Guten Abend,
eine Bekannte rief gerade an. Sie ist Arzthelferin. Zum 30.6. hat sie gekündigt und fängt am 1.7. bei einem neuen Arbeitgeber an.
Bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber ist es so, dass das Weihnachtsgeld fürs laufende Jahr halbiert wird. 1 Hälfte wird bereits im April gezahlt, die andere Hälfte mit dem Novembergehalt.
Ihre Kolleginnen haben den "Abschlag" für dieses Jahr erhalten, sie nicht.
Hat sie für 2003 Anspruch auf Weihnachtsgeld obwohl Kündigung zum 30.6., wenn ja, wie wird die Höhe berechnet?
Da diese Zahlweise nicht gerade Usus ist, bin ich hier ziemlich ratlos. Danke für jede Info.
Gruss
TomH
Kein Scherz-Weihnachtsgeld im Mai
8. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2003 | 20:46
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 60x hilfreich)
Kein Scherz-Weihnachtsgeld im Mai
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Mai 2003 | 08:46
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 51x hilfreich)
Ich meine mal folgendes gehört zu haben :
- Wird das Geld als 13. Monatsgehalt gezahlt, steht der Person dies auch Anteilig zu.
- Lautet es auf Weihnachtsgeld / Sonderzahlung / Gratifikation ... muss der Arbeitgeber dies nicht Zahlen.
Ich kann mich momentan jedoch nicht an die Quelle erinnern.
Wie wäre es mit einer pauschalen Anfrage an eine Gewerkschaft ?? Muss ja nicht die Betreffende selbst machen.
Und jetzt?
Schon
266.557
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten