Kein Arbeitsvertrag ! Minusstunden ?

14. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lisbet1507
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag ! Minusstunden ?

Hallo. Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Restaurant. Einen Vertrag habe ich nie erhalten. Alles mündliche Absprache.

Seit gut 3 Monaten bin ich krankgeschrieben aufgrund Post-COVID-Fatigue-Syndrom.
Dadurch musste ich jetzt Krankengeld beantragen. Aufgrund des Antrages auf Krankengeld wurde mein Arbeitgeber von meiner Krankenkasse gebeten, einen weiteren Tag Lohn an mich zu zahlen, da ich am Tag der Ausstellung des Krankenscheins noch im Betrieb war.

Er hatte mich jetzt kontaktiert und meinte, ich hätte noch Minusstunden und er würde aufgrund dessen, den Tag nicht zahlen.

Vor der Krankschreibung kam es häufiger dazu, das ich laut Dienstplan nicht auf meine Stunden kam. Welches ich auch bemängelte, aber ich auf taube Ohren stieß.

Jetzt ist meine Frage : Sind diese Minusstunden rechtens und müsste ich diese Nacharbeiten, bevor ich dort den Betrieb verlasse ?

Mit freundlichen Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Lisbet1507):
Sind diese Minusstunden rechtens
Die Minusstunden sind wohl tatsächlich vorhanden.
Zitat (von Lisbet1507):
müsste ich diese Nacharbeiten, bevor ich dort den Betrieb verlasse ?
Ich meine, nein.
Dein AG muss dir für diesen 1 Tag Lohn zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Lisbet1507):
... dass ich laut Dienstplan nicht auf meine Stunden kam.

Dann sind die Minusstunden Sache des AG; sie können dir nicht angelastet werden und du hast dann auch nix nachzuarbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Lisbet1507):
Kein Arbeitsvertrag

Aber sicher hat man den.
Zitat (von Lisbet1507):
Er hatte mich jetzt kontaktiert und meinte, ich hätte noch Minusstunden und er würde aufgrund dessen, den Tag nicht zahlen.

Hat man denn ein Arbeitszeitkonto verenbart?
Wenn nicht, dann gibt es keine Minusstunden, somit auch nichts zum nacharbeiten.

Mit etwas Nachhilfe vom Arbeitsgericht, wird das dann wohl auch Dein AG einsehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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