Hallo.
In einem Industriebetrieb wurde von einer großen Cateringfirma eine Kantine unterhalten. Aufgrund der Kosten und der schlechten Qualität wurde der Servicevertrag mit dem Cateringunternehmen gekündigt und mit mir wurde ein neuer Servicevertrag abgeschlossen. Mit diesem Kantinenbetrieb habe ich mich jetzt selbstständig gemacht. Der ehemalige Betreiber hat alle Geräte etc. die zur Küche gehörten ausgebaut und mitgenommen. Nur über das Kühlhaus wurde ein Kaufvertrag geschlossen, da ich eins brauchte und es zu umständlich war es zu zerlegen und zu transportieren. In der Küche hatten 3 Mitarbeiter gearbeitet wovon ich 2 neu eingestellt habe da sie sich mit dem Umfeld auskennen. Die 3te konnte und wollte ich nicht anstellen da ich dort auch arbeiten will und ich mir nicht so viele Arbeitskräfte leisten kann. Also die ganze Geschichte war keine Kantinenübernahme sondern ich habe alles selber aufgebaut und bezahlt. Nun habe ich eine Vorladung gekriegt da diese 3te Mitarbeiterin es so sieht das ich verpflichtet bin sie weiter zu beschäftigen (§ 613 a BGB
). Könnt ihr mir was dazu sagen. Ich sehe mich auf der Seite des Rechts.
Kantineneröffnung - Klage ehemaliger Mitarbeiterin
16. März 2006
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Frage vom 16. März 2006 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kantineneröffnung - Klage ehemaliger Mitarbeiterin
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#1
Antwort vom 16. März 2006 | 23:35
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Hilfreich zum Thema:
http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
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