Keine Gehalt bekommen

21. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
MiraNema
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Gehalt bekommen

Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Kurz zum Sachverhalt. Ich habe vor kurzem bei einem Arbeitgeber gearbeitet. Mir wurde nach 2 Wochen und einem Tag gekündigt. Die Kündigung war auch relativ gerechtfertigt. Hab mich da auch nicht gewährt.

Grund war dass er eine Überwachungssoftware auf dem Arbeitslaptop installiert hat und ich dumm genug war ein Spiel zu installieren. Das ist auch erst an dem letzten Tag passiert als ich über das Wochenende den Laptop Zuhause hatte.

Bei der Kündigung wurde ich direkt freigestellt für die 2 Wochen die ich noch angestellt sein sollte.

Bei der Kündigung wurde gesagt dass es nicht an der Arbeit lag (die war wohl gut genug) und dass ich für die 2 Wochen die ich noch freigestellt bin auch bezahlt werden.

Jetzt zahlt mir der Arbeitgeber den Lohn gar nicht. Ich habe bereits Klage eingereicht.

Soweit der Sachverhalt.

Wenn das vor Gericht geht, was sind meine Chancen dass ich für die volle Gehalt bekomme ?

Wie bereite ich mich am besten auf einen Gerichtstermin vor ?

Worauf muss ich mich einstellen?

Muss ich eventuell Eingeständnisse machen oder bin ich voll im Recht das ganze Gehalt zu bekommen?

Mir geht es hier eher um generelle Erfahrungen und
Ich habe leider keine Rechtsschutz Versicherung und will einen Anwalt eher einschalten wenn es ernster wird. Ist es sinnvoll den Anwalt einzuschalten? (Es geht um knapp 2000€ und ich will nicht dem Anwalt mehr zahlen als ich am Ende Gewinne)

Vielen Dank und LG
Hans




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Generelle Erfahrungen werden Dir leider nicht helfen. Und keiner weiss, wie das ganze ausgehen wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Für welchen Zeitraum willst Du denn Deinen Lohn? Also, wann hat das Arbeitsverhältnis angefangen, wann aufgehört?

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von MiraNema):
Wenn das vor Gericht geht,

Da ist es offenbar schon
Zitat (von MiraNema):
Ich habe bereits Klage eingereicht.




Zitat (von MiraNema):
was sind meine Chancen dass ich für die volle Gehalt bekomme ?

Das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von MiraNema):
Wie bereite ich mich am besten auf einen Gerichtstermin vor ?

Im Idealfalle besucht man erst mal ein paar Verhandlungen beim Gericht, das man ein wenig ein Gefühl dafür bekommt.
Dann muss man sich natürlich mit den Argumenten der Gegenseite auseinandersetzen



Zitat (von MiraNema):
Worauf muss ich mich einstellen?

Zu erst wird eine Güteverhandlung kommen, dann - falls man sich nicht einigt - die Verhandlung.



Zitat (von MiraNema):
Muss ich eventuell Eingeständnisse machen

Das kann gut sein, oft gibt es Vergleiche.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von MiraNema):
Mir geht es hier eher um generelle Erfahrungen
Wie immer kommts drauf an... und wie immer beginnt jede Chance bei 0,1%.
Natürlich geht das vor Gericht, du wirst ja die 3-Wochen-Frist für eine Klage eingehalten haben.
Und hoffentlich besteht für dich auch Kündigungsschutzrecht.

Wir lesen weder deine Klageschrift mit Begründung noch eine begründete Kündigung des AG.
Du wirst also abwarten müssen, was der AG dem Arbeitsgericht in der Klageerwiderung schreibt... und was das Gericht dann entscheidet.
Oft wollen Arbeitsgerichte solche Sachverhalte mit einem Vergleich beenden.

Zitat (von MiraNema):
Mir wurde nach 2 Wochen und einem Tag gekündigt
Also grad erst nach Beginn deines Jobs dort?
Zitat (von MiraNema):
Jetzt zahlt mir der Arbeitgeber den Lohn gar nicht.
Auf welchen Lohn wartest du jetzt ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7335x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und hoffentlich besteht für dich auch Kündigungsschutzrecht.

Um K-Schutz geht es doch gar nicht. @mira will nur ihren Lohn. Und der steht ihr zu.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Um K-Schutz geht es doch gar nicht.
Stimmt, sorry. Geht um Lohnklage.
:sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und hoffentlich besteht für dich auch Kündigungsschutzrecht.

In der, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen, Probezeit?

Zitat (von blaubär+):
@mira will nur ihren Lohn. Und der steht ihr zu.

Seinen Ihm zustehenden Lohn. ;)
Zitat (von MiraNema):
Vielen Dank und LG
Hans


Die Frage die offen ist, ist halt welcher Lohn nicht gezahlt wurde, bzw. ob dieser überhaupt schon fällig ist.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Frage die offen ist, ist halt welcher Lohn nicht gezahlt wurde, bzw. ob dieser überhaupt schon fällig ist.


In diese Richtung gingen ja auch meine Überlegungen. Die Frage erweckt bei mir den Eindruck als sei das Erlebte ganz frisch, also alles in diesem Monat geschehen. Und wenn dem so ist, ist die nächste Frage, wann denn laut Arbeitsvertrag der Lohn fällig ist. Zu diesem Termin sollte dann die Schlussabrechnung erfolgen. Wenn die abzurechnende Summe in zwei Abrechnungszyklen fällig ist, dann ist das natürlich zu berücksichtigen.

wirdwerden

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