Hallo,
gibt es eine ,,Probezeit-Regelung" nur für Arbeitnehmer oder gilt es auch für Geschäftspartner eines Unternehmens ? Soweit ich gelesen habe, gibt es eine Probezeit
nur bei einem Angestelltenverhältnis, beim Erwerb des Führerscheins oder wenn XY Beamter ist.
Gibt es einen entsprechenden Paragraphen, wo drinsteht, dass die Probezeit nur auf Arbeitnehmer anwendbar ist ?
Danke
Kann man nur Arbeitnehmern ,,während der Probezeit" kündigen ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Geschäftspartner haben in aller Regel einen (Gesellschafts)-Vertrag, aber keinen Arbeitsvertrag. Schon deswegen verbietet es sich, Regelungen aus dem Arbeitsrecht auf das Binnenverhältnis von Geschäftspartner zu übertragen. Ein Geschäftsvertrag sollte Regeln zur Beendigung der Partnerschaft enthalten.
ZitatGesellschafts)-Vertrag :
Danke für die schnelle Antwort. Also gibt es keine ,,klassische Probezeit" wie im Arbeitsrecht in einem Geschäftsvertrag, sondern nur Regeln zur Beendigung der Partnerschaft ?
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Auch in Arbeitsverhältnissen wird eine Probezeit ausdrücklich vereinbart (oder auch nicht). Oder: ohne Vereinbarung auch keine Probezeit. Möglicherweise können Verträge unter Geschäftspartnern so etwas nachbilden, also etwa durch gestufte Entscheidungspunkte mit unterschiedlichen Folgen. Aber vereinbart werden muss oder sollte etwas. Gehört aber nicht wirklich ins Arbeitsrecht, die Frage.
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