Kein Lohn gezahlt

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Kein Lohn gezahlt

Ein Bekannter von mir (3o) war froh, nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit zum 1.8. wieder eine Stelle gefunden zu haben. Eine Firma, die Baustellen aufräumt und auch kleinere Abbrucharbeiten vornimmt. Leider ist das Unternehmen eine Klitsche. 3 AN, der Chef ein Großmaul, der mit einem Hummer durch die Gegend fährt, aber selbst keine Hand rührt, und seine LAP, die "auf`m Büro" sitzt und fachliche Unwissenheit durch ein großes Maul zu kompensieren sucht. Die Aufträge werden fast ausschließlich durch MyHammer an Land gezogen. Keiner der AN ist länger als 3 Monate bei der Fa. beschäftigt.
Lt. Arbeitsvertrag wird der Lohn zum 15. d.M. gezahlt. Am 15.8. hat mein Bekannter nichts bekommen mit der Begründung, nur volle Monate würden ausgezahlt. Seither nur einen Abschlag von 100 € . Nachdem er sich mit seinen beiden Kollegen beraten hatte, die schon seit Juli nichts mehr bekommen haben, sind sie alle 3 zum Anwalt marschiert. Der hat ihnen dann gesagt, sollte auch zum 15.9. (Samstag) kein Lohn gezahlt werden, hätten sie autonatisch das Recht, ab nächsten Montag bis zur Lohnzahlung die Arbeit zu verweigern.
IST DAS SO RICHTIG ?
Würde dazu gerne ein paar Meinungen lesen.
Danke!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chiaoaachen

ja. bei 2 ausstehenden gehältern WÄRE fristlose kündigung möglich ABER, er hat einen abschlag genommen und damit geht das nicht.

ich würde unter keinen umständen mit der gehaltsklage bis zum 15.09. warten.
außerdem würde ich bei der gkv anfragen, ob sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. ein bißchen plaudern mit der gkv, dass man fragt, weil keiner gehalt bekommt.

ich würde beim amtsgericht mal nachfragen, ob es einen insolvenzantrag gibt.

die kollegen sollten sofort bei der arb.agentur sich melden, dort informieren, dass sie schriftlich, per einschreiben fristlos wegen nichtzahlung kündigen und sich gleichzeitig arb.los melden.

sunbee

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