Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - Befristung?

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hibou
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - Befristung?

Ich habe ein dringendes Problem.

Mein Arbeitgeber wollte mir vor fast 3 Jahren ein auf 3 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis anbieten.
Im mir schriftlich vorgelegten Vertrag fehlten aber wichtige Punkte, so dass ich zunächst ablehnte, den Vertrag so zu unterschreiben und mir mein Chef zusicherte, die Personalabteilung werde einen korrekten Arbeitsvertrag nachreichen.

Ich habe also das Arbeitsverhältnis angetreten und mein Gehalt dafür bekommen.

Trotz mehrerer Erinnerungen meinerseits hat die Personalabteilung aber keinen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag vorgelegt, den ich hätte unterschreiben können.
So dümpelte also das Arbeitsverhältnis ohne Vertrag weiter vor sich hin.

Meines Wissens nach ist eine Befristung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nichtig.

Nun kam aber ein Schreiben meines Arbeitgebers, dass mein Vertrag ja in 3 Monaten endet und ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden soll.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich direkt Kündigungsschutzklage einreichen oder kann ich das Schreiben ignorieren?
Ich bin übrigens zu 80% schwerbehindert, so dass eine reguläre Kündigung durch den Arbeitgeber wohl auch nicht so ohne weiteres möglich wäre.

Bitte helft mir, ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll und da ich momentan schwer erkrankt bin, kann ich meine Interessen u.U. nicht immer sofort wahrnehmen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Sie dürften Recht haben, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.

Momentan brauchen Sie m.E. nicht zu unternehmen. Die Frage wäre, ob es nicht klüger wäre, jetzt den AG in Kenntnis zu setzen, dass Sie der Ansicht sind, dass der Vertrag nun unbefristet ist.

Wie darauf der AG reagiert, kann man selten vorhersagen. Aber so hätte der AG wenigstens die Möglichkeit sich darauf einzustellen. Wenn man andernfalls erst quasi am letzten Tag mitteilt, das man morgen wiederkommt, hat dann eine ganz schlechte Grundlage zur Folge, welche höchstwahrscheinlich dann in der Folge zu Bossing führt.

Wenn Sie aber jetzt schon Ihre Rechtsansicht äußern, hätte der AG im Endeffekt 3 Monate Zeit sich darauf einzustellen.

Natülich weiß man nicht, wie der AG auf einen frühere Ankündigung reagiert, aber immerhin hat man m.E. - bei einem guten Arbeitsverhältnis - noch die Chance, dass es nicht in Bossing endet. Denn das Zwischenmenschliche ist in einem Arbeitsverhältnis wichtiger als das vermeintliche Recht, was man in der Regel dann doch nicht dauerhaft erreichen kann.

Rechtlich tätig brauchen Sie erst spätestens 3 Wochen nach dem angeblichen Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 17 TzBfG ) werden (Klage beim ArbG eingereicht haben). Wenn der AG Sie nicht mehr in die Firma lässt, können Sie höchstwahrscheinlich auch eine einstweilige Verfügung erreichen, denn es dürfte offensichtlich sein, dass kein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, da kein von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag existiert. Gemäß dem Urteil des großen Senats des BAG (GS 1/84 ) hat in einem solchen Fall der AN einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur gerichtlichen Klärung.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 23.07.2010 16:45

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich erinnere mich eines bgh-urteils in ähnlicher sache: die parteien waren sich vor arbeitsbeginn über die befristung einig, es gab auch einen av, der dem AN vorlag und aus irgend einem grund nicht rechtzeitig unterschrieben wurde. für diesen fall hat das gericht geurteilt, dass der vertrag und die befristung doch gültig waren. (sonst könnte sich jeder gewiefte AN durch verzögerung in einen unbefristeten vertrag mogeln).
ob die entscheidung auf deine situation übertragbar ist, vermag ich nicht einzuschätzen. du hast ja den offenbar frühzeitig genug vorliegenden vertrag wegen fehlender abreden zurückgegeben. gleichwohl gab es aber offenbar über den inhalt keine differenzen, aber der AG hat es versäumt, die schriftform zeitgerecht oder wenigstens zeitnah korrekt zu liefern und überhaupt etwas schriftliches nachzuliefern.
es könnte also vor gericht ziemlich interessant werden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Hibou
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten.
Das nimmt mir deutlich Stress, da man aus der Klinik heraus relativ schlecht handlungsfähig ist und ich meine Kraft momentan eher für meine Gesundheit als für Streitereien mit meinem Arbeitgeber benötige.

Dem Arbeitgeber habe ich bereits vor Monaten mitgeteilt, dass aus meiner Sicht die Befristung wegen mangelnder Schriftform ungültig ist.

Gerade habe ich nochmal eine E-Mail an den Arbeitgeber mit dieser Information gesandt.

Off Topic:
Damals ging es um eine Wiedereingliederungsmaßnahme, die mein Arbeitgeber nach längerer Krankheit quasi zur Auflage macht (klar kann er niemanden dazu zwingen...). Im Rahmen dessen war auch die Befristung ein Thema und die Personalabteilung hatte sich mündlich einsichtig gezeigt.
Ich habe immer gute Arbeit geleistet und darüber auch eindeutige Mitarbeiterbewertungen des Arbeitgebers, hatte früher bereits bei diesem Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und daher ein hervorragendes Arbeitszeugnis. Wollte dann ins Ausland und bin nach meiner Tätigkeit im Ausland wieder bei diesem Arbeitgeber angestellt worden.

Bei der Einstellung war es so, dass es hieß, der Arbeitsvertrag sei zwar befristet, weil dort nur noch befristete Einstellungen vorgenommen würden, aber die Verlängerung eigentlich reine Formsache - das war leider alles mündlich...

Jetzt bin ich erkrankt und sehe eher darin einen Versuch, mich schnell loszuwerden...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>hatte früher bereits bei diesem Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und daher ein hervorragendes Arbeitszeugnis. <hr size=1 noshade>


Es scheint sich doch wohl um eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu handeln oder?

Dann wäre eine solche Befristung doch gemäß § 14 TzBfG Absatz 2 Satz 2 nicht wirksam.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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