Hallöchen zusammen,
ich arbeite in der stationären Jugendhilfe in Teilzeit (30h) und würde gern für einen anderen Träger in einer anderen Stadt freiberuflich noch einen Jugendlichen bei mir aufnehmen im Rahmen einer SPLG (sozialpädagogische Lebensgemeinschaft). Nun Habe ich im Arbeitsvertrag die Klausel zum Wettbewerbsverbot, d.h. "jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Konkurrenzunternehmen ist untersagt". Können die mir das wirklich verbieten? (Wenn die das können, machen die das auch..Der Chef ist da sehr kompromisslos.) Die Form der Hilfe ist ja unterschiedlich, obwohl beides stationäre Jugendhilfe ist. (Mein Hauptberuf ist in Oberhausen, der andere Träger sitzt in Düsseldorf..)
Vielen Dank für die Hilfe!
Katrin
Kann mein Chef mir die Nebentätigkeit verbieten, bzw greift das Wettbewerbsverbot bei verschiedenen
30. Januar 2017
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Frage vom 30. Januar 2017 | 12:23
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 9x hilfreich)
Kann mein Chef mir die Nebentätigkeit verbieten, bzw greift das Wettbewerbsverbot bei verschiedenen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2017 | 12:44
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Ja, das kann dein Chef wirklich.ZitatKönnen die mir das wirklich verbieten? :
#2
Antwort vom 30. Januar 2017 | 13:04
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
Zitat:Können die mir das wirklich verbieten?
Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.
Und das ein Arbeitgeber ein gewisses Interesse hat, dass seine Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei einem Konkurrenten arbeiten, sollte nachvollziehbar sein. Dabei geht es natürlich auch um die Mitnahme von Kundendaten, Preisen, etc. aber es geht halt auch um die Kleinigkeiten wie beispielsweise optimierte Arbeitsabläufe oder einzelne verbesserte Prozesse oder einfach nur um den guten Draht den Du zu einem Lieferanten oder einer Dame in einer Behörde hast. Dieses KnowHow und Dein Netzwerk hat sich Dein Arbeitgeber vertraglich gesichert.
Mit einem Augenzwinkern: Genausogut könntest Du Fragen: Ich möchte ab nächster Woche nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten aber da ist diese blöde Arbeitszeitklausel in meinem Vertrag. Kann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Januar 2017 | 13:28
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Das braucht noch nicht einmal extra im Vertrag zu stehen. Das ist sowieso das gute Recht des AG solch eine Nebentätigkeit zu verbieten. Mit der Erwähnung im Vertrag hat der AG nur direkt seinen Standpunkt deutlich gemacht um solch ein Verhalten bereits im Vorfeld einer Anfrage abzublocken.ZitatWas heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten. :
Nein! Denn pauschal hat jeder AN hat ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle! § 8 TzBfGZitatKann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten? :
#4
Antwort vom 31. Januar 2017 | 09:20
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatNein! Denn pauschal hat jeder AN hat ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle! :§ 8 TzBfG
Blanke Theorie, denn in sellbigem §8 TzBfG heißt es unter Abs. 4:
Zitat:soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
Erfahrungsgemäß gibt es in Betrieben jede Menge betriebliche Gründe, insbesondere jenseits der Großbetriebe oder dem ÖD. Und kaum ein MA riskiert seine Stelle und klagt vor dem Arbeitsgericht.
Zum initialen Thema der TE: Ja der AG kann das Konkurrenzverbot recht weit auslegen und ist soweit im Recht.
-- Editiert von Osmos am 31.01.2017 09:21
#5
Antwort vom 31. Januar 2017 | 09:28
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Nö, gelebte Praxis, zumindest im Betrieb meiner Frau und auch in meinem.ZitatBlanke Theorie.... :
#6
Antwort vom 31. Januar 2017 | 10:33
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Zitat:Können die mir das wirklich verbieten?
Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.
Und das ein Arbeitgeber ein gewisses Interesse hat, dass seine Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei einem Konkurrenten arbeiten, sollte nachvollziehbar sein. Dabei geht es natürlich auch um die Mitnahme von Kundendaten, Preisen, etc. aber es geht halt auch um die Kleinigkeiten wie beispielsweise optimierte Arbeitsabläufe oder einzelne verbesserte Prozesse oder einfach nur um den guten Draht den Du zu einem Lieferanten oder einer Dame in einer Behörde hast. Dieses KnowHow und Dein Netzwerk hat sich Dein Arbeitgeber vertraglich gesichert.
Mit einem Augenzwinkern: Genausogut könntest Du Fragen: Ich möchte ab nächster Woche nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten aber da ist diese blöde Arbeitszeitklausel in meinem Vertrag. Kann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten?
Es gibt genug Klauseln in AV´s die ungültig sind. Trotz Unterschrift.
Etwas mehr Empathie wäre sicherlich sinnvoll...
#7
Antwort vom 31. Januar 2017 | 21:34
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Zitat:Zitat:Können die mir das wirklich verbieten?
Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.
ne echt, Sie verhandeln den AV?
Vor, bei oder nach dem Vorstellungsgespräch?
Sie lesen dann den Vertrag und erklären Ihre Änderungswünsche?
Oder wie läuft so eine Verhandlung?
Schon spannend, sowas macht sonst eher kein Arbeitnehmer.
Von Ihren Tipps werden hier dann sicherlich noch viele profitieren ;-)
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