Kein Scherz-Weihnachtsgeld im Mai

8. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)
Kein Scherz-Weihnachtsgeld im Mai

Guten Abend,

eine Bekannte rief gerade an. Sie ist Arzthelferin. Zum 30.6. hat sie gekündigt und fängt am 1.7. bei einem neuen Arbeitgeber an.

Bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber ist es so, dass das Weihnachtsgeld fürs laufende Jahr halbiert wird. 1 Hälfte wird bereits im April gezahlt, die andere Hälfte mit dem Novembergehalt.
Ihre Kolleginnen haben den "Abschlag" für dieses Jahr erhalten, sie nicht.
Hat sie für 2003 Anspruch auf Weihnachtsgeld obwohl Kündigung zum 30.6., wenn ja, wie wird die Höhe berechnet?

Da diese Zahlweise nicht gerade Usus ist, bin ich hier ziemlich ratlos. Danke für jede Info.

Gruss
TomH

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Ich meine mal folgendes gehört zu haben :
- Wird das Geld als 13. Monatsgehalt gezahlt, steht der Person dies auch Anteilig zu.
- Lautet es auf Weihnachtsgeld / Sonderzahlung / Gratifikation ... muss der Arbeitgeber dies nicht Zahlen.

Ich kann mich momentan jedoch nicht an die Quelle erinnern.
Wie wäre es mit einer pauschalen Anfrage an eine Gewerkschaft ?? Muss ja nicht die Betreffende selbst machen.

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