Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich:
Ich hatte vor, von Berlin nach Koblenz zu ziehen und dort im Dezember 2015 beim neuen Arbeitgeber schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Antritt zum 1.4.2016 unterzeichnet.
Nun wurde mir letzte Woche unerwartet die Zusage für eine Wohnung in Koblenz wegen Eigenbedarf entzogen. Zudem hat mir mein Noch-Arbeitgeber in Berlin einen finanziellen Anreiz angeboten, wenn ich dem Unternehmen erhalten bleibe. Da ich keine Chance sehe, in den verbleibenden 3 Wochen eine neue Wohnung in Koblenz zu finden, zudem ich nicht ständig zwischen beiden Orten hin und her reisen kann, würde ich das Angebot meines bisherigen AG´s annehmen.
Allerdings steht im neuen Arbeitsvertrag folgende Klausel:
Eine Kündigung vor Dienstantritt ist für beide Seiten ausgeschlossen
Muss ich das so verstehen, das der neue AG darauf bestehen kann, das ich am 1.4. dort meine Arbeit aufnehme, obwohl ich bis dahin wahrscheinlich keine neue Bleibe habe?
Micha
Keine Kündigung vor Dienstantritt
8. März 2016
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Frage vom 8. März 2016 | 22:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Kündigung vor Dienstantritt
#1
Antwort vom 8. März 2016 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:Muss ich das so verstehen, das der neue AG darauf bestehen kann, das ich am 1.4. dort meine Arbeit aufnehme,
Ja und am 01.04. kannst Du dann direkt kündigen mit der für die Probezeit vereinbarten Frist (14 Tage?)
Zitat:obwohl ich bis dahin wahrscheinlich keine neue Bleibe habe?
Das ist nicht das Problem Deines neuen AG. Wenn Du sowieso sofort kündigst, dann kannst Du auch ein Pensionszimmer oder eine Ferienwohnung für die 14 Tage (?) nehmen. Vielleicht verzichtet der AG auch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn Du ihm direkt am 1. Tag die Kündigung auf den Tisch legst.
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