Kein Lohn aufgrund Aufhebungsvertrag in Kurzarbeit?

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
_rat_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Lohn aufgrund Aufhebungsvertrag in Kurzarbeit?

Hallo zusammen,

ich habe das Problem, dass ich längere Zeit in Kurzarbeit war und dann sehr spontan zum 01.08.2020 eine neue Stelle bekommen haben.

Das habe ich aber erst am 20.7.2020 (ca.) erfahren und bat deswegen am 22.07.2020 (ca.) um einen Aufhebungsvertrag.

Das klappte auch alles gut. Jetzt habe ich aber nur noch mein Urlaubsanspruch gezahlt bekommen und ansonsten garnichts mehr. Die Begründung ist, dass ich ja rückwirkend (seit 01.07.2020) nicht mehr Kurzarbeitergeld berechtigt sei und die Firma nichts bezahlen müsste, da ich ja nicht gearbeitet hätte.

Meine Frage ist jetzt, ob das wirklich so ist? Denn ich war ja noch bis zum Zeitpunkt wo ich die Kündigung angekündigt hatte noch "normal" angestellt? Und hättet ihr eventuell ein paar Rechtsquellen dazu?

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von _rat_):
und die Firma nichts bezahlen müsste, da ich ja nicht gearbeitet hätte.

Und, hat man was gearbeitet?



Was genau steht im Aufhebungsvertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
_rat_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

im Aufhebungsvertrag steht drinne, dass die Firma nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt (zuzüglich ggf. zu leistende Entgeltfortzahlungen). Auflösung war zum 31.07.2020.
Nur bin ich der Meinung, dass bis zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kündigung (also den 22.07.2020) ich doch weiterhin normal beschäftigt war und sogar einen Anspruch auf KuG haben müsste. Denn bis zu diesem Zeitpunkt war ich ja in Kurzarbeit und hatte nicht die Möglichkeit zu arbeiten. Oder irre ich mich da?
Hätte ich fristgerecht gekündigt, hätte ich ja auch irgendwie Geld bekommen müssen, obwohl ab dem Zeitpunkt KuG nicht mehr greift. Was machen sonst Menschen die drei Monate Kündigungsfrist haben?


Vielen Dank

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Hättest du regulär gekündigt, wäre ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Kurzarbeit mehr möglich gewesen und der Arbeitgeber hätte ich normal beschäftigen und dafür auch, wie im Arbeitsvertrag geregelt, bezahlen müssen.
Da du aber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, gelten nur noch die Vereinbarungen, welche in diesem Vertrag geregelt sind. Dort sollte stehen, was in der Zeit bis zum letzten Arbeitstag passiert.
Steht dort drin, dass du nur für tatsächlich eingesetzte Stunden bezahlt wirst und du wurdest nicht eingesetzt, dann ist das so korrekt, dass du kein Geld mehr bekommen hast. Da hast du nicht aufgepasst.
Menschen, welche drei Monate Kündigungsfrist haben und normal gekündigt haben oder gekündigt wurden, dort gilt der ganz normale Arbeitsvertrag bis zum Beendigungszeitpunkt. Und wie oben schon geschrieben, entfällt mit Kündigung das Kurzarbeitergeld, es muss ganz normal bezahlt werden.
Aber du hast nicht gekündigt, sondern deinen Arbeitsvertrag aufgehoben.

PS: für die Zeit 1.7. bis zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrages muss natürlich auch KuG bezahlt werden.

-- Editiert von esci am 14.08.2020 08:21

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
_rat_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

genau um das PS ging es. Dass ich ab dem Zeitpunkt wo ich die Kündigung erreiche nicht mehr KuG berechtigt bin ist ja verständlich, genauso dass es dort keinen Lohn gibt.
Aber die meinten, dass ich auch rückwirkend also 1.7-22.7 kein KuG Anspruch hätte. Aber in dem Zeitraum war ja noch das Arbeitsverhältnis ungekündigt.

Vielen Dank für Deine Antwort!

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Dein AG irrt.
Aufhebungsvertrag zum 31.7.

Normale Bezahlung bis zum 22.7.
Bei Kurzarbeit also auch vom 1.bis 22.7. KuG.

Du kannst es schriftlich anfordern. Du kannst eine angemessene Frist setzen. Du kannst dir Lohnklage am Arbeitsgericht vorbehalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.718 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.