Kein Sonderurlaub weil krank geschrieben?

10. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Kein Sonderurlaub weil krank geschrieben?

hallo
meine frau war 2 wochen krank geschrieben , in dieser zeit war die beerdigung ihrer mutter , nun sagt der arbeitgeber , sie bekommt keinen tag sonderurlaub , da sie krank geschrieben war , ist das so oder wie ist die rechtslage ?
gruss gerdchen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der AG dürfte im Recht sein.
Es gibt diesen Urlaub, um an der Bestattung teilzunehmen, ich nehme an, sie hat teilgenommen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Der Sonderurlaub wird doch nur gewährt, damit man an der Beerdigung teilnehmen kann...

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo
ich habe urlaub gehabt und als ich wieder angefangen habe hat mein ag einen tag von meinem urlaub als sonderurlaub eingetragen , aber es war nicht der tag der beerdigung , wenn die beerdigung am samstag ist , bekommt man doch trotzdem sonderurlaub , wenn ich umziehe passiert das doch auch meistens am wochenende und man bekommt auch einen tag sonderurlaub .
auch wenn ich nicht an der beerdigung teilnehme bekomme ich als verwandter ersten grades einen tag sonderurlaub , also sehe ich es etwas anders , aber lasse mich gerne belehren .
gruss gerdchen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Man bekommt nicht für den Umzug Sonderurlaub, sondern für die ganze Ummelderei, denn die findet nicht am WE statt.

Und man bekommt den Sonderurlaub, damit man zur Beerdigung gehen kann... meine Güte, sie war doch schon 2 Wochen deswegen krank geschrieben, will sie jtzt wirklich noch nen Tag Sonderuralub raushauen ???

P.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo
es geht hier nicht um einen tag sonderurlaub raushauen , sondern um die rechtslage in einem solchen fall , ich denke es ist kein verbrechen , wenn man vor seinem ag , bestehendes recht anwendet .
sollte es nicht so sein , dann habe ich auch kein problem das es keinen sonderurlaub gibt , aber man wird doch wohl noch fragen dürfen oder nicht .
ich denke es geht so langsam die komplette panik um , wenn es um den arbeitsplatz geht , nur nicht auffallen , immer ducken und bloss nicht seine meinung vertreten , hallo wo leben wir den .
also jeder hat pflichten und man sollte seinen arbeitsplatz nicht leicht fertig aufs spiel setzen , aber wenn man im recht ist sollte man es auch zeigen .
so nun nochmal , ich stelle diese frage hier um zu erfahren wer im recht ist , dass hat nichts mit urlaub schinden zu tun und ich verstehe den aufschrei nicht , jemand ist 2 wochen krank geschrieben und will dann noch einen tag sonderurlaub , das scheint ja eine riesen straftat zu sein .
gruss gerdchen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Gem. § 52 BAT oder § 29 BMT stehen einem AN beim Tod eines Elternteils 2 Tage Sonderurlaub zu, wenn tariflich oder im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Diese Tage sind für das Erledigen der entsprechenden Formalitäten gedacht, die bei einer Beerdigung anfallen. Sie sind also kein Mitleidsgeschenk des AG, nach dem Motto, jetzt hat der/die Arme schon seinen Elternteil verloren, dann geben wir ihm zum Trost mal ein paar Tage frei. Wenn jemand, so wie es bei dir geschehen ist, Urlaub hatte, dann kann der AN erwarten, dass ihm entsprechende Erholungsurlaubstage gut geschriben werden, wie es auch bei einer Erkrankung während des Urlaubes der Fall ist. Bei deiner Frau liegt es aber völlig anders und es ist absolut richtig, dass der AG keinen Sonderurlaub nachträglich gewährt, da sie 1. keinen Erholungsurlaub eingebüßt hat und 2. die Beerdigung und die damit zumamenhängenden, zu erledigenden Formalitäten bereit Vergangenheit sind.

Gruß
Jörg

-- Editiert von 1soul am 11.04.2005 11:30:43

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#7
 Von 
Gerdchen163
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo
danke für die antwort , jetzt wissen wir bescheid .
gruss gerdchen

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