Hallo zusammen,
als studentische Hilfskraft hab ich ein Vertragsmodell in dem ich mir praktisch aussuchen kann, an welchen Tagen ich arbeite. Dabei darf ich bis zu 80 Stunden im Monat arbeiten, die Abrechnung erfolgt nach der Arbeitszeit. Ich arbeite eigentlich immer an 2 festgelegten Tagen in der Woche.
Jetzt war ich an diesen beiden Tagen krank und laut den Vorgesetzten habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Ist das so ok? Dann würde ich also bei längerer Krankheit komplett ohne Gehalt dastehen?
Vielen Dank schonmal!
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei flexiblem Arbeitsmodell
5.1.2022
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Frage vom 5.1.2022 | 07:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei flexiblem Arbeitsmodell
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#1
Antwort vom 5.1.2022 | 07:49
Von
Status: Wissender (14429 Beiträge, 5606x hilfreich)
Wodurch soll den dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschlossen sein?
Zumal du ja doch nach deinem Bekunden an 2 festen Tagen arbeitest?
Dein Vorgesetzter liegt mit Sicherheit falsch, da da EntgF bei Krankheit nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.
#2
Antwort vom 5.1.2022 | 08:39
Von
Status: Lehrling (1703 Beiträge, 247x hilfreich)
Heißt was genau? Vertraglich festgelegt? Abgesprochen?ZitatIch arbeite eigentlich immer an 2 festgelegten Tagen in der Woche. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5.1.2022 | 09:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schonmal für die schnellen Antworten!
ZitatHeißt was genau? Vertraglich festgelegt? Abgesprochen? :
Leider nur abgesprochen. Manchmal arbeite ich auch noch einen zusätzlichen dritten Tag in der Woche.
Worauf würde denn dann die Höhe der EntgF basieren? Die Anzahl der Stunden, die ich an Arbeitstagen arbeite, variiert zwischen 7 und 9 Stunden?
#4
Antwort vom 5.1.2022 | 11:04
Von
Status: Wissender (14429 Beiträge, 5606x hilfreich)
.... als ob du gearbeitet hättest. Die Arbeitszeiten an den üblichen Tagen werden ja wohl erfasst, oder ?
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