Kein Lohn erhalten Nebenjob

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471742-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Lohn erhalten Nebenjob

Hallo,

ich hoffe das ich meine Frage hier richtig stelle:

Ich habe im März einen Nebenjob als Kellner angenommen, es gab nur einen mündlichen Arbeitsvertrag und auch meine Stunden konnte ich nirgends aufschreiben. Gearbeitet habe ich dann nur vom 19.05 bis 25.05, da der Job an sich doch nichts für mich war, in diesen 6 Tagen habe ich 28std gearbeitet.
http://i.imgur.com/FkNDAma.jpg
Aufgeschrieben habe ich sie wie man in diesen Bild sieht.

Nun wurde mir nie der Lohn überwiesen, also habe ich meinen Arbeitgeber in Whatsapp angeschrieben, darauf folgte einen Monat lang keine Antwort, also setzte ich ihm eine Frist (mir wurde gesagt man muss eine Frist setzten damit man, falls nichts passiert, etwas in der Hand hat)

Nun bekam ich heute diese nette Antwort:

"Ganz ehrlich -
1. überweisen werd ich schonmal nichts, wenn dann bar ...
2. weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich dir geben soll ... du kannst mir noch so viele Zeiten und Stunden schicken, ich bezahle Leute fair und ehrlich dafür dass sie arbeiten und nicht fürs rumstehen.

Meins nicht böse, aber gastro ist einfach nicht deins. Mitarbeiter sollen Aufgaben erledigen und nicht noch einen Mehraufwand schaffen."

Nehme da nichts persönlich, mir war nach den Tagen bewusst dass das kein Nebenjob für mich war.

Nun ist meine Frage, wie ich mich nun verhalten soll, bzw was meine Rechte und Pflichten sind.

Schon einmal vorab danke für alle Anworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Als erstes solltest Du aufhören via WhatsApp zu kommunizieren sondern einen gerichtsfesten Kommunikationskanal wählen. Im Zweifel Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.

Grundsätzlich solltest Du dich schonmal mit dem Gedanken anfreunden gar nichts zu bekommen und das Dich jeder weitere Schritt nur unnötig Geld kosten wird.

Im Zweifel musst Du bei einer möglichen Klage beweisen, dass Deine Forderung berechtigt ist.
Du musst also beweisen, dass es einen gültigen Arbeitsvertrag gab, das es einen fest vereinbarten Stundenlohn gab und das Du eine bestimmte Stundenzahl gearbeitet hast.

Wenn es keine offizielle Zeiterfassung gibt, sollte Deine eigene Stundenerfassung ausreichen.
Besser wäre gewesen Du hättest Dir diesen nach jeder Schicht abzeichnen lassen.

Der fehlende schriftliche Arbeitsvertrag ist Dein größtes Problem.
Wie willst Du nachweisen das überhaupt eine Bezahlung vereinbart war und in welcher Höhe?
Dein Chef kann jetzt jederzeit behaupten, dass es sich um ein Probearbeiten gehandelt hat und erst danach ein fester Arbeitsvertrag geschlossen werden sollte. Kannst Du das Gegenteil beweisen?

Wenn Du es weiter treiben willst folgendes vorgehen:

Du schickst Deinem Ex-Arbeitgeber schriftlich als Einschreiben eine Zahlungsaufforderung
in der Du den vereinbarten Stundenlohn sowie Deine genauen Arbeitszeiten auflistest und die Überweisung des Gesamtbetrages auf Dein Konto binnen einer 14 tägigen Frist forderst.

Erfolgt darauf keine Reaktion kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dieser kostet dich vorab etwas Geld aber dieses kannst Du auf Deine Gesamtforderung raufschlagen und die Erstattung von Deinem Ex-Arbeitgeber fordern.
Nach der Zustellung hat Dein ex-Chef 14 Tage Zeit diesem zu wiedersprechen. Tut er dies nicht: Glückwunsch, du kannst das Geld jetzt auch über einen Gerichtsvollzieher einziehen lassen. Sollte er Widerspruch einlegen bleibt Dir nur noch der Klageweg. Aufgrund der dünnen Beweislage würde ich davon aber abraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Erfolgt darauf keine Reaktion kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen Nö. Wir sind hier im Arbeitsrecht. Und das heißt, er kann am Arbeitsgericht eine Lohnklage einreichen - einfach 28 h mal Mindestlohn nehmen und schon haben wir die einzuklagende Summe. Die Klage setzt der Rechtspfleger für Sie auf und Kostenvorschüsse erheben die Arbeitsgerichte auch nicht. Auch das vorherige Annahmen des AG ist überflüssig - der Lohn ist schon seit dem 31.05. überfällig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In der Gastronomie gibt es auch einige allgemeinverbindliche Tarifverträge. Auch diesbezüglich mal kundig machen. Evtl. kann man dann auch noch etwas mehr als den gesetzlichen Mindestlohn geltend machen.

Zitat (von Start4u):
Dein Chef kann jetzt jederzeit behaupten, dass es sich um ein Probearbeiten gehandelt hat und erst danach ein fester Arbeitsvertrag geschlossen werden sollte. Kannst Du das Gegenteil beweisen?


Unentgeltliches Probearbeiten für 6 Tage wird bei keinem Arbeitsgericht durchgehen.

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