Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kawasakel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hi,

meine Frau hatte eine zeitlich befristete Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Ihr erster Vertrag war auf zwei Wochen befristet und wurde anschliessend nochmal um zwei Wochen verlängert.

In der Zeit der Verlängerung bekam sie, wohl ganz offensichtlich durch die Arbeit, eine Entzündung in beiden Armen mit starken Schmerzen. Symptome ähnlich einem Tennisarm.

Der Vertrag lief aus, ohne dass sie die Arbeit wieder aufnehmen konnte. Sie laboriert noch heute an den Folgen.

Die Abrechnung der Firma folgte, einige Zeit später, einen Tag nach einer merkwürdig kleinen Überweisungs-Summe. Auf der Lohnabrechnung konnten wir feststellen, dass meiner Frau pro Krankheitstag 7 Std. zugeschrieben wurden, die aber nicht bezahlt wurden.

Auf telefonische Nachfrage wurde ich zur Krankenkasse verwiesen, mit dem Hinweis, dass eine Lohnfortzahlung im Kranheitsfall die ersten 28 Tage einer Beschäftigung, vom Arbeitgeber nicht geleistet werden müssten.

Nach anschliessender Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse wurde festgestellt, dass meine Frau von der Zeitarbeitsfirma mit einem ermässigten Beitrags-Satz geführt wurde. So gäbe es auch von der Krankenkasse kein Geld.

Beim Arbeitsamt Geld für diese Zeit zu erhalten halte ich ebenfalls für sinnlos, da sie ja da definitiv nicht arbeitslos war.

Wat nu ? Offensichtlich 10Tage krank ohne jegliche Lohnfortzahlung.

Ist das ok ? Kann doch eigentlich nicht !

Was für Erfahrungen habt Ihr in solchen Fällen gemacht ???





Gruß von Martin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

von 20 arbeitstagen, 10 krank??? reife leistung ... vom ag wird sie nichts bekommen ...

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Realmandozer - die Antwort hilft ja nun überhaupt nicht.
Soweit ich mich erinnere, war dieses Thema hier schon mal gepostet und es scheint in der Tat so zu sein, dass am Anfang eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

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"sika0304"

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Für die ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses steht dem AN keine Lohnfortzahlung durch den AG zu.

quote:
Nach anschliessender Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse wurde festgestellt, dass meine Frau von der Zeitarbeitsfirma mit einem ermässigten Beitrags-Satz geführt wurde. So gäbe es auch von der Krankenkasse kein Geld.


Der KV-Satz ist einheitlich für alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung - kein AG hat hier die Möglichkeit, einen ermäßigten Satz zu wählen oder sonstwie die Ansprüche seines Arbeitnehmers gegenüber der Krankenkasse einzuschränken. Einzige Ausnahme: Der Arbeitnehmer wäre als Minijobbler bis 400 Euro angemeldet, dann hätte er keinen Anspruch auf Krankengeld. Welchen Umfang hatte denn der Arbeitsvertrag bezüglich Arbeitsstunden/Verdienst? Wurde bei dem AG eine Lohnsteuerkarte abgegeben?

quote:
Die Abrechnung der Firma folgte...


Auch aus der Abrechnung lässt sich herauslesen, ob der AN als Minijobbler abgerechnet wurde. Ist brutto = netto oder was wurde an Steuer und Sozialversicherung einbehalten?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#4
 Von 
kawasakel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi ,

Ihre Tätigkeit war definitiv kein "Minijob" oder eine geringfügige Beschäftigung. Es wurde die Lohnsteuerkarte benötigt und Sozialversicherungen bezahlt.

Ich war erstaunt, dass mir die Krankenkassenangestellte mitteilte, dass hier ein verminderter Beitragssatz gezahlt wurde. Das war mir bis dato unbekannt, dass so etwas überhaupt möglich ist und zur Folge hat, dass keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zustande kommt.

Kann doch eigentlich nicht sein, dass die Mitarbeiterin der Krankenkasse hier die Unwahrheit gesagt hat, um sich vor Zahlung zu drücken.

Zum Post von realmandozer : Recht vermessen, ohne Hintergrungwissen in dieser Art hier herumrumzupoltern ! Ich frage mich, wie man es schafft mit ,unter Umständen, einigen solchen unqualifizierten Beiträgen in einem Forum ohne Schwierigkeiten auf 540 Beiträge zu kommen.

Sei´s drum so ist es wohl in den meisten Foren !

Den Anderen schon mal vielen Dank für die Reaktionen !



Gruß von Martin




Gruß von Martin

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