Kein Gehalt bekomme ich vom Arbeitsamt Geld

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
susanne12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Gehalt bekomme ich vom Arbeitsamt Geld

Mein chef kann mir seit 2 Monaten das Gehalt nicht bezahlen.
Einen Konkurs will er nicht machen. Kann ich meine Arbeit
niederlegen? Bekomme ich vom Arbeitsamt Geld für ca. 3 Monate
bis es der Firma wieder besser geht und die vorliegenden Aufträge
ausgeführt werden können.
Normalerweise habe ich eine Kündigungszeit von 4 Monaten. Doch
ich glaube meinem Chef, daß er nicht zahlen will sondern z.Z. nicht kann. Kurzarbeit kann er sich auch nicht leisten. Das hatten wir letztes Jahr.
Für baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn sie glaube, dass er zahlen kann, aber nicht will, dann sollten Sie über eine Lohnzahlungsklage nachdenken

Ob Ansprüche auf Unterstützung durch das Arbeitsamt existieren, erfahren Sie am besten dort.

Meiner Meinung nach sollte ein Anspruch bestehen

Nach einer vorherigen Abmahnung mit Androhung der Maßnahme dürfen Sie auch die Arbeit niederlegen (übrigens ohne Gehaltsverlust)

--------
ist natürlich nur meine eigene Meinung aus Erfahrungswerten und keine Rechtsberatung - Rechtsberatung gibt es selbstverständlich nur beim Anwalt.
Alle Angaben ohne Gewähr

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht kriegen Sie nicht vom Arbeitsamt!

Sie müßten das Geld einklagen und sofort die Arbeit niederlegen, da keine Gegenleistung ( Gehalt ) seitens des AG kommt.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht kriegen Sie nicht vom Arbeitsamt!


Das ist - so pauschal gesagt - schlicht und ergreifend falsch.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)


focus.msn.de:
Sobald der monatliche „Pay Check“ nicht mehr eintrifft, sollte man sich beim Arbeitsamt melden. Arbeitslosengeld bekommen Sie zwar erst, wenn Sie nicht mehr arbeiten.

Aber wenn es zum Konkurs kommt, steht allen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Heimarbeitern Insolvenzgeld zu. Das Arbeitsamt erstattet ausstehende Löhne für die letzten drei Monate, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt oder der Betrieb eingestellt wird.

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#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Hallo susanne12.

Du solltest am Montag sofort mal mit Deiner Krankenkasse sprechen !
Am Besten persönlich vorsprechen.

Frage nach, ob Dein Arbeitgeber wenigstens die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt hat.

Manche Arbeitgeber machen auf >>armer schwarzer Kater<<, behaupten, kein Geld zu haben und provozieren damit eine Eigenkündigung oder eine Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers, den sie möglicherweise nur schwer (oder mit dicker Abfindung !) loswerden können.

Sollte Dein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge korrekt bezahlt haben, DANN HAT ER GELD !!
Die Krankenkasse als Einzugsstelle für die SV-Beiträge hätte bei erheblichen Unregelmäßigkeiten nämlich die Möglichkeit, von Amts wegen ein Insolvenzverfahren gegen Deinen Arbeitgeber einzuleiten.

Sind die SV-Beiträge bezahlt, SOFORT Lohnzahlungsklage bei Deinem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Du brauchst dazu keinen Anwalt.
Die Damen und Herren in der Antragsstelle helfen Dir bei der Formulierung der Klage.

Schöne Grüße

RobertRatlos


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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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