Guten Tag,
Ich habe eine arbeitsrechtliche Frage was die Auszahlung von Gehalt nach Elternzeit
angeht.
Die Elternzeit meiner Frau ist Mitte November zu Ende gegangen, so dass sie dann wieder hätte arbeiten müssen.
Da sie allerdings wieder schwanger ist, hat der Arzt ihr bescheinigt, dass Sie nicht arbeiten gehen darf (körperlich anstrengende Arbeit). Dem Unternehmen wurde das umgehend mitgeteilt und seit dem haben wir nichts mehr gehört.
Von meinem Verständnis her müsste meine Frau 6 Wochen lang ihr normales Gehalt bekommen und anschließend Krankengeld von der Kasse.
Bisher ist allerdings kein Gehalt eingegangen.
Kann mir jemand erklären, wie das genau geregelt ist? Muss der Arbeitgeber trotzdem zahlen (wie von mir vermutet)?
Viele Grüße
Kein Gehalt nach Elternzeit/nächste Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Entgeltfortzahlung während Krankheit normalerweise 6 Wochen. Bei Krankheit während der Elternzeit beginnen diese 6 Wochen erst, nachdem die Arbeit wieder aufgenommen wurde. BAG 5 AZR 10/90.
Wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat deine Frau Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Ist sie "nur" krankgeschrieben, hat sie Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld.
Zitat:Bisher ist allerdings kein Gehalt eingegangen.
Seit Mitte November sind gerade mal 3 Wochen vergangen.
Wann habt ihr den Arbeitgeber über das Beschäftigungsverbot/die Krankschreibung informiert?
Wann ist laut Arbeitsvertrag das Gehalt fällig?
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Eben nicht, da die Frau die Arbeit gar nicht wieder aufgenommen hat.ZitatWurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat deine Frau Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Beginn des Mutterschutzes. :
Ist sie "nur" krankgeschrieben, hat sie Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld.
Zitat:Von meinem Verständnis her müsste meine Frau 6 Wochen lang ihr normales Gehalt bekommen und anschließend Krankengeld von der Kasse.
Das hört sich nach einem Beschäftigungsverbot an (§ 16 MuSchG). Da gilt die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ohnehin nicht, denn schließlich liegt keine Krankheit vor.
Vielmehr muss der AG Mutterschutzlohn (§18 MuSchG) zahlen und zwar auch über die 6-Wochenfrist hinaus.
Hallo zusammen,
Es handelt sich hier um ein Beschäftigungsverbot. Dieses wurde Anfang Oktober ausgesprochen und wir haben es umgehend per Einschreiben an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Wie schon jemand geschrieben hat, wurde deshalb die Beschäftigung nach Ende der Elternzeit gar nicht erst angetreten.
Die Frage die wir nun auf Grund dieser Fakten haben: stehen uns seitens Arbeitgeber irgendwelche geldlichen Leistungen zu? Bisher ist halt noch nichts angekommen. Das normale Gehalt wurde sonst immer gestaffelt ausgezahlt. Ein Teil am Monatsende und ein Teil bis zum 15. des Folgemonats.
Vielen Dank schon mal für die Vielzahl an Antworten.
Ich habe nochmal ein wenig im Internet dazu recherchiert, bin allerdings nicht schlauer daraus geworden.
Vielleicht wäre es da am Besten wirklich einen Juristen heranzuziehen?
In Antwort 4 wurde doch bereits alles beantwortet.
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