Kein Geld bekommen - was tun?

14. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)
Kein Geld bekommen - was tun?

Hallo!

A hat beim Maler M für 2 Wochen gearbeitet. Eine Vergütung von 150€ dafür war mündlich vereinbart.

M zahlt nun nicht.

Wie kann A vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wie ? Als Unternehmer, als Teilzeitkraft, als Aushilfe.....
Für 2 Wochen nur 150 Euro ?

Du wirst klagen müssen und natürlich beweisen was du behauptest. Aber dazu reicht auch ein Kunde der dich gesehen hat.

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#2
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi!

Vielen Dank für deine Antwort.

A hat dort zuerst ein Praktikum im Rahmen einer Berufseinstiegsmaßnahme gemacht.

Dann arbeitete er 2 Wochen, wohl em ehesten als Aushilfe.

Danach wurde er als Auszubildender übernommen. Das Ausbildungsverhältnis besteht jedoch nicht mehr.

M hatte neben A noch einen Azubi, der mit M zusammen gearbeitet hat.
Kunden des M haben A auch bei der Arbeit gesehen.

A hat M schriftlich aufgefordert den Betrag zu entrichten - ohne erfolg.

Empfiehlt es sich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid vor Klageerhebung rauszuschicken?

Oder welche Vorgehensweise ist praktisch am sinnvollsten?

mfg


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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
wohl em ehesten als Aushilfe.


Mit "am ehesten" kommst du kaum weiter, kann ja auch ein weiteres kostenloses Praktikum gewesen sein.

Da du von einer Maßnahme schreibst: Wie warst du die zwei Wochen denn versichert ?! Über die ARGE ?

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#4
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Das Kolping-Bildungswerk hat dem A das Praktikum vermittelt.

In Absprache mit dem Kolping-Bildungswerkt hat A nach dem Praktikum bei A 2 Wochen Urlaub vom Kolping-Bildungswerk bekommen um bei M zu arbeiten.

Die Vergütung sollte direkt von M erfolgen.

A hat also in seinem Urlaub bei M gearbeitet - unabhängig (aber mit dem Wissen) vom Kolping-Bildungswerk.





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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Urlaub vom Kolping-Bildungswerk


? Urlaub von was ?

quote:
Die Vergütung sollte direkt von M erfolgen.

Und die Krankenversicherung ?

Hier stimmt was nicht. 150 Euro für zwei Wochen ist keine angemessene Vergütung. Dafür ist man nicht Krankenversichert.



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#6
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

http://www.kolping-bildungswerk.de/

Meinem Verständnis nach, war A zunächst beim Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. angestellt und versichert.

Er erhielt für seine Tätigkeit dort (welche neben den vermittelten Praktika auch das arbeiten in vereinseigenen Werkstätten und das besuchen von Vorlesungen beinhaltete) monatlich einen Geldbetrag.
Darüber war er auch versichert.

Wie bei einem normalen Arbeitgeber stand ihm dort auch Urlaub zu.

mfg

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Wie bei einem normalen Arbeitgeber stand ihm dort auch Urlaub zu.


Und im Urlaub hat er dann "Schwarz" beim Maler gearbeitet ?

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#8
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Gute Frage.. Ich bin mir nicht ganz sicher.

Er hatte einen mündlichen Arbeitsvertrag über 2 Wochen für 150€.

Was will man mehr als Arbeitnehmer?

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#9
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Kann es nicht sein, dass er an einer Weiterbildung beim Kolpingwerk teilgenommen, bei der auch ein Praktikum gemacht werden muss. Für die Zeit des Praktikums wurde er vom Unterricht freigestellt.

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#10
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein. Er hat zwar an Praktika teilgenommen und wurde währenddessen vom Unterricht freigestellt.

Allerdings wurde er direkt vom Kolping bezahlt und hatte dementsprehcend auch einen Urlaubsanspruch.

Und genau diesen hat er genutzt, wähernd er beim Maler gearbeitet hat.

mfg

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#11
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten bisher.

Vom Kolping Bildungswerk habe ich nun die Auskunft, dass A beim Maler völlig unabhängig vom Kolping gearbeitet hat.

Also das eine hat mit dem anderen nun nichts mehr zutun.

Jetz riecht das ganze schon sehr nach Abzocke und Schwarzarbeit. Was kann man da machen?

A, der ohnehin bisher kein leichtes Leben hatte, fühlt sich für seine ehrliche Arbeit ausgenutzt.

mfg

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#12
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Hat jemand noch eine Idee?

Könnte man evtl. über das Schwarzarbeits-Problem an den Maler herankommen?

mfg

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#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst nur selber Klagen um an "Kohle" ran zu kommen, dort muss du nur beweisen das es ausgemacht war.

Ganz einfach

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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

A hat während des Urlaubs von keiner anderen Stelle Geld erhalten? Auch nicht von der Agentur für Arbeit, die ja regelhaft überbetriebliche Ausbildungen wie beim Kolping-Werk finanziert?

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#15
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

nein, er hat in dieser zeit keine bezüge erhalten.

mfg

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