Kein Gehalt - Keine Arbeit???

1. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Gehalt - Keine Arbeit???

Hallo an Alle,

Ich habe ein Problem auf der Arbeit! Seit geraumer Zeit bekomme ich nur kleinere Abschlagszahlungen in Bar von meinem Chef anstatt wie gewohnt zum ersten mein volles Gehalt zum ersten überwiesen! Auf anfrage sagt er es geht der Firma schlecht weil die Kunden nicht zahlen! Nun setzten jedoch diese Abschlagszahlungen aus und ich bekomme nix mehr! Statt dessen wird gefragt ob ich am ersten mai oder den Sonntag danach arbeiten kommen kann! Das arbeitsamt sagt dazu nix weil die keine Rechtlichen fragen beantworten dürfen! Kann mir jemand nen Tipp geben wie ich mich verhalten soll oder was ich machen kann!?!!?

Danke im Vorraus

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich habe ein Problem auf der Arbeit! Seit geraumer Zeit bekomme ich nur kleinere Abschlagszahlungen in Bar von meinem Chef anstatt wie gewohnt zum ersten mein volles Gehalt zum ersten überwiesen!


Gibt es dann uberhaupt noch vernünftige Abrechnungen?

So wie es aussieht ist es möglich, dass der Betrieb leider kurz vor der Insolvenz steht. Natürlich weiß man nicht, wieviel Außenstände noch offen sind, so dass man das genaugenommen allein an Hand dieser Zahlungsart nicht erkennen kann, aber diese Art der Zahlung ist ein bedrohliches Zeichen.

In einem solchen Fall bedeutet das, berwerben, bewerben und nochmals bewerben!

Solche Fragen, ob man am 1. Mai/Feiertag arbeitet, sind dann eher zweitrangig.

Hier wäre zu wissen, wieviel MA der Betrieb hat?

Wenn nicht mehr als 10 MA dort arbeiten, bedeutet eine Weigerung sicherlich, dass man demnächst eine Kdg. erhält, da im einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also da wäre der Vater des Chefs als Werkstattmeister, ein Lehrling (der auch nur unregelmäßig geld bekommt) und eine Bürokraft auf 400€ basis soviel ich weiß und ich halt! Abrechnungen habe ich schon lange keine mehr bekommen! muss ich überhaupt noch arbeiten ehen wenn ich kein Geld bekomm? Irgendwie muss ich ja auch zur arbeit kommen und ein auto fährt ja leider nicht ohne Sprit :-) und Rechnungen muss ich auch bezahlen lach

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

deine arbeit zurückhalten kannst du, wenn der betrieb erheblich im rückstand ist - regelmäßig wird von zwei monatsgehältern ausgegangen. auch dann kannst du nicht einfach so der arbeit fernbleiben, sondern musst ankündigen, dass und wenn du von deinem zurückhaltungsrecht gebrauch machen willst. ohne anwalt und in einem minibetrieb nicht einfach zu handeln.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das habe ich mir schon gedacht in Deutschland ist man als kleiner Arbeitnehmer einfach in den Hintern gekniffen:-)

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Es handelt sich hier also um einen Klein(st)betrieb.

Hat überhaupt Ihr Arbeigeber an de Krankenversicherung/Sozialversicherungen gezahlt? Wenn nein, ist das schon ein deutliches Zeichen für eine Insolvenzverschleppung.

Wenn Ihr AG letzteres nicht mehr gezahlt hat, dürfte höchstwahrscheinlich ein Grund vorliegen, die Arbeitsleistung sofort zurückhalten, da das Nichtzahlen der Sozialversicherungsbeiträge nach dem BGH auf für einen AN ein Zeichen für eine bevorstehende Insolvenz ist. Das dürfte im Streitfall Richterlatein sein, weil es eine Abwägungssache ist. Wenn man die Arbeitsleistung zurückhält, wird die Kdg. durch den AGs dann auch nicht lange auf sich warten lassen.

Wie ich schon sagte, dass wichtigste für Sie sollte jetzt sein, sich zu bewerben. Insolvenz/Kündigung ist jederzeit möglich.

Zitat:
a das habe ich mir schon gedacht in Deutschland ist man als kleiner Arbeitnehmer einfach in den Hintern gekniffen:-)


Es gibt deutliche Zeichen, dass bei Ihrem AG nichts mehr zu holen ist. In diese Situation kann in der jetzigen Zeit jeder AN kommen, Insolvenzen sind heutzutage leider an der Tagesordnung (Quelle, Märklin ...). Da hilft nur bei den entsprechen Zeichen sich frühzeitig zu bewerben.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 01.05.2010 10:09

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#6
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ok das mit dem bewerben habe ich ja verstanden das problem ist nur das ich über stunden ohne ende machen muss/soll! Jeden Tag mindesten 2 und dann wochenend und sonn/Feiertage und nix rüber kommt! Einen Arbeitsvertrag habe ich auch nicht da mein ein jahresvertrag eigentlich am 2.3.2010 abgelaufen ist und sie mir nur sagten das sie mich für das jetztige Projekt noch unbedingt brauchen und wenn danach wenn der große auftrag der in der luft liegt in der tasche ist ich auch bleiben kann aber ich habe auch da nix schriftliches gesehen das die Firma diesen großen auftrag bekommen hat!

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Einen Arbeitsvertrag habe ich auch nicht da mein ein jahresvertrag eigentlich am 2.3.2010 abgelaufen ist und sie mir nur sagten das sie mich für das jetztige Projekt noch unbedingt brauchen und wenn danach wenn der große auftrag der in der luft liegt in der tasche ist ich auch bleiben kann aber ich habe auch da nix schriftliches gesehen das die Firma diesen großen auftrag bekommen hat!


Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch nicht notwendig. Es reicht, wenn der AG Ihnen Arbeit anbietet und Se diese dann auch leisten. In Ihrem Fall dürfte dadurch sogar ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen sein. Nur das nützt alles nichts, wenn der Betrieb insolvent ist. Auch in einem Kleinbetrieb greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, so dass man von einem unbefristeten Vertrag auch nicht viel hat.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Mach nicht ewig mit Kleinigkeiten rum.

Verlange die fehlenden Lohnabrechnung und den offenen Lohn, gib deinem Chef eine Woche Zeit das auszugleichen oder einen Tilgungsplan vorzulegen. Danach geh aufs Arbeitsgericht und Klage. Sag das deinem Chef auch gleich.

Danach kannst du das Geld vollstrecken, wenn was zu holen ist

Die Quittung ist die Entlassung, die eh erfolgt wenn er dich zahlen müsste. Also was soll es. Du hast ja hoffentlich einen Arbeitslosengeldanspruch.

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#9
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nicht ob ich einen arbeitslosengeld anspruch habe!

Wenn ich hin geh zum chef und sage er soll mir diesen tilgungsplan vorlegen usw dann machen die 2 mir das leben auf der arbeit zur hölle! Ich meine klar will ich die kohle endlich haben muss ja irgendwie frau und kind ernähren! Aber ich kann auch nicht arbeiten gehen wenn ich nur angeschriehen werde und dumme kommentare bekomme und hinter meinem rücken zm lehrling gesagt wird das ich die ganze woche da bin und nix auf die reihe bekomm! Was denke ich auch unter mobbing fällt!

Wegen der Kohle wird dann auch nur wieder kommen das wenn das Projekt an welchem wir jetzt arbeiten abgerechnet wird ich ausgezahlt werde aber ich habe schon so oft gehört ich soll geld bekommen und nix ist passiert! Ich denke mittlerweile denken die sie können sich alles erlauben

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#10
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Weichei wir können ja gern mal tauschen dann siehste mal wie geil das ist und ja ich denke ich werde montag erstmal krank machen und dann zum anwalt gehen!

quote:
Ja wie denn das ohne Geld.
/quote]
Genau darum gehts ja dann muss das arbeitsamt einspringen und mir geld zahlen und mein chef zahlt es an die zurück oder was weiß ich denn! Ja habe die letzten 12 monate gearbeitet


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#11
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Weichei


Welch qualifizierter Kommentar, mustermann2000.

quote:
und dann zum anwalt gehen


Das halt ich auch für angeraten.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
und dann zum anwalt gehen
Das halt ich auch für angeraten.


Wenn man bedenkt das erst mal Geld kostet.

Da ist es doch nicht schwer zu Arbeitsgericht zu gehen:

Ich... verklage ... weil ich mein Gehalt vom ... über ... nicht bekommen habe. Dann die paar Euro Gerichtskosten und los gehts. Selbst das Schreiben übernimmt der Gerichtschreiber für einen. Es gibt eh erst einen Gütetermin bei dem der Richter die Lage erklärt.

Und ob man das Anwaltsgeld zurück bekommt wenn der Gegner "Platt" ist....

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#13
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ob ich jtzt die paar euro gerichtskosten bezahle oder nen anwalt wird sich das nicht ungefähr gleich bleiben???

Die paar kröten habe ich so oder so nicht weil ich ja auch kein geld bekomm!1

Worum es mir auch eigentlich geht ist das ich nicht mehr arbeiten gehen kann (weil ich nicht hin komm) und auch nicht will ich meine er erfüllt seinen Teil des Vertrages nicht wieso bin ich dann verpflichtet einen Teil einzuhalten!?!?!?!

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#14
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

super idee nur ob ich der arbeit fern bleibe und hartz 4 beantrage oder ob ich arbeiten geh und hartz 4 beantrage ist doch wohl ne recht einfache rechnung oder???? und deine kommentare von wegen schwanz ein ziehen und weichei kannste dir sparen @ mustermann2000 dann schreib lieber nix danke

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na wenn du ein Jahr gearbeitet hast bekommst du Arbeitslosengeld was meist höher ist als HarzIV.

Aber warum fragst du denn überhaupt - Schwanz einziehen kann man auch ohne irgendwas zu wissen - also was für dich

Und Leuten die sich deine Probleme anhören und versuchen zu helfen schei.. t man nicht an. Aber wie dein Chef schon zu seinem Azubi sagte........

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#16
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich ******* dich nicht an hatte nur gehofft qualifizierte kommentare zu meinen problemen auf der arbeit in diesem forum zu finden dies scheint zumindest bei dir nicht der fall zu sein denn denn die sachen die du mir hier an den kopf wirfst kann ich mir auch auf der arbeit an hören also schreib einfach nicht mehr danke

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#17
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Was für Kommentare! Fakt ist: Du hast dich schon lange hinhalten lassen! Dein Chef verarscht dich regelrecht! Wenn du keine Abrechnungen mehr erhalten hast, solltest du mal bei deiner KK nachfragen, ob du überhaupt noch angemeldet bist und die Beiträge bezahlt wurden!? Rechtlich müsste dir tatsächlich ein Anwalt Auskunft geben. Sollte dein AG Insolvenz beantragen zahlt das AA bis zu drei Monaten, auch Rückwirkend, deinen Lohn. Was ICH machen würde: Montag morgen hin, Lohn fordern und zwar sofort, kein Geld keine Arbeit - und Tschüss! Das AA wird versuchen zu Sperren, was fragwürdig ist. Wenn man seinen Lohn nicht mehr bekommt, ist das schon ein triftiger Grund! Ansonsten halt H4 - besser das als Arbeiten und nix bekommen - oder??? Lass dich nicht weiter verarschen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
... solltest du mal bei deiner KK nachfragen, ob du überhaupt noch angemeldet bist ...


Im Fall der Abmeldung durch den AG würde sich die KK von alleine beim AN melden.

Ich finde den Umgangston, der hier herrscht, absolut unangemessen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#19
 Von 
Sebastian.Hulke
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo leute ich wollte klarstellen das es NIE vorgekommen ist das ich mal einen ganzen Monat garnix an Geld bekommen habe!!! Wie gesagt jeden monat abschlagszahlungen!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Hallo leute ich wollte klarstellen das es NIE vorgekommen ist das ich mal einen ganzen Monat garnix an Geld bekommen habe!!! Wie gesagt jeden monat abschlagszahlungen!!!


Die Frage, die sich in solche Fällen daher auch stellt, ist die, wie hoch der Rückstandbetrag insgesamt ist.

Denn wenn es nur darum ginge, dass der AG nur monatlich irgendwelche Abschlagszahlungen leisten müsste, wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Schließlich könnte der AG dann monatlich nur 1€ als Abschlagszahlung leisten.

Wesentlich ist daher bei der Betrachtung, ob man die Arbeitsleistung zurückhalten darf, die Höhe des insgesamt ausstehenden Gehalts.

Wie schon gesagt, ob Sie überhaupt noch das Geld bei diesem AG sehen werden, ist ungewiss, daher sollten Sie soviel wie möglich an Energie in Bewerbungen reinstecken.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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