Wie ist das eigentlich, wenn man noch keinen Lohn erhalten hat? Kann man dann sagen, man arbeitet nicht mehr, bis das Geld da ist?
Und wenn ja, geht das erst nach einer bestimmten Dauer, die man auf das Geld wartet? Oder kann man z.B. auch schon nach einer Woche sagen, erstmal soll das Geld kommen?
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Kein Lohn - Arbeit verweigern?
25. Oktober 2010
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Frage vom 25. Oktober 2010 | 12:07
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 23x hilfreich)
Kein Lohn - Arbeit verweigern?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 12:11
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Das ganze nennt sich Zurückbehaltungsrecht, ist aber nach herrschender Meinung erst nach 2 Monaten rückständigem Lohn als angemessene Reaktion des AN zu sehen.
näher dazu hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html
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#2
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 13:58
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 70x hilfreich)
Ich würde sogar 3 Monate warten.
Geht der Arbeitgeber pleite, dann zahlt das Arbeitsamt bis zu 3 Monate Konkursausfallgeld, so lange riskiert man also nichts.
Geht der Arbeitgeber nicht pleite, dann kann man das Geld ja bei ihm holen, notfalls halt mit einer Zahlungsklage.
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 14:04
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Geht der Arbeitgeber pleite, dann zahlt das Arbeitsamt bis zu 3 Monate Konkursausfallgeld, so lange riskiert man also nichts.
Mit dem Insolvenzgeld muss man schon arg aufpassen. Einfach so wird das nicht vom Arbeitsamt gezahlt, da haben sich schon einige geirrt.
Wobei es dann zugegebenermassen nicht den riesen Unterschied macht, ob man nach 2 Monaten seine Arbeitsleistung zurück hält, oder erst nach 3 Monaten.
Der Unterschied ist aber, dass man nach den 3 Monaten dann eigentlich zwingend selber fristlos Kündigen muss.
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