Kein Freizeitausgleich

17. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
nana1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Freizeitausgleich

Hallo,

ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen seit ungefähr einem Monat als Bürokauffrau und habe jetzt schon bereits 35 Überstunden zusammen. Im Arbeitsvertrag steht eine 40 Stunden Woche, doch arbeite ich im Durchschnitt 10 Stunden am Tag´und sechs Tage die Woche und bekomme kein Freizeitausgleich dafür.
Ich habe meinen Chef darauf angesprochen und als Antwort nur zu hören bekommen "mitziehen oder man ist entlassen"! Vier Mitarbeiter sind bereits entlassen worden und man geht Körperlich sowie Gesundheitlich daran kaputt,aber das interessiert denen nicht. Ich bin total übermüdet und habe sehr stark inzwischen abgenommen

Was kann ich dagegen machen oder kann ich ausser kündigen nichts tun,weil ich in der Probezeit bin??

Wäre toll wenn ich eine Antwort bekommen würde. :-)


-- Editiert am 17.07.2009 17:21

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Sie sollten sich zunächst einmal alle Überstunden genau aufschreiben und wenn möglich von einem Vorgesetzten oder Kollegen abzeichnen lassen. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die anfallenden Überstunden zu bewältigen teilen Sie dies dem Arbeitgbeber schriftlich mit. Wie es aussieht wird über kurz oder lang die Kündigung nicht zu vermeiden sein.Sie können sich natürlich gegen die Überstunden wehren, dann sind Sie aber schon so gut wie gekündigt.Versuchen Sie die Probezeit zu überstehen, dann sieht es ein wenig besser für Sie aus.Da können Sie dann mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz kämpfen und wenn Sie die Überstunden korrekt nachweisen auch in Form von Lohn ausbezahlt bekommen.
Ehrlich gesagt sieht es schlecht aus, was Sie auch anstellen, es wird Ihrem AG nicht passen.Meiner Meinung nach werden Sie ganz sicher nicht die Probezeit überstehen, da Ihr AG wohl keine Absicht hat, Sie zu übernehmen. Sondern die Angestellten nur ausnutzt.Die meisten finden sich dann damit ab und die Überstunden gehen dann auch verloren.Also immer die Überstunden notieren, denn auch wenn Sie innerhalb der Probezeit gekündigt werden, können Sie Ihre Überstunden vor den Arbeitsgericht einklagen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nochmal von vorn:
1.Sie sollten keinesfalls selber kündigen, weil Sie dann noch mehr Probleme haben. Sperre Alg etc.
2. Was steht im Arbeitsvertrag zu Überstunden? Auch davon hängt ab, was Sie tun können.
3. Richtig ist, dass Sie die Überstunden genau dokumentieren sollten, ganz genau. Detaillierte Aufzeichnungen werden ggfs. bei Gericht auch ohne Gegenzeichnung anerkannt.
4. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Das verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nana1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.

Im Arbeitsvertrag steht das auf Anordnung auch mal Überstunden abzuleisten sind aber ob das als Vergütung oder Freizeitausgleich berrechnet wird,davon steht nicht ein Wort drinne.

Die Überstunden schreibe ich mir auf,aber der AG will sie nicht unterschreiben.
Im Vertrag steht eine 40 Stunden Woche aber ich arbeite mind. zwischen 50 und 60 Stunden in der Woche auf sechs Tage verteilt. Ich habe den AG darauf schon angesprochen aber er sagt der Ausgleich findet dadurch statt das ich ab und an auch mal früher gehen kann,aber das kam jetzt gerade mal zwei mal vor das ich mal eine Stunde früher gegangen bin und das deckt bei weitem nicht meine Überstunden.

Muss ich nicht gesetzlich gesehen eine Tag in der Woch frei bekommen um alltägliche Dinge zu erledigen. Ich komme zu gar nicht mehr werder im Haushalt noch in anderen Dingen. Wenn man sich quer stellt und nicht ihre Arbetszeiten befolgt kan man so zusagen gehen. Habe ich den überhaupt keine chance dagegen anzugehen??



-- Editiert am 18.07.2009 10:27

-- Editiert am 18.07.2009 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Oft werden Mitarbeiter bei der Belastung krank und werden dann irgendwann gekündigt.

Ein Arbeitgeber der Sie ausnutzt wird das solange machen wie er am längeren Hebel sitzt. Je nachdem wie qualifiziert Sie sind haben Sie ein Mitsprache-Chance. Wenn ich an jeder Ecke nen dummen finde den ich ausnutzen kann.

Nächste Abrechnung abwarten, dann das Geld einklagen. Danach wird man entlassen und sucht sich den nächsten Job.

Wobei ich mich eher krankschreiben lassen würde um mich erst mal ne Zeit um Bewerbngen zu kümmern.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#5
 Von 
nana1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.

Ich bin gerade mal aus der Ausbildung raus und dann habe in der jetzigen Fima eine Stellen bekommen,also werde ich sicherlich nicht all zu viele chancen haben denke ich mal.
Es waren bereits vier krank und die wurden alle gekündigt.

Ich habe die erste Abrechung bereits bekommen und die Überstunden sind nicht aufgelistet,da steht noch nicht mal ansatzweise was von den Überstunden .

-- Editiert am 18.07.2009 12:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Also müssen Sie die Stunden genau aufschreiben.

Mehr über die nachträgliche Einforderung per Gericht:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nana1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnellen ANtworten, hat mir etwas weiter geholfen.

Demnächst habe ich einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht damit ich meine Rechte noch einmal schriftlich habe und es dann meinen Chef vorlegen kann,wenn sich dann immer noch nichts ändert muss ich halt etwas anderes dagegen tun.

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