Kein Geld vom AG bekommen

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Kein Geld vom AG bekommen

--- editiert vom Admin

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Die Reaktion AfA ist leider rechtlich korrekt, da eine Eigenkündigung regelhaft zu einer Sperre des Alg führt. Geregelt ist das in §144 SgbIII.
Gegen die Nichtzahlung des Gehalts hätten Sie sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen können, ohne gleich den Arbeitsplatz aufzugeben. 10 Tage nach dem Zahlungstermin zu kündigen ist doch erheblich zu früh.
Sie haben in der Zeit der Sperre Anspruch auf AlgII, sollten Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen und Hilfe benötigen. Der AlgII-Satz ist dann um 30% abgesenkt, aber immer noch besser als nichts.

Wenn das Gehalt ausbleibt:
Kann man den Arbeitgeber anmahnen, schriftlich und nachweisbar (Zeugen oder Einschreiben), das Gehalt innerhalb einer Frist ( Dauer nicht gesetzlich vorgeschrieben) aber 1 Woche reicht.
Zahlt der AG weiterhin nicht, kann man dann direkt Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür sucht man die Rechtsantragsstelle des Gerichts auf und dort wird die Klage aufgenommen.


-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da Sie ja mutmaßlich nicht genau wissen, ob der Chef noch irgendwo etwas hat, mit dem er in die Haftung genommen werden kann: ja, Sie hätten weiterarbeiten müssen, nicht besonders lang, aber länger sicherlich.

Ihr Gehalt ist eine Forderung nach dem BGB, die Sie mindestens 4 Jahre lang gerichtlich geltend machen können. Der Gang zum Arbeitsgericht tut not. Zu überlegen wäre auch, ob Sie aufgrund Ihres Wissens um die Zahlungsfähigkeit evtl. doch noch etwas zu Ihren Gunsten gerichtlich erreichen könnten. Wenn Sie z.B. nachweisen können ,dass A und B und C auch kein Gehalt erhalten haben, ist vielleicht etwas zu bewegen. Ich würde mal genau unter Frag einen Anwalt nachfragen, oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Sie müßten einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, das ist abhängig vom Einkommen.

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben Einblick in die Vermögensverhältnisse Ihres Chefs?
Sie wissen, wieviel Geld er auf Konten hat, mit dem er haftet?
Wenn Sie dafür Beweise haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht zahlen nicht konnte und KANN,
ja dann lohnt sich das Verfahren.
Auch deshalb mein Rat, einen Anwalt zu befragen.

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... Denn für nichts möchte ich keinesfalls arbeiten.

du bist sozusagen etwas voreilig gewesen - nach einem monat schon die brocken so hinzuwerfen, ahndet die afa. und du warst ja durchaus vorgewarnt.
der 'richtige' weg wäre gewesen zu warten bis dein chef mit zwei monatsgehältern im rückstand war, dann ankündigen, dass du von deinem rückhalterecht gebrauch machst udn aus wichtigem grund kündigen wirst, wenn nicht .. . dann hätte es auch keine sperre gegeben.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

1. Anwalt anschreiben und zur Zahlung des Gehalts auffordern innerhalb von 7 Tagen. Am besten reinschreiben, dass Sie sonst Klage beim Arbeitsgericht einreichen werden. Und das Ganze per Einschreiben.

2. Zahlt der AG nicht, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht mit Unterlagen, die Ihre Forderung begründen ( z.B.Arbeitsvertrag), aufsuchen. Klage gegen den Arbeitgeber dort aufnehmen lassen. Und dann geht das seinen Gang.



-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@borat,
Einschreiben mit Rückschein, was nützt dir denn im Briefkasten werfen, wenn die Gegenseite behauptet, keinen Brief erhalten zu haben, bzw. der Brief hatte keinen Inhalt, ein leeres Kouvert!
Man sollte nicht glauben, es gibt die unmöglichsten Sachen!
P.

-----------------
"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Für eine Gehaltsforderung braucht man keinen Anwalt. Es sind nur Gerichtskosten zu tragen, die halten sich in Grenzen. Sollte es Schwierigkeiten geben beim Arbeitsgericht und dort angedeutet werden, dass die Sachlage doch nicht eindeutig ist, fragen Sie, ob Ihnen Prozeßkostenhilfe zusteht.

Die Gerichtskosten können Sie hier sehen;

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen