:kann man gekündigt werrden wenn eine genesung nicht ersichtlich ist?
Warum nicht?
Der AG sollte dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten und wenn das eben nicht möglich ist kommt eine Kündigung in Betracht.
Das nennt sich dann Fürsorgepflicht dem AN gegenüber.
Da hilft dir auch keine Schwerbehinderung und auch nicht das Integrationsamt weiter welches allerdings auch nur bei anerkannter Schwerbehinderten tätig wird.
-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:27
Ich empfehle dir mal das SGB9 durch zul esen.
-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:38
-- Editiert von Juergen703 am 25.04.2021 12:39
Der @Nutzer ist >6 Wochen arbeitsunfähig, hat die Ausbildung zuvor bei diesem Arbeitgeber gemacht, hat dort einen befristeten Arbeitsvertrag, unter diesem noch keinen Tag gearbeitet.ZitatDer AG sollte dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten :
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f585521.html
Warum sollte ein AG diesem AN einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten?
Bis sämtliche behördlichen Wege erkundet und involviert und gegangen sind, endet der AV vermutlich fristgemäß.
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