Kein Arbeitsvertrag, ist das alles gesetzlich??

3. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
eichhoernle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag, ist das alles gesetzlich??

Hallo, ich habe mehr als eine Frage
Arbeitnehmer seit 14.08.2007 beschäftigt als?? berufsbezeichnung unbekannt, ich nenn es mal Aufsicht in einer Spielothek.
Lt. AG gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitsverträge, den solchigen weigert er sich aber schriftlich auszustellen.
Arbeitszeit :
2Tage Früh von 6 Uhr bis 14Uhr
2Tage Tag von14 Uhr bis 22Uhr
2Tage Nacht von 22Uhr bis 6Uhr
2 Tage Frei
Kein Wechsel möglich, weder werden Sonn- noch Feiertagszuschläge , geschweige denn Nachtzuschläge bezahlt.
Urlaub 24 Tage nach 5Tage Woche abgerechnet(wobei der hälftige August überhaupt nicht berücksichtigt wird)
d.h. bei 10 freien Tagen werden 8 Urlaubstage abgezogen, obwohl es meiner Meinung nach nur 6 wären.
Da ich anderweitig im Netz nicht fündig geworden bin , wäre ich für Tipps dankbar ob sich das alles so im gesetzlichen Rahmen verhält.
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wie kommst du auf 6 Urlaubstage?

1. Tag MO - Urlaub
2. Tag DI - Urlaub
3. Tag MI - Urlaub
4. Tag DO - Urlaub
5. Tag FR - Urlaub
6. Tag SA - Urlaub
7. Tag SO - frei
8. Tag MO - frei
9. Tag DI - Urlaub
10. Tag MI - Urlaub
---------------
egal wie man die Frei-Phase verschiebt (man kann die 2 freien Tage auch einzeln nehmen) bei mir kommen immer 8 Tage Urlaub raus.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eichhoernle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Tag Frei
2. Tag Frei
3. Tag U
4. Tag U
5. Tag U
6. Tag U
7. Tag U
8. Tag U
9. Frei
10.Frei
Vor Tag 1 hat man natürlich 6 Tage gearbeitet und bei einer 5 Tage Woche zählt das Wochenende ja auch nicht mit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Das sollte doch eine ganz einfache Rechnung sein:

Du schreibst, dass euer Einsatzplan immer starr eingehalten wird. Also weißt du auch, an welchen Tagen du arbeiten musst. Willst du den frei haben, nimmst du dafür Urlaub, willst du an einem sowieso freien Tag frei haben, dann brauchst du keinen Urlaub nehmen.
Im Endeffekt hat also venotis recht, wenn dein Urlaub nicht direkt an deine freien Tage anschließt und du, wenn der Urlaub direkt nach den freien Tagen genommen wird.

Jetzt macht dein Chef das aber alles extrem unübersichtlich, weil er deinen Urlaub auf eine 5-Tage-Woche aufteilt und dir während deines Urlaubs deine freien Tage für Samstag und Sonntag einträgt. Verstehe ich das richtig?

Auch wenn es zunächst nicht danach aussieht, tut er dir damit sogar einen Gefallen…

Für eine Woche Urlaub musst du 5 von 7 Tagen frei nehmen.
Nun hast du ja aber eine Zeitraum von 8 Tagen der abgerechnet wird (in dem du 6 Tage arbeitest). Auf eine 7-Tage-Woche per Dreisatz umgerechnet heißt das, dass du 5,25 Tage in 7 Tagen arbeitest. Und hier kommt der Clou:

Für diese 5,25 Tage musst du nur 5 Tage frei nehmen und dein Chef schenkt dir 0,25 Tage.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eichhoernle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben nicht er rechnet nicht mit dem Wochenende, sondern seine Rechnung sieht folgendermaßen aus:
6Tage Arbeit
1. Tag Frei
2. Tag Frei
3.-10. Tag Urlaub
also 8 abgerechnet, wobei doch schon wieder 2 freie Tage enthalten sind
aber bei meiner Rechnung es nur 6 sein dürften, da der Urlaub immer direkt an freie Tage anschließen muß,eine Woche (7Tage)Urlaub gibt es nicht, nur 6 bzw.14 Tage am Stück, dann 2 frei und dafür werden 8 bzw.
16 Urlaubstage berechnet.Entweder bin ich nu zu dusslig zum rechnen oder an was liegt es?
Und was ist denn mit der Nachtarbeit, muß die nicht per Zuschlag vergütet werden bzw. man hat einen anderen Tag frei dafür?
Wäre nett wenn das auch jemand weiß.

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