Kein Vertrag und keinen Lohn

3. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
rodney price
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Vertrag und keinen Lohn

Hallo,

ich hbe da folgendes kleine Problem, bei dem ich etwas Hilfe brauche.

Von Januar bis Juni habe ich einen Minijob gehabt, bei dem ich komplett ohne Vertrag arbeitete. Die geleisteten Stunden haben alle Angestellten nach der Arbeit in einen Hefter eingertagen, welcher zur Abrechnung mitgenommen wurde.

Nach einem Streit mit der Chefin bin ich direkt nach von der Arbeit nach Hause gefahren(nach dem Motto: Wir sind fertig miteinander- da ist die Tür)

Der einzige Beweis für meine Arbeit ist also dieser Zettel in ihrer Mappe, wo ich die Stunden aufgeschrieben habe.

Ich habe sie direkt auf das Geld angesprochen und sie sagte das sie es überweisen wird´- vor über einem MOnat.

Was kann ich nun tun? Ein Schreiben wurde aufgesetzt, in dem ich sie auf die Zahlung hinweise und rechtl. Schritte androhe. Gibt es da überhaut Schritte die ich einleiten könnte?

Wenn ich was wichtiges vergessen habe, bitte ich um Hinweise!

Danke für eure Mühe
Beste Grüße
Rodney

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ganz ohne Vertrag geht nicht.
Wenn es keinen mündlichen Vertrag gibt, dann einen schriftlichen

Mündlich kündigen kann man nicht.
Nur schriftlich.

Gehalt könnte man einklagen, da besteht aber auch die Möglichkeit, dass der ehemalige Ag auf die Idee kommt, dass der AN ja nicht so einfach gehen darf.

Vor Gericht muss man beweisen, was man durchsetzen will.
Hier die Arbeitszeit: man müsste jeweils Zeugen finden, die auch vor Gericht aussagen (vor Gericht muss man zwar aussagen, aber wenn man sich nicht mehr erinnert, dann ist das halt so, vor allem nach so langer Zeit)

In diesem fall ist die Sache ziemlich komplziert, hier sollte ein Anwalt zu rate gezogen werden.
Der kostet aber Geld und die Kosten der ersten Instanz trägt man selbst. Ob da noch Geld übrigbleibt, sollte man vorher ausrechnen.

Wieso haben sie überhaupt so lange Zeit ohne Gehalt gearbeitet? Nach spätestens 2 Monaten hätte ich da andere Saiten aufgezogen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rodney price
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die rasche Antwort.

Klar, Arbeitskonditionen waren mündl. besprochen-
genau wie die Kündigung, was ja nicht rechtens ist.

Zeugen zu finden ist kein Problem, zusätzlich sind mir noch alte Dienstpläne eingefallen- wie verwertbar sind die denn?

Ich habe außerdem auch nur den Lohn nach der "Kündigung" nicht erhalten(Ging aus meinem post nicht hervor)- Bis dahin gab es den Lohn unregelmäßig auf die Hand.

Danke nochmal

Rodney

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rodney price

es gibt keinen ( schriftlichen) vertrag ( verträge können auch mündlich sein, entstehen in deinem fall durch anbieten d. arb.kraft u. annahme des ag)
es gab lohn auf die hand?
da klingelt die *schwarzarbeit glocke*?

hast du weiteres einkommen von ämtern? dort den job gemeldet? bundesknappschaftsmeldung?

sunbee

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#4
 Von 
rodney price
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also laut AG war ich gemeldet und habe auch einmal Lohn aufs Konto bekommen.

Ich bin Student und habe weder Bezüge von Ämtern noch andere Einkünfte.

Problematisch sehe ich nun auch mein sofortiges entfernen von der Arbeitsstelle nach der Kündigung.

In meinem Falle wurde quasi aus einem einseitigen Rechtsgeschäft(Kündigung) ein zweiseitiges, da ich und meine Ex-Chefin wohl wollten, das ich gehe.

Wie stehen meine Chancen nun nach der Restzahlung?

Ich glaube sie zahlt nicht um mir noch eins auszuwischen!

Danke nochmal und bis bald

Rodney

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... ein vertrag besteht immer, denn auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag. zwar ist die schriftform vorgeschrieben, ein versäumnis ändert aber nichts.
schicht- und arbeitspläne sind ein wunderbares beweismittel - sie müssen mindestens zwei jahre lang aufbewahrt werden, wenn ich mich recht erinnere.
ansonsten würde ich es aber erst eimal damit versuchen, das ausgebliebene geld anzumahnen und eine frist zu setzen.

.. was die mündliche kündigung angeht - da wird es strenger. die schriftform ist hier eingeführt worden, eben um 'emotionalen kündigungen' einen riegel vorzuschieben. aber immerhin hat deine chefin anscheinend de facto die kündigung akzepitert, denn sonst hätte sie dich in verzug sezten müssen, z.b. mit einer abmahnung wegen unentschuldigten fehlens. wie sich das vor gericht macht????????? aber im falle eines falles können auch gerichte das arbeitsverhälntis für beendet erklären.

-----------------
"(Betriebsrat seit etlichen Jahren)"

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