Keine Provision nach Ausscheiden

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paschano1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Keine Provision nach Ausscheiden

Hallo liebe Gemeinschaft,

mir wurde am 28.02.14 ohne ein persönliches Gespräch, sondern mit der Gehaltsabrechnung die überlassung meiner pers. Unterlagen und somit die Nichtübernahme mitgeteilt.

Jetzt gibt es im AV folgenden Passus:
Ein Anspruch auf Provisionsvergütung erlischt mit dem Tag des Ausscheidens.
Natürlich habe ich das damals bei unterzeichnung gelesen, aber wer verhandelt vor dem Eintritt in ein Unternehmen schon über das Ausscheiden.

Vertraglich gesehen bin ich als Vertriebsmitarbeiter Innendienst (Call Center Agent) eingestellt worden.
Vergütung durch: Bruttogehalt zzgl. Verkaufsprovision & Leistungszulage, wenn keine Krankentage anfallen.

ZHab kurz mal ein Forum zur Provision durchforstet und auf was gestoßen.
Laut HGB wäre ich somit benachteiligt, weil mir ein Teil, der 3 die meinen Lohn ausmachen vorenthalten wird.

Macht es da überhaupt Sinn ein AG zu beschäftigen...vor allem, sind es ja nun doch schon 3 Wochen später?!

Vielen Dank schonmal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Deiner Angabe 28. Februar 2014 ist offenbar falsch, am Ende sprichst du davon, es sei in drei Wochen schon rum.
Deine Kernfrage geht wohl dahin, ob diese Klausel über die Provision bestand haben könnte oder anzufechten wäre. Vielleicht solltest du das einen Anwalt fragen und den genauen Wortlaut beziehungsweise die Umstände der Arbeit darlegen. Dass schon drei Wochen vorbei sind, heißt nicht, dass du nicht noch rückwirkend Ansprüche geltend machen könntest - die Verjährung nach BGB währt drei Jahre, vertragliche Ausschlussfristen werden kürzer sein - die müsstest du nachlesen.

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#2
 Von 
Paschano1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke Blaubär

Richtig! Die Kernfrage ist: steht mir Provision, nach meinem Ausscheiden trotz dieses Passus im AV zu?!


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