Kann man nur Arbeitnehmern ,,während der Probezeit" kündigen ?

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann man nur Arbeitnehmern ,,während der Probezeit" kündigen ?

Hallo,
gibt es eine ,,Probezeit-Regelung" nur für Arbeitnehmer oder gilt es auch für Geschäftspartner eines Unternehmens ? Soweit ich gelesen habe, gibt es eine Probezeit nur bei einem Angestelltenverhältnis, beim Erwerb des Führerscheins oder wenn XY Beamter ist.

Gibt es einen entsprechenden Paragraphen, wo drinsteht, dass die Probezeit nur auf Arbeitnehmer anwendbar ist ?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Geschäftspartner haben in aller Regel einen (Gesellschafts)-Vertrag, aber keinen Arbeitsvertrag. Schon deswegen verbietet es sich, Regelungen aus dem Arbeitsrecht auf das Binnenverhältnis von Geschäftspartner zu übertragen. Ein Geschäftsvertrag sollte Regeln zur Beendigung der Partnerschaft enthalten.

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#2
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Gesellschafts)-Vertrag


Danke für die schnelle Antwort. Also gibt es keine ,,klassische Probezeit" wie im Arbeitsrecht in einem Geschäftsvertrag, sondern nur Regeln zur Beendigung der Partnerschaft ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Auch in Arbeitsverhältnissen wird eine Probezeit ausdrücklich vereinbart (oder auch nicht). Oder: ohne Vereinbarung auch keine Probezeit. Möglicherweise können Verträge unter Geschäftspartnern so etwas nachbilden, also etwa durch gestufte Entscheidungspunkte mit unterschiedlichen Folgen. Aber vereinbart werden muss oder sollte etwas. Gehört aber nicht wirklich ins Arbeitsrecht, die Frage.

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