Hallo. Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Restaurant. Einen Vertrag habe ich nie erhalten. Alles mündliche Absprache.
Seit gut 3 Monaten bin ich krankgeschrieben aufgrund Post-COVID-Fatigue-Syndrom.
Dadurch musste ich jetzt Krankengeld beantragen. Aufgrund des Antrages auf Krankengeld wurde mein Arbeitgeber von meiner Krankenkasse gebeten, einen weiteren Tag Lohn an mich zu zahlen, da ich am Tag der Ausstellung des Krankenscheins noch im Betrieb war.
Er hatte mich jetzt kontaktiert und meinte, ich hätte noch Minusstunden und er würde aufgrund dessen, den Tag nicht zahlen.
Vor der Krankschreibung kam es häufiger dazu, das ich laut Dienstplan nicht auf meine Stunden kam. Welches ich auch bemängelte, aber ich auf taube Ohren stieß.
Jetzt ist meine Frage : Sind diese Minusstunden rechtens und müsste ich diese Nacharbeiten, bevor ich dort den Betrieb verlasse ?
Mit freundlichen Gruß
Kein Arbeitsvertrag ! Minusstunden ?
14. September 2022
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Frage vom 14. September 2022 | 13:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag ! Minusstunden ?
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#1
Antwort vom 14. September 2022 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30345 Beiträge, 5430x hilfreich)
Die Minusstunden sind wohl tatsächlich vorhanden.ZitatSind diese Minusstunden rechtens :
Ich meine, nein.Zitatmüsste ich diese Nacharbeiten, bevor ich dort den Betrieb verlasse ? :
Dein AG muss dir für diesen 1 Tag Lohn zahlen.
#2
Antwort vom 14. September 2022 | 14:28
Von
Status: Weiser (16755 Beiträge, 6272x hilfreich)
Zitat... dass ich laut Dienstplan nicht auf meine Stunden kam. :
Dann sind die Minusstunden Sache des AG; sie können dir nicht angelastet werden und du hast dann auch nix nachzuarbeiten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. September 2022 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39198x hilfreich)
ZitatKein Arbeitsvertrag :
Aber sicher hat man den.
ZitatEr hatte mich jetzt kontaktiert und meinte, ich hätte noch Minusstunden und er würde aufgrund dessen, den Tag nicht zahlen. :
Hat man denn ein Arbeitszeitkonto verenbart?
Wenn nicht, dann gibt es keine Minusstunden, somit auch nichts zum nacharbeiten.
Mit etwas Nachhilfe vom Arbeitsgericht, wird das dann wohl auch Dein AG einsehen ...
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