Kann mein Chef mir die Nebentätigkeit verbieten, bzw greift das Wettbewerbsverbot bei verschiedenen

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ka_os
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Kann mein Chef mir die Nebentätigkeit verbieten, bzw greift das Wettbewerbsverbot bei verschiedenen

Hallöchen zusammen,

ich arbeite in der stationären Jugendhilfe in Teilzeit (30h) und würde gern für einen anderen Träger in einer anderen Stadt freiberuflich noch einen Jugendlichen bei mir aufnehmen im Rahmen einer SPLG (sozialpädagogische Lebensgemeinschaft). Nun Habe ich im Arbeitsvertrag die Klausel zum Wettbewerbsverbot, d.h. "jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Konkurrenzunternehmen ist untersagt". Können die mir das wirklich verbieten? (Wenn die das können, machen die das auch..Der Chef ist da sehr kompromisslos.) Die Form der Hilfe ist ja unterschiedlich, obwohl beides stationäre Jugendhilfe ist. (Mein Hauptberuf ist in Oberhausen, der andere Träger sitzt in Düsseldorf..)

Vielen Dank für die Hilfe!
Katrin

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Ka_os):
Können die mir das wirklich verbieten?
Ja, das kann dein Chef wirklich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Können die mir das wirklich verbieten?


Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.

Und das ein Arbeitgeber ein gewisses Interesse hat, dass seine Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei einem Konkurrenten arbeiten, sollte nachvollziehbar sein. Dabei geht es natürlich auch um die Mitnahme von Kundendaten, Preisen, etc. aber es geht halt auch um die Kleinigkeiten wie beispielsweise optimierte Arbeitsabläufe oder einzelne verbesserte Prozesse oder einfach nur um den guten Draht den Du zu einem Lieferanten oder einer Dame in einer Behörde hast. Dieses KnowHow und Dein Netzwerk hat sich Dein Arbeitgeber vertraglich gesichert.

Mit einem Augenzwinkern: Genausogut könntest Du Fragen: Ich möchte ab nächster Woche nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten aber da ist diese blöde Arbeitszeitklausel in meinem Vertrag. Kann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.
Das braucht noch nicht einmal extra im Vertrag zu stehen. Das ist sowieso das gute Recht des AG solch eine Nebentätigkeit zu verbieten. Mit der Erwähnung im Vertrag hat der AG nur direkt seinen Standpunkt deutlich gemacht um solch ein Verhalten bereits im Vorfeld einer Anfrage abzublocken.

Zitat (von Start4u):
Kann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten?
Nein! Denn pauschal hat jeder AN hat ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle! § 8 TzBfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nein! Denn pauschal hat jeder AN hat ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle! § 8 TzBfG

Blanke Theorie, denn in sellbigem §8 TzBfG heißt es unter Abs. 4:
Zitat:
soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen

Erfahrungsgemäß gibt es in Betrieben jede Menge betriebliche Gründe, insbesondere jenseits der Großbetriebe oder dem ÖD. Und kaum ein MA riskiert seine Stelle und klagt vor dem Arbeitsgericht.

Zum initialen Thema der TE: Ja der AG kann das Konkurrenzverbot recht weit auslegen und ist soweit im Recht.


-- Editiert von Osmos am 31.01.2017 09:21

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Blanke Theorie....
Nö, gelebte Praxis, zumindest im Betrieb meiner Frau und auch in meinem.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Zitat:
Können die mir das wirklich verbieten?


Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.

Und das ein Arbeitgeber ein gewisses Interesse hat, dass seine Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei einem Konkurrenten arbeiten, sollte nachvollziehbar sein. Dabei geht es natürlich auch um die Mitnahme von Kundendaten, Preisen, etc. aber es geht halt auch um die Kleinigkeiten wie beispielsweise optimierte Arbeitsabläufe oder einzelne verbesserte Prozesse oder einfach nur um den guten Draht den Du zu einem Lieferanten oder einer Dame in einer Behörde hast. Dieses KnowHow und Dein Netzwerk hat sich Dein Arbeitgeber vertraglich gesichert.

Mit einem Augenzwinkern: Genausogut könntest Du Fragen: Ich möchte ab nächster Woche nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten aber da ist diese blöde Arbeitszeitklausel in meinem Vertrag. Kann mir mein Chef verbieten 10 Stunden weniger zu arbeiten?


Es gibt genug Klauseln in AV´s die ungültig sind. Trotz Unterschrift.

Etwas mehr Empathie wäre sicherlich sinnvoll...

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Zitat:
Können die mir das wirklich verbieten?


Was heisst denn verbieten? Du hast doch die Bestandteile Deines Arbeitsvertrags selbst verhandelt und den Vertragsbestandteilen mit Annahme des Vertragsangebots zugestimmt. Sprich: Mit Deiner Unterschrift hast Du dich bereit erklärt keine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen anzutreten.


ne echt, Sie verhandeln den AV?
Vor, bei oder nach dem Vorstellungsgespräch?

Sie lesen dann den Vertrag und erklären Ihre Änderungswünsche?
Oder wie läuft so eine Verhandlung?

Schon spannend, sowas macht sonst eher kein Arbeitnehmer.
Von Ihren Tipps werden hier dann sicherlich noch viele profitieren ;-)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen