Kann mir mein Arbeitgeber Einschränkungen zum Nebenjob machen?

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Scotia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann mir mein Arbeitgeber Einschränkungen zum Nebenjob machen?

Kann mir jemand sagen, inwiefern mir mein Arbeitgeber Einschränkungen zum Nebenjob machen darf?
Ich arbeite als Sekretärin und möchte abends bzw. am WE als Kellnerin jobben.
Nun habe ich eine Genehmigung für diesen Nebenjob erhalten für's Wochenende.
Darf er mir das explizit vorschreiben, nur am WE zu jobben und nicht unter der Woche ebenso?
Wenn ich morgens nicht völlig übernächtigt im Büro erscheine, kann ihm das doch eigentlich egal sein bzw. ihn nichts angehen, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 88x hilfreich)

Ja, das darf er. Gerade unter dem Hintergrund, dass du erst einmal deine Arbeit im Büro so richtig knackig und gut machen sollst. Das mag beim ersten, zweiten, dritten Mal ja angehen, aber über ein paar Wochen/Monate geht dir das u.U. so an die Substanz, dass das spürbar wird.
Im Grunde kann er dir jeglichen Nebenjob untersagen.
Bitte sag jetzt nicht, dass du deine Arbeit immer so gut machst, auch mit Nebenjob.
Ich rede nur vom allgemeinen Recht. Sicher hat man immer und überall mit Menschen zu tun. Vielleicht machst du ihm das Angebot, dass er seine Genehmigung jederzeit widerrufen kann, wenn ihm Veränderungen an deiner Arbeitsweise auffallen.

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#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, der Arbeitgeber kann NICHT jegliche nebentätigkeit untersagen ! Untersagen kann er es nur, wenn man in der gleichen Branche seine nebentätigkeit ausübt oder die Arbeitsleistung darunter leidet.
Zu beachten ist natürlich immer das Arbeitszeitgesetz, denn auch mit dem Nebenjob dürfen die dort angegebenen Grenzen nicht überchritten werden!

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