Guten Tag zusammen,
ich habe mir dazu bereits etwas angelesen, bin aber aufgrund der Dauer meines Beschäftigungsverhältnisses noch unsicher.
Seit 21Jahren arbeite ich seit meiner Lehre für die gleiche Firma. Einen Arbeitsvertrag, habe ich nie unterschrieben.
Damit bin ich hier in der Firma auch nicht der einzige.
Nun möchte ich kündigen und in die Selbständigkeit wechseln. Mein neues Tätigkeitsfeld kollidiert nicht mit meiner bisherigen Beschäftigung.
Ist das korrekt, dass ich laut Arbeitsrecht, immer zum Ende jeden Monats gehen kann?
Natürlich unter der Voraussetzung, dass meine Kündigung rechtzeitig vor Ende des Monats eingegangen ist.
Vielen Dank vorab!
-- Editiert von ImmerWeiter am 02.11.2017 10:22
Kein Arbeitsvertrag Kündigung nach 21 Jahren
2. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2017 | 10:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag Kündigung nach 21 Jahren
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#1
Antwort vom 2. November 2017 | 11:16
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
'Kein Arbeitsvertrag bedeutet: keinen schriftlichen, wohl aber einen mündlichen AV. Mündlicher AV bedeutet, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten:
BGB § 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
-- Editiert von blaubär+ am 02.11.2017 11:17
#2
Antwort vom 2. November 2017 | 17:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Hilfe!
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